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OLG Köln, 03.03.2006 - 6 W 5/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Duplo"
Der markenmäßige Gebrauch einer Warenform (hier: die Form eines Schokoriegels) ist dann zu bejahen, wenn die - z.B. auf der Produktausstattung abgebildete - unverpackte Warenform, welche das beanstandete Modell ausmacht, dem Verkehr auf Grund langjähriger und intensiver ...
- markenmagazin:recht
Duplo
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Markenmäßige Benutzung bei Form eines Schokoriegels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtliche Schutzfähigkeit eines Schokoriegels; Markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dreidimensionalen Marken
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Schokoladenriegel und markenmäßige Verwendung der Warenform - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.12.2005 - 31 O 852/05
- LG Köln, 11.01.2006 - 31 O 852/05
- OLG Köln, 03.03.2006 - 6 W 5/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 325
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 U 113/13
Transdermale Pflaster - Einstweiliger Rechtsschutz im Markenrecht: Markenmäßige …
Soweit eingewendet wird, es sei zu unterscheiden zwischen einerseits Vorstellungen des Verkehrs von der Herkunft einer bestimmten Ware und andererseits einer Registermarke des Warenherstellers, so gilt dies nicht im Falle dreidimensionaler Marken, die die äußere Form einer unverpackten Ware originalgetreu wiedergeben, denn hier kann eine Trennung zwischen nur auf das Produkt oder nur die Marke bezogenen Verkehrsvorstellungen nicht vorgenommen werden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 325 juris-Rn. 10 - Duplo-Riegel).