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   OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 6 W 52/09   

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https://dejure.org/2009,18387
OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 6 W 52/09 (https://dejure.org/2009,18387)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2009 - 6 W 52/09 (https://dejure.org/2009,18387)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 6 W 52/09 (https://dejure.org/2009,18387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • Judicialis

    BGB § 247; ; RPflG § ... 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2 2. HS; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 24.07.2008 - 12 W 1464/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 6 W 52/09
    Dies gilt ebenso wie für den Fall, dass unnütze Kosten dadurch entstehen, dass ein Unterbevollmächtigter beauftragt wird und der Termin zur mündlichen Verhandlung, den der Unterbevollmächtigte für den Prozessbevollmächtigten wahrnehmen soll, aufgehoben wird (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.7.2008, 12 W 1464/08, MDR 2008, 1126, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09

    Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß als Voraussetzung des Auskunftsanspruchs

    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung muss allerdings nicht offensichtlich sein und einen in Ranglisten zum Ausdruck kommenden besonders großen kommerziellen Erfolg des Werks setzt der Auskunftsanspruch nicht voraus (Senat, Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).

  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 6 W 39/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsanspruch unter besonderer

    Das ist regelmäßig auch dann der Fall, wenn ein Termin abgesagt wird, nachdem die Partei die Reise zum Termin angetreten hat und der Reiseantritt aus Sicht einer vernünftig denkenden Partei nicht verfrüht oder sonst unsachgemäß erfolgt ist (vgl. Senat, RVGreport 2009, 437; OLG Nürnberg, MDR 2008, 1126).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen wird ebenfalls mit einer längeren relevanten Vermarktungsphase zu rechnen sein, zumal wenn der betreffende Tonträger wiederholt neu aufgelegt wird (Senat, Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09); ein in Verkaufs-Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg wird hier nicht vorausgesetzt (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Tauschbörsenteilnehmer, der mit dem Bereitstellen einer Datei die Kontrolle über ihre Verbreitung aufgibt und so die Möglichkeit erhält, andere angebotene Werke kostenlos herunterzuladen, verschafft sich damit einen (mittelbaren) wirtschaftlichen Vorteil; hinzu kommen muss, dass die Datei für sich genommen von nicht unbedeutendem kommerziellem Wert ist, was gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/8783, S. 50) in der Regel der Fall sein wird, wenn ein marktgängiges geschütztes Werk von hinreichendem Umfang während seiner relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase zum Herunterladen angeboten wird; ob dies der Fall ist, ob insbesondere die relevante Verwertung des Werks noch andauert, muss unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles bestimmt werden (Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin"; vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09, vom 19.06.2009 - 6 W 52/09, und vom 03.07.2009 - 6 W 63/09).
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