Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 52/19   

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https://dejure.org/2019,25701
OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 52/19 (https://dejure.org/2019,25701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2019 - 6 W 52/19 (https://dejure.org/2019,25701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 6 W 52/19 (https://dejure.org/2019,25701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 4 GKG
    Streitwertfestsetzung: Ausnahme vom "Eilabschlag"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassungsanspruch einstweilig befriedigt: Kein Eilabschlag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Streitwert-Abschlag im einstweiligen Verfügungsverfahren wenn Abgemahnter auf Abmahnung hin erklärt einstweilige Verfügung als endgültige Regelung zu akzeptieren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 W 24/17

    Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen: Indizielle Bedeutung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 52/19
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2017, 719) kommt den eigenen Streitwertangaben des Unterlassungsgläubigers zu Beginn des Verfahrens in der Regel indizielle Bedeutung für das verfolgte Interesse zu; etwas anderes gilt dann, wenn diese Angaben nach den Gesamtumständen offensichtlich übersetzt erscheinen.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Da es dem Verfügungskläger in der Sache - wie ausgeführt - um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, ist ein Abschlag wegen des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht gerechtfertigt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2019 - 6 W 52/19, NJOZ 2020, 630, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 55/20, GRUR-Prax 2021, 187, beck-online; OLG München, Urteil vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.63 und 16.85).
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