Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 10.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 54/04   

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https://dejure.org/2004,2707
OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 54/04 (https://dejure.org/2004,2707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2004 - 6 W 54/04 (https://dejure.org/2004,2707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 6 W 54/04 (https://dejure.org/2004,2707)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 3 UWG
    Markenverletzung: Handeln des Anbieters in einer ebay-Versteigerung "im geschäftlichen Verkehr"

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zur gewerblichen Tätigkeit bei ebay-Verkäufern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht einer Klage bei Prozeßkostenhilfe; Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehrs; Begriff der geschäftlichen Tätigkeit bei Internetauktionen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Gewerbsmäßigkeit bei ebay-Verkäufern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Verstoß gegen das Markengesetz

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; UWG § 1; UWG § 3
    Marken- und Wettbewerbsverstoß bei Verkäufen über Handelsplattform "Ebay"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Viele Online-Auktionen = Unternehmer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Viele Online-Auktionen = Unternehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 1042
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 54/04
    Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (vgl. BGH, GRUR 2002, 622, 624­ shell.de).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.07.2004 - 6 W 54/04, GRUR 2004, 1042 und vom 22.12.2004 - 6 W 153/04, GRUR-RR 2005, 319, 320).
  • LG Frankfurt/Main, 08.10.2007 - 3 O 192/07

    Verkauf von 10 neuwertigen Bekleidungsstücken auf eBay begründet eine Vermutung

    Denn für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es nicht auf die innere Absicht, sondern auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (vgl. BGH, GRUR 2002, 622.624 = shell.de; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.07.2004. Az.: 6 W 54/04.
  • OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07

    Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.07.2004 - 6 W 54/04, GRUR 2004, 1042 und vom 22.12.2004 - 6 W 153/04, GRUR-RR 2005, 319, 320).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 6 W 153/04

    Unlauterer Wettbewerb und Markenrechtsverletzung: Privates Handeln eines nach

    Auch kann von einer rein privaten Verkaufstätigkeit nicht mehr gesprochen werden, wenn ein eBay-Mitglied die privaten Verkaufsinteressen einer größeren Anzahl dritter Personen bündelt und auf diese Weise - mit oder ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht - ein Handelsvolumen erreicht, das ihm auf der Handelsplattform eBay eine besondere Beachtung verschafft, wie sie einem nur in dem Rahmen des eigenen privaten Interesses aktiven eBay-Mitglied nicht zuteil würde (vgl. Senat, GRUR 2004, 1042, 1043).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2005 - 6 U 252/04

    Markenrecht: eBay-Angebote von Schmuckstücken unter Bezugnahme auf "Cartier"

    Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (vgl. BGH, GRUR 2002, 622, 624 - shell.de; s.a. die Beschlüsse des Senats vom 27.07.2004 - 6 W 54/04 = GRUR 2004, 1042 f., vom 22.12.2004 - 6 W 153/04 = GRUR-RR 2005, 319 f. und vom 04.08.2005 - 6 U 18/05).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04

    Markenrechtsschutz: Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die

    Dies ergibt sich aus der großen Anzahl von Verkäufen bzw. Versteigerungen, die sich allein für April 2003 auf mindestens 27 Verkäufe und in dem Zeitraum seit Januar 2003 auf mindestens 168 Verkäufe belief (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse des Senats vom 01.07.2003 - 6 W 82/03, sowie vom 27.07.2004 - 6 W 54/04 und 6 W 80/04).

    Unabhängig von der Frage, ob von vornherein jeder Gebrauch des Wortes "Cartier", der eine entsprechende, zu einem Warenangebot führende, Suchfunktion auslöst, als markenrechts- oder wettbewerbswidrig angesehen werden könnte, begegnet der zweite Teil des Klageantrags zu 1. a), wie der Senat bereits für inhaltsgleiche Klageanträge in zwei Beschlüssen vom 27.07.2004 (Az. 6 W 54/04, Seit 6; Az. 6 W 80/04, S. 6) ausgeführt hat, schon wegen der von der konkreten Verletzungsform wegführenden Verallgemeinerung Bedenken.

  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05

    Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer

    Zum andern ändert sie nichts daran, dass auf diese Weise private Verkaufsinteressen gebündelt werden und so ein vom Verkehr beachtetes Handelsvolumen erreicht wird, das ihm auf der Handelsplattform eBay eine besondere Beachtung verschafft, wie sie einem nur im Rahmen des eigenen privaten Interesses aktiven eBay-Mietglied nicht zuteil würde (vgl. Senat GRUR 04, 1042).
  • BPatG, 05.06.2012 - 27 W (pat) 159/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "manga (Wort-Bildmarke)/MANGO"- klangliche

    Dabei ist von einer Wechselwirkung in der Weise auszugehen, dass ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Waren oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgleichen kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2010, 883 - Malteserkreuz II; EuGH GRUR 2004, 1042 - Thomson Life).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.02.2004 - 6 W 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11591
OLG Jena, 10.02.2004 - 6 W 54/04 (https://dejure.org/2004,11591)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.02.2004 - 6 W 54/04 (https://dejure.org/2004,11591)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 6 W 54/04 (https://dejure.org/2004,11591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5; FreihEntzG § 5; FGG § 23
    Abschiebungshaft; Prüfungspflicht

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung; Wegzug aus der zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft bei Ablauf der Gültigkeit der Ausreisepapiere; Sofortiges Vorstelligwerden bei der Ausländerbehörde als Ausschluss der Abschiebungsvereitelung; Persönliche Anhörung des ...

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5; ; FreihEntzG § 5; ; FGG § 23

  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5; FreihEntzG § 5; FGG § 23
    Abschiebungshaft - Prüfung des Haftgrundes

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 20.05.1998 - 6 W 299/98

    Vom Beschwerdegericht unterlassene Anhörung

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2004 - 6 W 54/04
    Eine Ausnahme Grundsatz, dass in Verfahren betreffend die Anordnung oder Verlängerung von Abschiebungshaft der Betroffene auch vom Beschwerdegericht persönlich anzuhören ist, besteht nur dort, wo ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, die Anhörung werde nichts zur Sachaufklärung beitragen (Senat, Beschl. vom 20.05.1998, 6 W 299/98).

    Regelmäßig besteht die Pflicht zur umfassenden Anhörung des Betroffenen auch in der Beschwerdeinstanz (vgl. Senat Beschl. vom 20.05.1998, 6 W 299/98; Hailbronner, Ausländerrecht, § 57 AuslG Rn. 61 mit Rspr.-Nachw.).

  • BGH, 18.03.1999 - V ZB 5/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der zutreffenden Adressierung eines

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2004 - 6 W 54/04
    Die Feststellung des Tatrichters ist vielmehr rechtsfehlerfrei, wenn sie vom richtigen rechtlichen Ausgangspunkt aus auf der Grundlage bestimmter Tatsachen als möglich erscheint (vgl. BGH Beschl. vom 02.10.2000, V ZB 5/99 mit weiteren Nachw.).
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