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   OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20   

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https://dejure.org/2021,1284
OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20 (https://dejure.org/2021,1284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2021 - 6 W 55/20 (https://dejure.org/2021,1284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 6 W 55/20 (https://dejure.org/2021,1284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 51 Abs. 4 GKG
    Wettbewerbsrecht

  • RA Kotz

    Eilverfahren - Streitwert gegenüber dem Wert der Hauptsache - § 51 Abs. 4 GKG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Klimaanlagen

    § 51 Abs 4 GKG, § 6 Abs 2 S 2 ElektroG
    Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei Veräußerung von Klimaanlagen ohne die erforderliche Markenregistrierung; Abzug im Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18

    Unterlassungsvollstreckung: Reichweite eines gegen das Angebot "gefälschter"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Ein genereller Abzug in Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache ist - auch in Anbetracht von § 51 Abs. 4 GKG - nicht angebracht, wenn das Verfügungsverfahren zur endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 6 W 98/17; vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

    Vielmehr kann im Einzelfall zumindest annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116 mwN; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, jeweils unveröffentlicht; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 6 W 49/18

    Höhe der Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Verzicht auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Ein genereller Abzug in Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache ist - auch in Anbetracht von § 51 Abs. 4 GKG - nicht angebracht, wenn das Verfügungsverfahren zur endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 6 W 98/17; vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

    Vielmehr kann im Einzelfall zumindest annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten (OLG Karlsruhe, MDR 2016, 1116 mwN; Senat, Beschlüsse vom 10. September 2018 - 6 W 33/18 und vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, jeweils unveröffentlicht; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. November 2018 - 6 W 49/18 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht).

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2020 - 15 U 78/19

    Unterlassungsanspruch nach dem ElektroG Fehlendes Angebot einer tatsächlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Im Fall eines Verstoßes gegen die Rücknahmepflichten aus § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 ElektroG beim Vertrieb von Leuchten und Lampen ist nämlich der Unterlassungsanspruch eines Umwelt- und Verbraucherschutzverbands mit 50.000 ? bewertet worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2020 - I-15 U 78/19, juris).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 56 - Solarinitiative; GRUR 2017, 212 Rn. 7 - Finanzsanierungen).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 56 - Solarinitiative; GRUR 2017, 212 Rn. 7 - Finanzsanierungen).
  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 1815/08

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb von nicht gekennzeichneten, universal einsetzbaren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Dies gilt schon insoweit, als die Beschwerde sich auf die Billigung einer Wertangabe von 50.000 ? durch das Landgericht München I (Urteil vom 13. August 2008 - 1 HK O 1815/08, BeckRS 2011, 12224) betreffend den Vertrieb von Leuchtstoffröhren stützt, die dort als "nicht willkürlich oder sonst ermessensfehlerhaft" angesehen worden ist.
  • OLG Koblenz, 29.08.2014 - 6 U 850/14

    Nürburgring GmbH i.E. scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Das Gericht hat die Streitwertangabe des Anspruchstellers anhand der objektiven Gegebenheiten zu überprüfen und mit üblichen Wertfestsetzungen in gleichgelagerten Fällen zu vergleichen (Senat, Beschlüsse vom 27. Juli 2016 - 6 W 63/16 und vom 20. April 2020 - 6 W 73/19, jeweils unveröffentlicht; vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2014 - 6 U 850/14, juris Rn. 62; Retzer/Tolkmitt, aaO § 12 Rn. 821 ff).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 6 W 61/19

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Dabei ist zu beachten, dass das dort für die Wertfestsetzung maßgebliche Interesse der Verbraucher an dem Unterbinden der angegriffenen Handlung in der Zukunft erheblich höher sein kann als das Interesse eines Mitbewerbers (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2018 - 6 W 61/19, unveröffentlicht; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 12 Rn. 4.9 mwN).
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Der Streitwertangabe des Anspruchstellers zu Beginn des Rechtsstreits kommt gleichwohl eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung seines wirtschaftlichen Interesses zu (vgl. BGH, GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, unveröffentlicht).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20
    Die Gefährlichkeit ("Angriffsfaktor") der zu unterbindenden Handlung für den Wettbewerber ist anhand des drohenden Schadens (Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden) zu bestimmen und hängt von den Umständen ab, insbesondere von Umsätzen, Größe, Wirtschaftskraft und Marktstellung beider Parteien, Wettbewerbsintensität, Ausmaß, Intensität, Häufigkeit und Auswirkungen möglicher künftiger Verletzungshandlungen, Intensität der Wiederholungsgefahr mit Blick auf den Verschuldensgrad und einer etwaigen Nachahmungsgefahr (Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 5.6 mwN; vgl. BGH, AfP 2011, 261).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 6 U 181/17

    Unlauteres Inverkehrbringen von Kinderautos wegen unzutreffender Registrierung im

  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Da es dem Verfügungskläger in der Sache - wie ausgeführt - um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, ist ein Abschlag wegen des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht gerechtfertigt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2019 - 6 W 52/19, NJOZ 2020, 630, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 55/20, GRUR-Prax 2021, 187, beck-online; OLG München, Urteil vom 20.06.2018 - 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.63 und 16.85).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 92/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Verfahrenshandlungen und Entscheidungen

    Mit weiteren Zuschriften zum Verfassungsbeschwerdeverfahren, beginnend ab dem 12. Juli 2020, hat der Beschwerdeführer weitere Unterlagen vorgelegt und die Einleitung des Beschwerdeverfahrens 6 W 55/20 durch das Oberlandesgericht Köln, den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Juli 2020 in jenem Verfahren, eine Kostenrechnung des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Juli 2020, ein Schreiben des Landgerichts Köln vom 30. Juli 2020 zum Aktenzeichen 14 O 409/12, Handlungen eines Rechtsanwalts und schließlich eine Vollstreckungsankündigung beanstandet.
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