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   OLG Köln, 21.04.2011 - I-6 W 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26985
OLG Köln, 21.04.2011 - I-6 W 58/11 (https://dejure.org/2011,26985)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2011 - I-6 W 58/11 (https://dejure.org/2011,26985)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2011 - I-6 W 58/11 (https://dejure.org/2011,26985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Inhabers eines Internetanschlusses zur Tragung von Abmahnkosten wegen des Angebots urheberrechtlich geschützter Musiktitel zum Herunterladen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; UrhG § 97
    Pflicht des Inhabers eines Internetanschlusses zur Tragung von Abmahnkosten wegen des Angebots urheberrechtlich geschützter Musiktitel zum Herunterladen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 184
  • ZUM 2012, 585
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
    Insofern ist jedenfalls ein konkretes Verbot der Teilnahme an sog. Tauschbörsen bzw. eine Belehrung geboten, dass die Teilnahme an sog. Tauschbörsen nicht illegal ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9.9.2010 - 6 W 114/10, 115/10. Dem sind die Beklagten nicht nachgekommen. Vielmehr haben sie sich auf einen allgemeinen Hinweis beschränkt, "keine unrechtmäßigen Handlungen vorzunehmen und den Computer und das Internet ausschließlich für legale Zwecke zu verwenden". Zudem hat die Beklagte nichts dazu vorgetragen, dass sie (gemeinsam) mit ihrem Mann die Computer, denen sie Zugriff auf den Internetanschluss gestattet haben, insbesondere daraufhin kontrolliert haben, dass dort keine Software installiert ist, die die Nutzung an sog. Tauschbörsen ermöglicht.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
    Auf Schadensersatz haftete die Beklagte zu 1 nur dann, wenn sie Täterin der behaupteten Urheberrechtsverletzungen wäre (vgl. BGH GRUR 2010, 633, Tz. 17 - Sommer unseres Lebens); davon kann allerdings - was das Landgericht nicht verkannt hat - nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
    Soweit die Beklagte meint, ein zugunsten der Klägerinnen existierender P-Vermerk begründe keine Vermutung der Tonträgerherstellerschaft zugunsten der Klägerinnen, trifft dies zwar zu (BGH GRUR 2003, 228, 230 unter III. 2. a) (1) - P-Vermerk), ihm kann aber eine starke tatsächliche Indizwirkung dahingehend zukommen, dass dem darin genannten Unternehmen ausschließliche Rechte gem. § 85 Abs. 1 UrhG zustehen - sei es aus eigenem Recht als Tonträgerhersteller, auf Grund einer Vollrechtsübertragung des Rechts des Tonträgerherstellers oder auf Grund des Erwerbs einer ausschließlichen Lizenz (BGH, aaO. unter unter III. 2. a) (2).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
    Denn der Inhaber umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte ist aufgrund seiner dinglichen Rechtsstellung befugt, eine Werknutzung auch dann zu untersagen, wenn ihm selbst eine Werknutzung in dieser Form nicht gestattet ist (BGH GRUR 1999, 984 - Laras Tochter; Wandtke/Bullinger/von Wolff, 3. Aufl., § 97 Rdn. 9).
  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11
    Jedenfalls aber ist die Vermutung dann entkräftet, wenn weitere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenso als Täter in Betracht kommen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2011 - 6 W 42/11, BeckRS 2011, 06737), wovon hier zugunsten der Beklagten zu 1 auszugehen ist.
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Sie gelten vielmehr auch für die - hier in Rede stehende - Überlassung des Internetanschlusses durch Eltern oder Stiefeltern an ihre volljährigen Kinder oder Stiefkinder (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; LG Hamburg, Verfügung vom 21. Juni 2012 - 308 O 495/11, juris Rn. 4; Rathsack, jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C; Solmecke, MMR 2012, 617, 618; Härting in Internetrecht aaO Rn. 2256; aA OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; WRP 2012, 1148; MMR 2012, 184, 185; vgl. auch Rauer/Pfuhl, K&R 2012, 532, 533).
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    aa) Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen trotz ihrer Eintragung in der erwähnten Datenbank nicht Inhaberinnen der Nutzungsrechte sein könnten, ergeben sich - wie der Senat in seinem schon angeführten Urteil vom 22.07.2011 und dem ebenfalls den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Beschluss vom 21.4.2011 im Verfahren 6 W 58/11 ausgeführt hat - nicht daraus, dass sie dort als "Lieferanten" bezeichnet worden sind.

    Den Eintragungen kann zwar - wie der Senat in der erwähnten Entscheidung im Verfahren 6 W 58/11 ausgeführt hat - eine indizielle Wirkung zu Gunsten der Rechtsinhaberschaft der dort Genannten zukommen, aus ihrem angeblichen späteren Fehlen können aber keine relevanten Schlüsse gezogen werden, weil die Daten dort - wie die Beklagten selbst zutreffend vortragen - nachträglich veränderbar sind.

  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Dann aber durfte sich der Beklagte nicht darauf beschränken, die Rechteinhaberschaft der Klägerinnen an den Musiktiteln mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern hätte zur Entkräftung des Indizienbeweises nähere Anhaltspunkte aufzeigen müssen, aus denen sich im konkreten Fall Zweifel an der Richtigkeit der Eintragung der Klägerinnen als Rechteinhaberinnen ergeben könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2011 - 6 W 58/11 - Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Um die Indizwirkung der Einträge in der Katalogdatenbank zu entkräften, hätte der Beklagte über seine Erklärung mit Nichtwissen hinaus nähere Anhaltspunkte aufzeigen müssen, aus denen sich im Streitfall Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ergeben könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2011 - 6 W 58/11; Urteil vom 02.08.2013 - 6 U 10/13; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Um die Indizwirkung der Einträge in der Katalogdatenbank zu entkräften, hätte der Beklagte über seine Erklärung mit Nichtwissen hinaus nähere Anhaltspunkte aufzeigen müssen, aus denen sich im konkreten Fall Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ergeben könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2011 - 6 W 58/11 [Rn. 8 nach juris]; Urteil vom 02.08.2013 - 6 U 10/13).
  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11

    Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei

    Diese erfolgt bei der Benutzung einer sog. Tauschbörse in der Regel über das Internet bundesweit und damit bestimmungsgemäß auch in Köln (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2011, Az.: 6 W 58/11).

    Das OLG Köln hat insoweit in einem Beschluss vom 21.04.2011 (Az. 6 W 58/11) bzgl. einer vergleichbaren Fallgestaltung, in der ebenfalls neben dem Ehepartner auch ein minderjähriges Kind Zugriff auf den Internetanschluss hatte, folgendes ausgeführt:.

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