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   OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21   

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https://dejure.org/2021,39073
OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21 (https://dejure.org/2021,39073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2021 - 6 W 58/21 (https://dejure.org/2021,39073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2021 - 6 W 58/21 (https://dejure.org/2021,39073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG
    Modellbezeichnung im Bekleidungssektor als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke ("MO")

  • kanzlei.biz

    Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 14 Abs 2 MarkenG ; § 14 Abs 5 MarkenG
    Modellbezeichnung im Bekleidungssektor als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke ("MO")

  • rechtsportal.de

    § 14 Abs 2 MarkenG ; § 14 Abs 5 MarkenG
    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines Zeichens; Verschiedene Kennzeichnungsgewohnheiten im Bekleidungssektor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Herkunftsnachweis bei Produktbezeichnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeichenfolge "MO" in Produktbezeichnung "Balmain Herren T-Shirt / T-Shirt MO / UH11601" wird als Herkunftshinweis in Form einer Zweitmarke verstanden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Dabei ist das Angebot in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen (BGH GRUR 2019, 1289 Rn 33 - Damen Hose MO).

    Es genügt für sich genommen auch nicht, dass der Verkehr allgemein und im Bekleidungssektor im Besonderen an die Verwendung von Zweitkennzeichen gewöhnt ist (BGH GRUR 2019, 1289, Rn 28, 29 - Damen Hose MO).

    Wird in einem Angebot für Bekleidungsstücke neben der Herstellerangabe ein weiteres Zeichen als Modellbezeichnung verwendet, kann deshalb nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass eine solche Modellbezeichnung ebenfalls als Herkunftshinweis verstanden wird (BGH GRUR 2019, 1289, Rn 37, 38 - Damen Hose MO).

    Gegen ein Verständnis als betrieblicher Herkunftshinweis kann es sprechen, wenn die Modellbezeichnung an unauffälliger Stelle verwendet wird oder wenn es sich bei ihr um einen häufig vorkommenden Vornamen handelt, den der Verbraucher im Bekleidungssektor aufgrund der ihm bekannten Verkehrsübung als "bloße" Modellbezeichnung ohne Herkunftsfunktion ansieht (BGH GRUR 2019, 1289, Rn 25-35 - Damen Hose MO).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Insbesondere ihre Hervorhebung oder blickfangmäßige Herausstellung kann für eine markenmäßige Verwendung sprechen (vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn 19 - pjur/pure; BGH GRUR 2017, 520 Rn 26 - MICRO COTTON).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Herstellerangabe vorangestellt ist (BGH GRUR 1996, 774, 775 - falke-run/LE RUN) oder in besonderer Weise hervorgehoben ist.
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    bb) Im Bekleidungssektor gibt es verschiedene Kennzeichnungsgewohnheiten (BGH GRUR 2018, 932 Rn 18 - #darferdas?).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Insbesondere ihre Hervorhebung oder blickfangmäßige Herausstellung kann für eine markenmäßige Verwendung sprechen (vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn 19 - pjur/pure; BGH GRUR 2017, 520 Rn 26 - MICRO COTTON).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (BGH GRUR 2015, 1201 Rn 68 - Sparkassenrot/Santander; BGH GRUR 2019, 522 Rn 25 - SAM).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Daran fehlt es vor allem dann, wenn das Zeichen nur als dekoratives Gestaltungsmittel oder in einem rein beschreibenden Sinn verwendet wird (BGH GRUR 2014, 1101 Rn 23 - Gelbe Wörterbücher).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2019 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Der Fall unterscheidet sich in diesem Punkt maßgeblich von der Senatsentscheidung "SAM", bei der das Zeichen an unauffälliger Stelle innerhalb eines Beschreibungstextes positioniert war ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.10.2019 - 6 U 111/16 , juris).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (BGH GRUR 2015, 1201 Rn 68 - Sparkassenrot/Santander; BGH GRUR 2019, 522 Rn 25 - SAM).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 W 58/21
    Denn im Modebereich sieht der angesprochene Verkehr nach Ansicht des BGH häufig in der Herstellerangabe den alleinigen Herkunftshinweis (vgl. BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
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