Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6122
OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,6122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,6122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,6122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 91, 35 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 35 ZPO, § 91 ZPO
    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung eines Gerichtsstandswahlrechts

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35; ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher Gerichtsstandswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Muss man bei der Wahl des Gerichtsstands sparen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher Gerichtsstandswahl

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 4 W 138/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.9.2012 - 4 W 88/12; vom 25.9.2012 - 4 W 86/12; vom 28.1.2011 - 4 W 44/11; vom 16.12.2010 - 4 W 254/10; vom 6.5.2010 - 4 W 39/10; vom 15.10.2009 - 4 W 241/09; vom 9.09.2009 - 4 W 233/09 und 213/09; vom 23.04.2009 - 4 W 112/09; vom 22.01.2009 - 4 W 5/09; vom 14.11.2008 - 4 W 207/08; siehe auch OLG Köln AGS 2010, 566, 567; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2009 - 6 W 63/09, zit. nach juris; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 7003 Rn. 114; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 35 Rn. 4; Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts; Münchener Kommentar-Patzina, ZPO, 4. Aufl., § 35 Rn. 3; Musielak-Heinrich, ZPO, 9 Aufl., § 35 Rn. 4 ).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 W 67/12

    Keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei fehlender Veranlassung der

    Die geltend gemachten Reisekosten sind in voller Höhe erstattungsfähig, da auch bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Sitz der Antragstellerin in Pfaffenhofen keine geringeren Kosten angefallen wären als die dem in München ansässigen Antragstellervertreter tatsächlich entstandenen Reisekosten; insbesondere hätte auch ein in Pfaffenhofen ansässiger Anwalt mit dem Flugzeug nach Frankfurt a. M. anreisen können (vgl. Senat, Beschl. v. 27.7.2009 - 6 W 63/09 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,59730
OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,59730)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,59730)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,59730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Bereits in seinem Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09 - hatte der Senat (allerdings in Bezug auf das Zugänglichmachen pornografischer Filme) ausgeführt:.
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin; Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung) davon aus, dass das Zugänglichmachen einer einzelnen geschützten Datei in einer Internettauschbörse (ob über denselben Anschluss eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich gemacht wird, ist vor erteilter Auskunft regelmäßig nicht feststellbar) nur dann das für die Bejahung des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung nötige Gewicht aufweist, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender) oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition).
  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

    Bereits in seinem Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09 - hat der Senat in Bezug auf das Zugänglichmachen pornografischer Filme ausgeführt:.
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Tauschbörsenteilnehmer, der mit dem Bereitstellen einer Datei die Kontrolle über ihre Verbreitung aufgibt und so die Möglichkeit erhält, andere angebotene Werke kostenlos herunterzuladen, verschafft sich damit einen (mittelbaren) wirtschaftlichen Vorteil; hinzu kommen muss, dass die Datei für sich genommen von nicht unbedeutendem kommerziellem Wert ist, was gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/8783, S. 50) in der Regel der Fall sein wird, wenn ein marktgängiges geschütztes Werk von hinreichendem Umfang während seiner relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase zum Herunterladen angeboten wird; ob dies der Fall ist, ob insbesondere die relevante Verwertung des Werks noch andauert, muss unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles bestimmt werden (Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin"; vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09, vom 19.06.2009 - 6 W 52/09, und vom 03.07.2009 - 6 W 63/09).
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