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   OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09   

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OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,6122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,6122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,6122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 91, 35 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 35 ZPO, § 91 ZPO
    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung eines Gerichtsstandswahlrechts

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35; ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher Gerichtsstandswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Muss man bei der Wahl des Gerichtsstands sparen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher Gerichtsstandswahl

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 136/03

    Beschwerdebefugnis bei Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Dies hat der erkennende Senat in Anwendung der bei Kostenfestsetzungsfragen grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BGH, WRP 2008, 363, Tz. 8 m.w.N.) bereits mehrfach entschieden (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 06.11.2003 - 6 W 179/03, 19.02.2004 - 6 W 136/03, 11.01.2006 - 6 W 201/05, 08.05.2006 - 6 W 54/06 - und 11.02.2008 - 6 W 207/07).
  • OLG München, 24.01.1994 - 11 W 2972/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 6 W 207/07

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Flugreise- und Übernachtungskosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Dies hat der erkennende Senat in Anwendung der bei Kostenfestsetzungsfragen grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BGH, WRP 2008, 363, Tz. 8 m.w.N.) bereits mehrfach entschieden (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 06.11.2003 - 6 W 179/03, 19.02.2004 - 6 W 136/03, 11.01.2006 - 6 W 201/05, 08.05.2006 - 6 W 54/06 - und 11.02.2008 - 6 W 207/07).
  • OLG Frankfurt, 23.10.1984 - 6 W 131/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 23.10.1984 - 6 W 131/84) dürfen dem Kläger durch die Ausübung seines Wahlrechts gemäß § 35 ZPO keine kostenrechtlichen Nachteile erwachsen; die Zweckmäßigkeit der Gerichtsstandswahl ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu überprüfen.
  • OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 342/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • OLG Hamburg, 12.01.1999 - 8 W 3/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Korrespondenzanwaltskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Falle einer Einbeziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Allerdings sind die Kosten für eine Flugreise des Prozessbevollmächtigten nur bis zur Höhe des Betrages erstattungsfähig, der bei Benutzung der Economy Class anfällt bzw. angefallen wäre (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 199; a.A. OLG Hamburg, JurBüro 2008, 432).
  • BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Dies hat der erkennende Senat in Anwendung der bei Kostenfestsetzungsfragen grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BGH, WRP 2008, 363, Tz. 8 m.w.N.) bereits mehrfach entschieden (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 06.11.2003 - 6 W 179/03, 19.02.2004 - 6 W 136/03, 11.01.2006 - 6 W 201/05, 08.05.2006 - 6 W 54/06 - und 11.02.2008 - 6 W 207/07).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 10 W 93/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten in der "business-class"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09
    Allerdings sind die Kosten für eine Flugreise des Prozessbevollmächtigten nur bis zur Höhe des Betrages erstattungsfähig, der bei Benutzung der Economy Class anfällt bzw. angefallen wäre (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 199; a.A. OLG Hamburg, JurBüro 2008, 432).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 4 W 138/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.9.2012 - 4 W 88/12; vom 25.9.2012 - 4 W 86/12; vom 28.1.2011 - 4 W 44/11; vom 16.12.2010 - 4 W 254/10; vom 6.5.2010 - 4 W 39/10; vom 15.10.2009 - 4 W 241/09; vom 9.09.2009 - 4 W 233/09 und 213/09; vom 23.04.2009 - 4 W 112/09; vom 22.01.2009 - 4 W 5/09; vom 14.11.2008 - 4 W 207/08; siehe auch OLG Köln AGS 2010, 566, 567; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2009 - 6 W 63/09, zit. nach juris; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 7003 Rn. 114; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 35 Rn. 4; Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts; Münchener Kommentar-Patzina, ZPO, 4. Aufl., § 35 Rn. 3; Musielak-Heinrich, ZPO, 9 Aufl., § 35 Rn. 4 ).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 W 67/12

    Keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei fehlender Veranlassung der

    Die geltend gemachten Reisekosten sind in voller Höhe erstattungsfähig, da auch bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Sitz der Antragstellerin in Pfaffenhofen keine geringeren Kosten angefallen wären als die dem in München ansässigen Antragstellervertreter tatsächlich entstandenen Reisekosten; insbesondere hätte auch ein in Pfaffen-hofen ansässiger Anwalt mit dem Flugzeug nach Frankfurt a. M. anreisen können (vgl. Senat, Beschl. v. 27.7.2009 - 6 W 63/09 - m.w.N.).
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   OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09   

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https://dejure.org/2009,59730
OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,59730)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,59730)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 6 W 63/09 (https://dejure.org/2009,59730)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung setzt der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG, den die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG vorbereiten soll, nach seinem Wortlaut ("auch") und aus systematischen Gründen eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 [GRUR-RR 2009, 9 = OLGR Köln 2009, 15] - "Ganz anders"; Beschluss vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 [MMR 2009, 334 = OLGR Köln 2009, 357] - "Die schöne Müllerin" m.w.N.).

    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, müssen dafür aber mehrere Merkmale zusammen kommen (vgl. Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin"):.

    Ob die relevante Verkaufs- und Verwertungsphase noch andauert, muss vielmehr individuell bestimmt werden, wobei Besonderheiten der Vermarktung des jeweiligen Werks zu berücksichtigen sind (Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin").

  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 6 W 52/09

    Erstattungsfähigkeit von Parteireisekosten: Anreise zum Gerichtsort am Vortag des

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung muss allerdings nicht offensichtlich sein und einen in Ranglisten zum Ausdruck kommenden besonders großen kommerziellen Erfolg des Werks setzt der Auskunftsanspruch nicht voraus (Senat, Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung muss allerdings nicht offensichtlich sein und einen in Ranglisten zum Ausdruck kommenden besonders großen kommerziellen Erfolg des Werks setzt der Auskunftsanspruch nicht voraus (Senat, Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung muss allerdings nicht offensichtlich sein und einen in Ranglisten zum Ausdruck kommenden besonders großen kommerziellen Erfolg des Werks setzt der Auskunftsanspruch nicht voraus (Senat, Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung setzt der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG, den die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG vorbereiten soll, nach seinem Wortlaut ("auch") und aus systematischen Gründen eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 [GRUR-RR 2009, 9 = OLGR Köln 2009, 15] - "Ganz anders"; Beschluss vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 [MMR 2009, 334 = OLGR Köln 2009, 357] - "Die schöne Müllerin" m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Soweit sich der Wert nicht schon aus Art und aktuellem Marktpreis ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender), wird das in aller Regel nur dann der Fall sein, wenn ein marktgängiges geschütztes Werk von hinreichendem Umfang während seiner relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase zum Herunterladen angeboten wird.
  • LG Köln, 06.05.2009 - 9 OH 413/09

    Kein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nach längerem Zeitablauf

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.05.2008 - 9 OH 413/09 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Bereits in seinem Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09 - hatte der Senat (allerdings in Bezug auf das Zugänglichmachen pornografischer Filme) ausgeführt:.
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin; Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung) davon aus, dass das Zugänglichmachen einer einzelnen geschützten Datei in einer Internettauschbörse (ob über denselben Anschluss eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich gemacht wird, ist vor erteilter Auskunft regelmäßig nicht feststellbar) nur dann das für die Bejahung des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung nötige Gewicht aufweist, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender) oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition).
  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

    Bereits in seinem Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09 - hat der Senat in Bezug auf das Zugänglichmachen pornografischer Filme ausgeführt:.
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Der Tauschbörsenteilnehmer, der mit dem Bereitstellen einer Datei die Kontrolle über ihre Verbreitung aufgibt und so die Möglichkeit erhält, andere angebotene Werke kostenlos herunterzuladen, verschafft sich damit einen (mittelbaren) wirtschaftlichen Vorteil; hinzu kommen muss, dass die Datei für sich genommen von nicht unbedeutendem kommerziellem Wert ist, was gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/8783, S. 50) in der Regel der Fall sein wird, wenn ein marktgängiges geschütztes Werk von hinreichendem Umfang während seiner relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase zum Herunterladen angeboten wird; ob dies der Fall ist, ob insbesondere die relevante Verwertung des Werks noch andauert, muss unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles bestimmt werden (Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin"; vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09, vom 19.06.2009 - 6 W 52/09, und vom 03.07.2009 - 6 W 63/09).
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