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   OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16   

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OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16 (https://dejure.org/2016,20280)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2016 - 6 W 72/16 (https://dejure.org/2016,20280)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 (https://dejure.org/2016,20280)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null

  • Telemedicus

    Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Urhebers eines Lichtbildes auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • online-und-recht.de

    Kein Schadensersatz bei Verletzung unter der Creative Common License

  • kanzlei.biz

    Die Nutzung eines Lichtbilds unter Creative Commons License begründet keinen Schadensersatzanspruch

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 97 UrhG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Urhebers eines Lichtbildes auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • rechtsportal.de

    UrhG § 19a ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Anspruch des Urhebers eines Lichtbildes auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Creative Commons-Lizenz - kein Schadensersatz des Urhebers bei Urheberrechtsverstoß

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Creative Commons Fotos grds. 0 Euro wert

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    0 EUR Lizenzschaden bei Creative Commons-Lizenzverstoß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein wirtschaftlicher Wert der Namensnennung des Urhebers bei gänzlich kostenfreier Nutzungsmöglichkeit von Lichtbildes

  • kanzleikompa.de (Kurzinformation)

    Lizenzschaden bei Creative Commons-Lizenzverstoß bleibt bei 0,- €

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von Online-Foto unter Creative Common License

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Verletzung von Creative-Common-Lizenzen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch nach Verletzung von Creative Commons Lizenz

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Kein Schaden bei rechtswidriger Verwendung von freien Bildern

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schadensersatz bei Abmahnung wegen CC-Lizenz - aber hohe Anwaltsgebühren

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzberechnung bei Verletzung von Creative Commons Lizenzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schadensersatz für unerlaubte Nutzung fremder Fotos, die kostenlos nutzbar wären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 347
  • MIR 2016, Dok. 024
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16
    Den "objektiven Wert" der Nutzung eines unter der D-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts hat der Senat in seinem Beschluss vom 31.10.2014 (6 U 60/14) mit Null angesetzt.
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der

    Dazu hat der Senat bereits in dem im Beschwerdeverfahren zum PKH-Antrag des Beklagten für die erste Instanz ergangenen Beschluss (Senat, Beschl. v. 29.6.2016 - 6 W 72/16 - juris, Rn. 10 ff.) wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16

    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

    Die Klägerin hat die streitgegenständliche Programmversion insgesamt kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass nicht ersichtlich ist, welchen wirtschaftlichen Sinn eine weitere entgeltliche Lizenzierung daneben noch haben könnte (vgl. zu dieser Erwägung auch OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016 - 6 W 72/16 - ).

    Da die Nutzung des Programms einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung bereits kostenlos möglich ist, liefe eine weitere kostenpflichtige Lizenz letztlich nur darauf hinaus, sich als Lizenznehmer von den - letztlich nur rein formalen - Bestimmungen der "GNU General Public License" befreien zu lassen (vgl zu dieser Erwägung auch OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016 - 6 W 72/16 - ).

  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 32/17

    Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die

    Es konnte insoweit offen bleiben, ob die Tatsache, dass das Lichtbild unter Einhaltung dieser Lizenzbedingungen auch kostenlos genutzt werden konnte, dazu führt, dass den Lichtbildern im Rahmen der Bewertung der Lizenzanalogie gar kein Wert beizumessen wäre (so OLG Köln NJW 2015, 789, 794 [OLG Köln 31.10.2014 - 6 U 60/14] - Creative Commons-Lizenz; OLG Köln, Beschl. v. 29.06.2016 - 6 W 72/16).

    Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten sind, so kann davon ausgegangen werden, dass ein vernünftiger Lizenzgeber bei vertraglicher Einräumung des Nutzungsrechts eine Lizenzzahlung gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer eine solche gewährt hätte und der Wert der Lizenz für die streitgegenständlichen Fotografien nicht mit EUR 0,- anzusetzen wäre (so Schweinoch, NJW 2015, 794, 795; Weller, jurisPR-ITR 2/2015, Anm. 2; Schäfer, MMR 2015, 470; Rauer/Ettig, WRP 2015, 153, 157; Mantz, GRURInt 2008, 20; differenzierend König, Das einfache, unentgeltliche Nutzungsrecht für jedermann, 2016, S. 274; a.A. OLG Köln NJW 2015, 789, 794 [OLG Köln 31.10.2014 - 6 U 60/14] - Creative Commons-Lizenz; OLG Köln, Beschl. v. 29.06.2016 - 6 W 72/16; vgl. auch AG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.07.2016 - 32 C 1272/16 (90)).

  • LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Fotografen bei einer

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche dazu etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Dabei kann es die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografien) zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris; a.A. offenbar OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Z Licence).

    Der Gegenstandswert von 6000, 00 EUR entspricht dem von der Kammer üblicherweise bei Rechtsverletzungen betreffend Lichtbilder angesetzten Gegenstandswert (vergleiche in diesem Sinne auch die Rechtsprechung des OLG Köln, etwa auch in dem Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

  • LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche Urteil der Kammer vom 1. September 2016 - 14 O 307/15, ebenso etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Dabei kann es die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografien) zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris; a.A. offenbar OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Creative Commons License).

    Die Kammer hat die Berufung zugelassen, da im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 - sowie Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14) die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und jedenfalls für den Beklagten keine Beschwer von mehr als 600 EUR gegeben ist.

  • AG Köln, 21.02.2019 - 137 C 211/18
    Dabei folgt das Gericht zwar der Auffassung, dass ein lizenzanaloger Schadensersatz für die Nutzung eines Bildes, welches unter einer CC-Lizenz grundsätzlich zur freien Verwendung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, 0,00 EUR beträgt, da dies dem objektiven Wert für die Nutzung des Bildes entspricht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 -, zitiert nach juris).

    Das Gericht folgt hingegen nicht der Auffassung des OLG Köln, dass, wenn Lichtbilder sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Nutzungen kostenlos frei gegeben werden und es an konkretem Vortrag fehlt, dass im Verletzungszeitpunkt auch auf andere Weise als über die D Lizenz Lichtbilder des Urhebers lizenziert worden sind, kein wirtschaftlicher Wert der Namensnennung für den Kläger ersichtlich sein soll (OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 -, Rn. 12, juris).

  • LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21

    Ansprüche des Urhebers auf Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen der Verwendung

    Die Kammer tritt nicht der Ansicht der Beklagten bei, dass der Schadensersatz hier Null sei, weil "vereinfacht" davon gesprochen werden könnte: "2 x 0 ist immer 0!" Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - I-6 W 72/16, juris Rn. 12; vgl. auch OLG Köln, GRUR 2015, 167. juris Rn. 99) trifft ersichtlich nicht den vorliegenden Fall, da die Fotografie hier nicht - etwa im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz - sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Nutzungen kostenlos freigegeben wurde, so dass auch der Namensnennung kein wirtschaftlicher Wert zugemessen werden könnte.
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