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   OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19   

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OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,38707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,38707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,38707)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 14 W 210/01

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei dem Prozess

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt (Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f.; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).

    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01, juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt (Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f.; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).

    An dieser Auswahlmöglichkeit hat er auch mit der Neufassung des § 788 Abs. 2 ZPO festgehalten, ohne davon die - hier nicht einschlägige - Kostenfestsetzung durch das Vollstreckungsgericht von § 717 Abs. 2 ZPO abzugrenzen; für das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Prozessgericht gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 16; vgl. auch KG, Beschluss vom 16.10.1990 - 1 W 2568/90, juris Rn. 7).

  • OLG München, 05.10.1999 - 11 W 2598/99

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes für die Festsetzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt (Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f.; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Einer gesonderten Feststellung ihrer Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO bedarf es nicht, weil gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen von Rechtsanwälten stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung gelten (BGH, Beschluss vom 20.5.2014 - VI ZB 9/13, juris Rn. 9; MünchKomZPO/Schulz, 5. Auflage, § 91 Rn. 59).
  • KG, 16.10.1990 - 1 W 2568/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    An dieser Auswahlmöglichkeit hat er auch mit der Neufassung des § 788 Abs. 2 ZPO festgehalten, ohne davon die - hier nicht einschlägige - Kostenfestsetzung durch das Vollstreckungsgericht von § 717 Abs. 2 ZPO abzugrenzen; für das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Prozessgericht gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 16; vgl. auch KG, Beschluss vom 16.10.1990 - 1 W 2568/90, juris Rn. 7).
  • OLG Jena, 17.09.1998 - Lw U 715/98

    Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Unabhängigkeit von Teilurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt (Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f.; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • OLG München, 14.09.1999 - 11 W 2389/99

    Bestimmung des Umfanges einer Festsetzung von Kosten des Schuldners zur Abwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt (Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05, juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f.; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1996 - 6 W 53/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01, juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 18.06.1996 - 14 W 323/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01, juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

    Steroidbeladene Körner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Danach ist der Kläger zum Ersatz des Schadens verpflichtet, " der dem Beklagten durch die Vollstreckung des Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist ", wofür es genügt, dass sich der Schuldner gegen eine dem Gläubiger zuzurechnende anwaltliche Vollstreckungsandrohung nebst konkreter Zahlungsaufforderung wendet (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2010 - Xa ZR 66/10, juris Rn. 30 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.1989 - 13 W 137/89
  • BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für die Aufhebung von

    Hier geht es dagegen um Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht nach § 788 Abs. 2 iVm. § 103 Abs. 2, §§ 104, 107 ZPO festgesetzt werden können (vgl. BGH 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05 - Rn. 17; Brandenburgisches OLG 25. September 2019 - 6 W 74/19 - zu II 1 c der Gründe) .
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   OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19   

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OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.09.2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,91935)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 14 W 210/01

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei dem Prozess

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt ( Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f. ; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f. ; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).

    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430 ; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01 , juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt ( Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f. ; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f. ; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).

    An dieser Auswahlmöglichkeit hat er auch mit der Neufassung des § 788 Abs. 2 ZPO festgehalten, ohne davon die - hier nicht einschlägige - Kostenfestsetzung durch das Vollstreckungsgericht von § 717 Abs. 2 ZPO abzugrenzen; für das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Prozessgericht gilt nichts anderes ( BGH, Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 16; vgl. auch KG, Beschluss vom 16.10.1990 - 1 W 2568/90 , juris Rn. 7).

  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

    Steroidbeladene Körner

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Danach ist der Kläger zum Ersatz des Schadens verpflichtet, " der dem Beklagten durch die Vollstreckung des Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist ", wofür es genügt, dass sich der Schuldner gegen eine dem Gläubiger zuzurechnende anwaltliche Vollstreckungsandrohung nebst konkreter Zahlungsaufforderung wendet (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 , juris Rn. 30 mwN).
  • OLG München, 14.09.1999 - 11 W 2389/99

    Bestimmung des Umfanges einer Festsetzung von Kosten des Schuldners zur Abwendung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt ( Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f. ; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f. ; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • OLG Jena, 17.09.1998 - Lw U 715/98

    Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Unabhängigkeit von Teilurteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt ( Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f. ; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f. ; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1996 - 6 W 53/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430 ; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01 , juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • KG, 16.10.1990 - 1 W 2568/90
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    An dieser Auswahlmöglichkeit hat er auch mit der Neufassung des § 788 Abs. 2 ZPO festgehalten, ohne davon die - hier nicht einschlägige - Kostenfestsetzung durch das Vollstreckungsgericht von § 717 Abs. 2 ZPO abzugrenzen; für das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Prozessgericht gilt nichts anderes ( BGH, Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 16; vgl. auch KG, Beschluss vom 16.10.1990 - 1 W 2568/90 , juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 18.06.1996 - 14 W 323/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430 ; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01 , juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • OLG München, 05.10.1999 - 11 W 2598/99

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes für die Festsetzung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt ( Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f. ; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f. ; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.1989 - 13 W 137/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    Diese in der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Streitfrage hat der Bundesgerichthof bereits vor geraumer Zeit durch eine Grundsatzentscheidung entsprechend geklärt ( Beschluss vom 17.01.2006 - VI ZB 46/05 , juris Rn. 6 ff.; ebenso bereits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f. ; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f. ; OLG München, MDR 1999, 1466 sowie NJW-RR 2000, 517, 518; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 74/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34813
OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,34813)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,34813)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2019 - 6 W 74/19 (https://dejure.org/2019,34813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 ZPO
    Anlass zur Erhebung der markenrechtlichen Löschungsklage nach Widerspruch des Markeninhabers gegen den Antrag auf Amtslöschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 96
 
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  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 74/19
    Der Rechtsgedanke des § 93 ZPO ist auch im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO entsprechend heranzuziehen (BGH GRUR 2010, 257 - Schubladenverfügung).
  • BPatG, 24.11.1998 - 27 W (pat) 73/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 74/19
    Die Funktion des Verfahrens nach § 53 MarkenG als fakultativem patentamtlichem Vorverfahren liegt gerade darin, in unstreitigen Fällen eine Löschungsklage nach § 55 MarkenG zu vermeiden (BPatG, Beschl. v. 24.11.1998 - 27 W (pat) 73/98, Rn. 13 - COCONUT SYNDICAT, zit. n. juris).
  • BPatG, 29.04.2009 - 25 W (pat) 52/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 74/19
    Hält die Beklagte den Löschungsantrag nur zum Teil für unberechtigt, kann sie dem Löschungsantrag teilweise widersprechen (vgl. BPatG, Beschl. v. 29.4.2009 - 25 W (pat) 52/08, Rn. 8, 34 - LUXOR, zit. n. juris).
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