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   OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08   

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OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08 (https://dejure.org/2008,6323)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.02.2008 - 6 W 8/08 (https://dejure.org/2008,6323)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 6 W 8/08 (https://dejure.org/2008,6323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Festsetzbarkeit einer vollen Verfahrensgebühr trotz Anfalls einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 3100 VV RVG; Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV ; RVG
    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Titulierung der Geschäftsgebühr im Hauptverfahren oder Unstreitigkeit des Anrechnungseinwandes im Kostenfestsetzungsverfahren als Voraussetzung einer Anrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Titulierung der Geschäftsgebühr im Hauptverfahren oder Unstreitigkeit des Anrechnungseinwandes im Kostenfestsetzungsverfahren als Voraussetzung einer Anrechnung

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 2300; ; VV RVG Nr. 3100; ; VV RVG Vorbemerkung § 3 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung im PKH-Verfahren: Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 541
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei vorherigem Anfallen einer Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Nach der überwiegenden Gegenmeinung hindert dagegen die Anrechnungsbestimmung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfest - setzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (vgl. OLG Hamm Jur. Büro 2006, 202. KG Jur. Büro 2006, 202 . OLG Koblenz ZfS 2007, 709. OLG München RRfl. 2007, 686 in juris. VGH München - 4. Senat - NJW 2007, 170. OVG Münster NJW 2006, 1991. OLG Oldenburg (1. ZS), OLGR 2006, 32).

    Anderenfalls würde dieser allein auf Grund der Tatsache, dass der gegnerische Rechtsanwalt schon vorgerichtlich das Geschäft seines Mandanten in dieser Angelegenheit betrieben hat, in gemindertem Umfang auf die tatsächlich angefallenen Prozesskosten haften, ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht (vgl. OLG Hamm, aaO mit weiteren Nachweisen) Materiell - rechtliche Einwendungen - zu denen die Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die zu erstattende Verfahrensgebühr gehört - sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann beachtlich, wenn sie unstreitig oder evident sind, also die außergerichtliche Geschäftsgebühr als materiell - rechtlicher Schadensersatzanspruch in voller Höhe tituliert oder unstreitig außer gerichtlich ausgeglichen worden ist (vgl. KG, aaO in juris. OLG Koblenz, ZfS 2007, 709(710)) .

    Dass die teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren stets zu berücksichtigen sei, also auch dann, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht als materiell - rechtlicher Erstattungsanspruch eingeklagt und zuerkannt worden ist, lässt sich den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dagegen nicht entnehmen (vgl. auch OLG München und OLG Celle, aaO. OLG Koblenz ZfS 2007, 709 (710)).

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 4 C 06.1129
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Nach der überwiegenden Gegenmeinung hindert dagegen die Anrechnungsbestimmung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfest - setzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (vgl. OLG Hamm Jur. Büro 2006, 202. KG Jur. Büro 2006, 202 . OLG Koblenz ZfS 2007, 709. OLG München RRfl. 2007, 686 in juris. VGH München - 4. Senat - NJW 2007, 170. OVG Münster NJW 2006, 1991. OLG Oldenburg (1. ZS), OLGR 2006, 32).

    Sinn und Zweck der Anrechnungsregel in Vormerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist es, den Mandanten vor einem zu hohem Rechtsanwaltshonorar und insbesondere auch davor zu schützen, dass der Rechtsanwalt allein im Hinblick auf seinen Vergütungsanspruch ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. KG 1 W 256/07, Beschluss vom 17.07.2007 in juris unter Hinweis auf VGH München NJW 2007, 170 f. OVG Münster NJW 2006, 1991. OLG Celle, aaO, in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Nach der überwiegenden Gegenmeinung hindert dagegen die Anrechnungsbestimmung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfest - setzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (vgl. OLG Hamm Jur. Büro 2006, 202. KG Jur. Büro 2006, 202 . OLG Koblenz ZfS 2007, 709. OLG München RRfl. 2007, 686 in juris. VGH München - 4. Senat - NJW 2007, 170. OVG Münster NJW 2006, 1991. OLG Oldenburg (1. ZS), OLGR 2006, 32).

    Sinn und Zweck der Anrechnungsregel in Vormerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist es, den Mandanten vor einem zu hohem Rechtsanwaltshonorar und insbesondere auch davor zu schützen, dass der Rechtsanwalt allein im Hinblick auf seinen Vergütungsanspruch ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. KG 1 W 256/07, Beschluss vom 17.07.2007 in juris unter Hinweis auf VGH München NJW 2007, 170 f. OVG Münster NJW 2006, 1991. OLG Celle, aaO, in juris).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2007 - 13 Ta 181/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Die dargestellten Grundsätze sind in gleicher Weise anwendbar im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Vgl. in juris : OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2008, 8 WF 5/08, a.A. : LAG Düsseldorf, 13 Ta 181/07 - Beschluss vom 02.11.2007 und VG Minden, 7 K 179/07 - Beschluss vom 21.01.2008 - Bl. 208 bis 218 d.A.) .
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Die dargestellten Grundsätze sind in gleicher Weise anwendbar im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Vgl. in juris : OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2008, 8 WF 5/08, a.A. : LAG Düsseldorf, 13 Ta 181/07 - Beschluss vom 02.11.2007 und VG Minden, 7 K 179/07 - Beschluss vom 21.01.2008 - Bl. 208 bis 218 d.A.) .
  • OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08

    Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Der Senat schließt sich der zuletzt dargestellten Auffassung an, wonach eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich ausscheidet und nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. etwa jeweils in juris : OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2008, 2 W 08/08. OLG München RPflG 2007, 686 f - juris) .
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Gleiches gilt dann, wenn der im Rechtsstreit unterlegene Gegner die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr bereits vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses bezahlt hat (vgl. OLG Celle aaO, OLG Hamm aaO unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2007, 422, (423)).
  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Nach einer vom VGH München (10. und 19. Senat - NJW 2006, 1990, ebenso OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat, Beschluss vom 01.10.2007, 11 UF 67/07) sowie von (vornehmlich) von Verwaltungsgerichten vertretenen Auffassung ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren nur der nach Anrechnung der anteiligen Geschäftsgebühr verbleibende Teil der Verfahrensgebühr gegen die erstattungspflichtige Partei festsetzbar.
  • OLG Hamm, 27.09.2007 - 23 W 182/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Die einmal entstandene Verfahrensgebühr gehört aber zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und ist deshalb - soweit sie erwachsen ist - in der sich aus Nr. 3100, 3101 VV RVG ergebenden Höhe voll erstattungsfähig, und zwar auch dann, wenn sie sich im Verhältnis zum Mandanten durch Anrechnung einer zuvor entstandenen außergerichtlichen Geschäftsgebühr vermindert (KG aaO. OLG München RPfl. 2007, 686 f. OLG Hamm AGS 2008, 47 f in juris).
  • VG Minden, 21.01.2008 - 7 K 179/07
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08
    Die dargestellten Grundsätze sind in gleicher Weise anwendbar im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Vgl. in juris : OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2008, 8 WF 5/08, a.A. : LAG Düsseldorf, 13 Ta 181/07 - Beschluss vom 02.11.2007 und VG Minden, 7 K 179/07 - Beschluss vom 21.01.2008 - Bl. 208 bis 218 d.A.) .
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Oldenburg, 11.05.2005 - 1 W 28/05

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Berücksichtigung einer

  • OLG München, 30.08.2007 - 11 W 1779/07
  • OLG Oldenburg, 01.10.2007 - 11 UF 67/07

    Geltendmachung von im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen anwaltlichen

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   OLG Karlsruhe, 28.02.2008 - 6 W 8/08   

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OLG Karlsruhe, 28.02.2008 - 6 W 8/08 (https://dejure.org/2008,41746)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2008 - 6 W 8/08 (https://dejure.org/2008,41746)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 6 W 8/08 (https://dejure.org/2008,41746)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mannheim, 16.11.2007 - 2 O 220/06

    Markenlöschung Zwangsmittel Auskunftserteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2008 - 6 W 8/08
    Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldner gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 16.11.2007 (Az. 2 O 220/06 ZV I) wird zurückgewiesen.
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