Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3113
OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98 (https://dejure.org/1999,3113)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.04.1999 - 6 W 88/98 (https://dejure.org/1999,3113)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. April 1999 - 6 W 88/98 (https://dejure.org/1999,3113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dringlichkeit; Vertrieb personenbezogener Daten auf CD-ROM

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 25, 1; BDSG §§ 2, 3, 4, 29
    Dringlichkeit; Vertrieb personenbezogener Daten auf CD-ROM

  • JurPC

    UWG §§ 1, 25; ZPO §§ 935, 940; BDSG §§ 2, 3 Abs. 5, 4 Abs. 1, 29
    Telefon-CD-ROM; zur "Dringlichkeit" im Verfahren der einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes und hieran anknüpfendes Hinauszögern der Rechtsverfolgung als Voraussetzung der Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 25 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Dringlichkeitsvermutung bei Verfolgung von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BSDG §§ 2 3 4 29; UWG §§ 25 1
    Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Hinauszögern der Rechtsverfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 170/86

    Benzinwerbung; Klagebefugnis des ADAC

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98
    Wenn sie trotz dieser Kenntnis weiterhin die CD-ROM im Inland vertreiben und sich dadurch an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustands, dessen Vollendung sie kausal ermöglichen, beteiligen, trifft sie eine (wettbewerbliche) Haftung als Mitstörer (vgl. BGH GRUR 1988, 832/834 -"Benzinwerbung"-; BGH GRUR BGH WRP 1997, 325/327 f -"Architektenwettbewerb"-; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, 14. Kap., Rdn. 7 f, 10 b.).
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 306/90

    Trockenbau - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98
    Die Verletzung derartiger wertneutraler Vorschriften begründet zwar regelmäßig ein aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unlauteres Verhalten nur dann, wenn der Handelnde bewußt und planmäßig vorgeht, um sich dadurch einen sachlich ungerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 1993, 78/72 -"Österzola"-; BGH GRUR 1993, 397 -"Trockenbau"-; BGH GRUR 1992, 123 -"Kachelofenbauer II"-; BGH GRUR 198, 246 -"Praxiseigenes Zahnlabor"-; Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 344 zu " 1 UWG; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, Rdn. 644 zu § 1 UWG).
  • LG Mannheim, 29.03.1996 - 7 O 43/96

    D-Info 2.0

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98
    Die Antragsgegnerin hat sich dabei auch planmäßig und bewußt über die in Rede stehenden datenschutzrechtlichen Normen hinweggesetzt, da ihr spätestens seit Zugang der - u. a. die Entscheidung des Landgerichts Mannheim (NJW 1996, 1829) nennende - Abmahnung der Antragstellerin die den Gesetzesverstoß begründenden tatsächlichen Umstände bekannt waren und sich dieser Verstoß auch nicht lediglich als ein einmaliges, gelegentliches Verhalten darstellte, dessen Fortsetzung nicht drohte.
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98
    Wenn sie trotz dieser Kenntnis weiterhin die CD-ROM im Inland vertreiben und sich dadurch an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustands, dessen Vollendung sie kausal ermöglichen, beteiligen, trifft sie eine (wettbewerbliche) Haftung als Mitstörer (vgl. BGH GRUR 1988, 832/834 -"Benzinwerbung"-; BGH GRUR BGH WRP 1997, 325/327 f -"Architektenwettbewerb"-; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, 14. Kap., Rdn. 7 f, 10 b.).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98
    Die Verletzung derartiger wertneutraler Vorschriften begründet zwar regelmäßig ein aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unlauteres Verhalten nur dann, wenn der Handelnde bewußt und planmäßig vorgeht, um sich dadurch einen sachlich ungerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 1993, 78/72 -"Österzola"-; BGH GRUR 1993, 397 -"Trockenbau"-; BGH GRUR 1992, 123 -"Kachelofenbauer II"-; BGH GRUR 198, 246 -"Praxiseigenes Zahnlabor"-; Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 344 zu " 1 UWG; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, Rdn. 644 zu § 1 UWG).
  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98
    Denn es ist Sache des Anspruchsgegners, Tatsachen für das Vorliegen eines Mißbrauchstatbestandes vorzutragen und dafür ggf. Beweis anzubieten (OLG Köln GRUR 1993, 571).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (Senat, Urteil vom 15.01.1993 - 6 U 147/92 - GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; Beschluss vom 9.4. 1999 - 6 W 88/98 - MMR 2000, 106; KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

    Ebensowenig geht die Klägerin (oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen) allein auf der Einzelhandelsebene unter Aussparung der "Quelle" der Verstöße vor (vgl. zu einer solchen Konstellation Senat, Beschluss vom 9.4. 1999 - 6 W 88/98 - MMR 2000, 106, 107).

  • OLG Celle, 08.12.2016 - 13 U 72/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens wegen Wettbewerbsverletzungen

    So hat das Oberlandesgericht Köln erwogen, dass das selektive Vorgehen nur gegen den Händler ohne Inanspruchnahme des Herstellers missbräuchlich sein könnte (OLG Köln, Beschluss vom 9. April 1999 - 6 W 88/98, juris Rn. 6; zustimmend: Fritzsche in: MüKo-UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 472); das kumulative Vorgehen sowohl gegen Hersteller als auch gegen Händler wurde dort ersichtlich als unproblematisch angesehen.
  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 65/10

    40#1 hits The Sixties, Nr. 1 Hits - Irreführende Werbung: Angebot einer CD-Box

    Ob der Umstand, dass der Verletzte nur gegen Händler, nicht aber auch gegen den Hersteller vorgeht, überhaupt den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs begründen kann (verneinend OLG Köln NJWE-WettbR 1999, 252, 253; Senat vom 17.9.2009 - Anlage K 6; aA MüKo-Fritzsche, UWG, 2006, § 8 Rn. 255), muss nicht entschieden werden.
  • LG Köln, 26.07.2006 - 28 O 284/06
    Zwar setzt die Dringlichkeitsschädlichkeit einer hinausgezögerten und/oder schleppenden Rechtsverfolgung grundsätzlich voraus, dass der Verfügungskläger positive Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen (Verletzungshandlung, Verletzer) hat (vgl. OLG Köln NJWE-WettbR 1999, 252; OLG Köln NJWE-WettbR 1998, 83; OLG München NJOZ 2002, 1450).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht