Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.2011 - I-6 W 91/11   

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https://dejure.org/2011,6606
OLG Köln, 05.05.2011 - I-6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,6606)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2011 - I-6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,6606)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I-6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,6606)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot eines Oscar-prämierten Filmwerks in sog. Tauschbörsen - "The Hurt Locker"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Die Oscar-Verleihung und ihr Einfluss auf das "gewerbliche Ausmaß" im Urheberrecht

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des gewerblichen Ausmaßes bei einem Filmwerk (hier: Angebot in Tauschbörse)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Filesharing - Verwertungsphase eines Oscar-prämierten Films länger als 6 Monate

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung beim Filesharing

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei Filesharing: Verlängerung der Verwertungsphase bei Oscar-Gewinn?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Gewerbliches Ausmaß" einer Urheberrechtsverletzung bei Oscar dekoriertem Film

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Gewerbliches Ausmaß" einer Urheberrechtsverletzung bei Oscar dekoriertem Film

  • spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einstellen von prämiertem Film meist gewerblich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Rechteinhabers beim Verbreiten eines älteren Films über eine Tauschbörse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weitere Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunft des Rechteinhabers beim Verbreiten eines älteren Films über eine Tauschbörse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot eines Oscar-prämierten Filmwerks in sog. Tauschbörsen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Filesharing - Gewerbliches Ausmaß gem. § 101 Abs. 1, Abs. 2 UrhG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 308
  • MMR 2011, 761
  • MIR 2011, Dok. 069
  • ZUM 2011, 864
 
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8883
OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,8883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2011 - 6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,8883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2011 - 6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,8883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO
    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts bei Unterlassungsansprüchen einzelner Mitbewerber im Falle fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert von Unterlassungsansprüchen von Mitbewerbern wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 185
  • GRUR-RR 2012, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11

    Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11
    Die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung im Rahmen der Streitwertfestsetzung regelmäßig sehr gering zu bewerten sind, lässt sich auf vergleichbare Unterlassungsansprüche von Verbraucherschutzverbänden nicht übertragen; das Interesse dieser Verbände an der gerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche ist höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Beschl. v. 4.8.2011 - 6 W 70/11).

    Da der Antragsteller als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist auch sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 04.08.2011 - 6 W 70/11).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11
    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG; Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3).

    Ein pauschaler Ansatz von 15.000 EUR (so etwa OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 4. August 2011 - 6 W 70/11- und vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris) unabhängig von den konkreten Umständen des einzelnen Falls - insbesondere der Anzahl der beanstandeten Verletzungen - erscheint nicht sachgerecht.

  • OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kostentragung durch die obsiegende

    Die insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretene abweichende Auffassung zum Streitwert von Klagen von Verbraucherverbänden (GRUR-RR 2012, 95) teilt der Senat nicht (Senat GRUR-RR 2012, 31).
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