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   OLG Frankfurt, 08.07.2010 - 6 W 92/10   

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https://dejure.org/2010,75417
OLG Frankfurt, 08.07.2010 - 6 W 92/10 (https://dejure.org/2010,75417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2010 - 6 W 92/10 (https://dejure.org/2010,75417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 6 W 92/10 (https://dejure.org/2010,75417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrecht: Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der Einleitung des Eilverfahrens bei Sequestration

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 24.10.2005 - 6 W 149/05

    Marken- und Kostenrecht: Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der Einleitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2010 - 6 W 92/10
    Der Kostenwiderspruch kann grundsätzlich nicht mit der fehlenden Abmahnung begründet werden, wenn mit dem Eilantrag zugleich auch ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht worden ist (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, GRUR 06, 264).

    2 Wie das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 24.10.2005 - 6 W 149/05; GRUR 06, 264) zutreffend angenommen hat, hatte die Antragstellerin aus ihrer Sicht Anlass zur Einreichung des Eilantrages, auch ohne die Antragsgegnerin zuvor abgemahnt zu haben.

  • OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20

    Kostenwiderspruch: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 24.10.2005 - 6 W 149/05 = GRUR 2006, 264 sowie Beschlüsse vom 9.7.2015 - 6 W 59/15 , vom 9.11.2005 - 6 W 138/05 - und vom 8.7.2010 - 6 W 92/10 ; veröffentlicht bei juris) ist die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag (Herausgabe von Verletzungsgegenständen an den Gerichtsvollzieher) gestellt wird; denn eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, da sie dem Antragsgegner Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen.
  • OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 6 W 59/15

    Kostenwiderspruch nach erfolglosem Sequestrationsantrag hinsichtlich anderer

    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. GRUR 2006, 264; Beschlüsse vom 9.11.2005 - 6 W 138/05 - und vom 8.7.2010 - 6 W 92/10; veröffentlicht bei juris) die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag (Herausgabe von Verletzungsgegenständen an den Gerichtsvollzieher) gestellt wird; denn eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, da sie dem Antragsgegner Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen.
  • LG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 6 O 284/19
    Im Rahmen der Kostenentscheidung ist aufgrund des materiell-rechtlichen Anerkenntnisses der einstweiligen Verfügung vielmehr zu unterstellen, dass der Sicherstellungsanspruch bestand und daher eine Abmahnung dem Sicherungsinteresse der Antragstellerin entgegengelaufen wäre und deshalb entbehrlich war (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.10.2005, 6 W 149/05 , Rn. 2 ; Beschl. v. 08.07.2010, 6 W 92/10 , Rn. 2 jeweils zitiert nach juris).
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