Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.07.2015

Rechtsprechung
   KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40976
KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15 (https://dejure.org/2015,40976)
KG, Entscheidung vom 29.12.2015 - 6 W 93/15 (https://dejure.org/2015,40976)
KG, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 (https://dejure.org/2015,40976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Errichtung eines so genannten Dreizeugentestaments vor zwei Zeugen unwirksam

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein Zweizeugentestament ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Errichtung eines so genannten Dreizeugentestaments vor zwei Zeugen unwirksam

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Nottestament: Nur bei Todesgefahr und mit drei Zeugen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Nottestament vor drei Zeugen bei naher Todesgefahr

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nottestament ist nur bei Todesgefahr und mit drei Zeugen wirksam

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Formale Voraussetzungen eines sog. Dreizeugentestaments

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nottestament ist nur bei Todesgefahr und mit drei Zeugen wirksam

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Nottestaments

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1966
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11

    Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments

    Auszug aus KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
    Haben nur ein Zeuge oder zwei Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament die Erklärung des Erblassers zuverlässig wiedergibt (BGHZ 115, 169 Rz. 19 f. zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
    Unterbleibt eine Feststellung, so kann das für die Gültigkeit des Testaments nur dann unschädlich sein, wenn mindestens feststeht, dass sie hätte getroffen werden können, weil die gleiche Überzeugung von dem Vorliegen einer nahen Todesgefahr bei allen drei Zeugen vorhanden war (BGHZ 3, 372, Rz. 27, 31).
  • BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70

    Drei-Zeugen-Testament

    Auszug aus KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
    Damit treten sie gewissermaßen an die Stelle der Amtsperson und übernehmen die Beurkundungsfunktion (BGH, Urteil vom 1.6.1970 - III ZB 4/70, BGHZ 54, 89, Rz. 22 und 23).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
    Nicht ausreichend ist deshalb, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (vergleiche OLG München, Beschluss vom 14.7.2009, 31 Wx 141/08, 14, FamRZ 2009, 468).
  • BGH, 18.12.1970 - III ZB 11/70

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins - Anforderungen an das

    Auszug aus KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
    Als mitwirkende Zeugen können deshalb nur Personen gelten, die zur Mitwirkung herangezogen worden sind oder von sich aus ihrer Bereitwilligkeit zur Mitwirkung und die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung erklärt haben (BGH, Beschluss vom 18.12.1970 - III ZB 11/70, Rz. 11 ff., WM 1971, 254).
  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Für die Annahme einer nahen Todesgefahr im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB reicht es nicht aus, dass der Erblasser - wie hier - wegen einer fortgeschrittenen nicht (mehr) heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG FamRZ 2016, 1966 f).

    Eine Todesgefahr liegt dabei objektiv (erst) vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG FamRZ 2016, 1966 f; vgl. auch OLG Saarbrücken Urteil vom 10. Oktober 2012, 5 U 59/11, juris).

  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Die strengen Anforderungen, die das Nachlassgericht im angefochtenen Beschluss an die Wirksamkeit eines Notlagentestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB als besonderer Ausnahmevorschrift errichteten Testaments stellt, stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 29.12.2015,- 6 W 93/15 -, juris), an welcher dieser weiterhin festhält, und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (etwa BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 66/51 -, BGHZ 3, 372-381 zu § 24 TestG; ders, Urteil vom 1.6.1970 - III ZB 4/70, BGHZ 54, 89, Rz. 22 und 23).

    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; BGHZ 3, 372; MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f; Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris).

    Der Senat hat insoweit mit Beschluss vom 29.12.2015 (Senatsbeschluss, 6 W 93/15, Rn. 30- juris) für das Jahr 2013 festgestellt, dass im Lande Berlin im Jahre 2013 circa 1000 Notare (die zugleich Rechtsanwälte sind und über ein eigenes Büro verfügen, in dem sogar an einem Samstag gearbeitet werden kann und teilweise gerichtsbekannt gearbeitet wird) zugelassen waren, die im Allgemeinen bereit sind, eine Beurkundung im Krankenhaus vorzunehmen, was tatsächlich - wie dem Senat ebenfalls gerichtsbekannt ist aufgrund seiner Zuständigkeit für Nachlasssachen - in Berlin nicht selten geschieht.

    Es wäre daher schon unwahrscheinlich, dass an einem Samstagmittag oder Samstagnachmittag in ganz Berlin oder der Umgebung Berlins kein Notar hätte gefunden werden können, der noch am selben Tag ein Testament im Krankenhaus beurkundet (KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 30, juris), weil selbst für einen Samstag anerkannt ist, dass die Erreichbarkeit eines Notars zwar erschwert, aber nicht ausgeschlossen ist (vergl. OLG Hamm 10.2. 2017 - 15 W 587/15, ErbR 2017, 348 Rn 37; Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 21).

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie etwa bei beginnenden kleinen Organausfällen (vgl. KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15, Rz. 28).

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Die strengen Anforderungen, die das Nachlassgericht im angefochtenen Beschluss an die Wirksamkeit eines Notlagentestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB als besonderer Ausnahmevorschrift stellt, stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vergl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 66/51 -, BGHZ 3, 372-381 zu § 24 TestG; ders, Urteil vom 1.6.1970 - III ZB 4/70, BGHZ 54, 89, Rz. 22 und 23KG, Beschluss vom 29.12.2015,- 6 W 93/15 -, juris).

    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (BGHZ 3, 372; MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f;KG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris).

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, juris).

  • AG Köln, 14.02.2017 - 39 VI 44/16

    Nottestament - Voraussetzungen und Formwirksamkeit

    Auf den weiteren Hinweis des Gerichts vom XX.XX.XXXX (unter Verweis auf KG Berlin, Beschluss vom 29.12.2015 - 6 W 93/15; zitiert nach juris, vgl. dort inbes.

    Den Beweisantritten der Antragstellerin (Vernehmung der Zeugen A.B.,C.und E.) zum Vorliegen eines wirksamen Dreizeugentestaments war nach alledem nicht nachzugehen, denn aufgrund der Urkunde vom XX.XX.XXXX und des mehrfach nachgebesserten Vortrags der Antragstellerin, der nicht im Ansatz eine plausible Erklärung für die fehlende Erwähnung von E. im Nottestament liefert, steht für das Gericht zur Überzeugung fest, dass an der Urkunde - sollte es überhaupt zum Versuch einer Nottestamentserrichtung durch den Erblasser am XX.XX.XXXX gekommen sein - lediglich A., B. und C. als Zeugen im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mitgewirkt haben (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall, in welchem die Behauptung der Errichtung eines Dreipersonentestaments mit der Urkundslage nicht in Einklang zu bringen war, so dass den Beweisantritten der Antragstellerseite nicht nachzugehen war: KG Berlin, Beschluss vom 29.12.2015 - 6 W 93/15; zitiert nach juris Rn. 24, 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.07.2015 - 6 W 93/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19251
OLG Celle, 21.07.2015 - 6 W 93/15 (https://dejure.org/2015,19251)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.2015 - 6 W 93/15 (https://dejure.org/2015,19251)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 6 W 93/15 (https://dejure.org/2015,19251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anzahl der festzusetzenden Raten im Rahmen der Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren mit anschließendem Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anzahl der festzusetzenden Raten im Rahmen der Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren mit anschließendem Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 2 S. 4
    Anzahl der festzusetzenden Raten im Rahmen der Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren mit anschließendem Hauptsacheverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3108
  • NZBau 2015, 705
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2015 - 6 W 93/15
    Dementsprechend gehören die Kosten des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens (BGH NJW 2007, 1282 f., zitiert nach juris, dort Rdnr. 7 m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs), so dass diese auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe als zusammengehörig zu behandeln sind.
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2015 - 6 W 93/15
    Der engen Zusammengehörigkeit der beiden Verfahren hat der Gesetzgeber durch die erleichterte Verwertung der selbständig erhobenen Beweise in dem nachfolgenden Hauptprozess durch § 493 Abs. 1 ZPO Rechnung getragen (BGH NJW 2003, 1322 - 1324, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11), wonach "die selbständige Beweiserhebung einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich" steht, wenn "sich eine Partei im Prozess auf Tatsachen (beruft), über die selbständig Beweis erhoben worden ist".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht