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   OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31645
OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12 (https://dejure.org/2012,31645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2012 - 6 W 94/12 (https://dejure.org/2012,31645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2012 - 6 W 94/12 (https://dejure.org/2012,31645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dringlichkeitsfrist in Wettbewerbssachen beträgt ca. 6 Wochen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 UWG
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

  • JurPC

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12
    Zeitliche Grenzen der Dringlichkeit im gewerblichen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt zur Dringlichkeitsvermutung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG bei Ausschöpfung der Beschwerdefrist

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01

    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12
    Dass die Antragstellerin nach Zurückweisung des Eilantrages durch das Landgericht sodann die zweiwöchige Beschwerdefrist ausgeschöpft hat, kann ihr im Rahmen der Beurteilung des Verfügungsgrundes nicht angelastet werden; insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Ausschöpfung der Fristen im Berufungsverfahren (vgl. hierzu Senat OLGR 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Dieser Zeitraum bildet jedoch einen groben Zeitrahmen, an welchem sich die unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Beurteilung orientieren kann (vgl. Beschl. v. 27.9.2012 - 6 W 94/12 - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

    Soweit sich der Senat für die Frage der Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls grundsätzlich an einem groben Zeitrahmen von sechs Wochen orientiert (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M. (B.v. 27.09.2012 - 6 W 94/12), BeckRS 2012, 22063), hat die Antragstellerin diesen deutlich unterschritten.
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18

    Bedeutung eines Vollstreckungsverzichts für den Verfügungsgrund; Irreführende

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 27.9.2012 - 6 W 94/12 . juris- Rn. 2 ) ist der - hier knapp überschrittene - Zeitraum von 6 Wochen zwischen Kenntnis von der Verletzungshandlung und Stellung des Eilantrages lediglich ein grober Zeitrahmen, an dem sich die Beurteilung des Verfügungsgrundes orientieren kann.
  • LG Düsseldorf, 11.11.2020 - 12 O 207/20

    Dringlichkeitsvermutung für einstweilige Verfügung wegen Kundenrezensionen gegen

    Für die Frage, ab welcher Zeitdauer der Antragsteller nach Kenntnis vom Wettbewerbsverstoß durch zu langes Zuwarten die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt hat, gelten keine starren Fristen (OLG Frankfurt , Beschluss vom 27.09.2012 - 6 W 94/12, BeckRS 2012, 22063; OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.2011 - 9 W 698/10, GRUR 2011, 451).
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