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   OLG Hamm, 02.07.2012 - II-6 WF 127/12   

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https://dejure.org/2012,18576
OLG Hamm, 02.07.2012 - II-6 WF 127/12 (https://dejure.org/2012,18576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2012 - II-6 WF 127/12 (https://dejure.org/2012,18576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - II-6 WF 127/12 (https://dejure.org/2012,18576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einigungsgebühr bei Teilvergleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nr. 1000, 1003 VV RVG
    Einigungsgebühr bei Teilvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Rechtswirkungen einer Einigung der Beteiligten über die Berechnung der Startgutschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nr. 1000 VV RVG; Nr. 1003 VV RVG
    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Einigung der Beteiligten über die Berechnung der Startgutschriften; Gegenstandswert für die Einigungsgebühr bei Teileinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigunggebühr in Versorgungsausgleichsverfahren auch schon für Zwischenvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1468
  • FamRZ 2013, 397
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12
    Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007, Az. IV ZR 74/06, unberücksichtigt bleibt und der Versorgungsausgleich mit den von der VBL in diesem Verfahren mitgeteilten Werten durchgeführt wird.

    Anderenfalls hätte das Verfahren bis zur Neuregelung der Übergangsbestimmung der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes durch die Tarifpartner ausgesetzt werden müssen, weil der Bundesgerichtshof die in der Übergangsbestimmung vorgesehene Berechnung der Startgutschriften in seinem Urteil vom 14.11.2007 (BGH FamRZ 2008, 395) als verfassungswidrig angesehen hat.

  • OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12
    Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a.F. wird nicht mehr ein gegenseitiges Nachgeben im Sinne des § 779 BGB gefordert, sondern durch diese Gebühr soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honoriert und dadurch ein Anreiz geschaffen werden, das Verfahren durch eine Einigung zu beenden (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522).

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG auslösen kann und also nicht erforderlich ist, dass die Parteien sich über den gesamten Streitstoff einigen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 20. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 150 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56; Gebauer/Schneider-Schneider; Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Auflage 2004, Nr. 1000 VV Rn. 101).

  • OLG Celle, 08.08.2008 - 17 WF 110/08

    Mindestmaß an beiderseitigem Nachgeben sowie verbindliche und verfahrensbeendende

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12
    Entscheidend ist stets, ob durch die Vereinbarung der Parteien eine endgültige oder wenigstens praktisch dauerhafte Regelung auch nur über einen Teil des Verfahrensgegenstandes getroffen wird (OLG Köln FamRZ 2009, 715; OLG Hamm JurBüro 2002, 27; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56).
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 23 W 48/01

    Vergleichsgebühr im Vergütungsprozeß bei Einigung über betragsmäßige Bewertung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12
    Entscheidend ist stets, ob durch die Vereinbarung der Parteien eine endgültige oder wenigstens praktisch dauerhafte Regelung auch nur über einen Teil des Verfahrensgegenstandes getroffen wird (OLG Köln FamRZ 2009, 715; OLG Hamm JurBüro 2002, 27; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

    Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 397 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 140/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist - jedenfalls ganz überwiegend - anerkannt, dass auch eine Teileinigung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 (ggf. ermäßigt nach Nr. 1003) VV RVG auslöst (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 02. Juli 2012, Az. 6 WF 127/12, zitiert nach juris Rn. 6 mit entsprechenden Nachweisen).
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 6 WF 10/15

    Erfallen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (Senat, Beschluss vom 2.7.2012, FamRZ 2013, 397; OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 1939; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2013, Nr. 1000 Rn. 97).

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG auslösen kann und also nicht erforderlich ist, dass sich die Parteien über den gesamten Streitstoff einigen (Senat, Beschluss vom 2.7.2012, FamRZ 2013, 397; OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 1939; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2013, Nr. 1000 VV Rn. 150 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, Nr. 1000 VV Rn. 56).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 10 W 19/14

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verständigung der Parteien über den Inhalt der

    Sie dient der Entlastung der Gerichte und der Sicherung des Rechtsfriedens (OLG Hamm, 6 WF 127/12, Beschluss vom 2. Juli 2012, juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Es ist - jedenfalls ganz überwiegend - anerkannt, dass auch eine Teileinigung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 (ggf. ermäßigt nach Nr. 1003) VV RVG auslöst (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 02. Juli 2012, Az. 6 WF 127/12, zitiert nach juris Rn. 6 mit entsprechenden Nachweisen).
  • LG Hanau, 19.01.2015 - 3 T 8/15

    Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren

    Dabei wird nicht mehr ein gegenseitiges Nachgeben im Sinne des § 779 BGB gefordert, sondern durch diese Gebühr soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honoriert und dadurch ein Anreiz geschaffen werden, das Verfahren durch eine Einigung zu beenden (OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2012 - II-6 WF 127/12, 6 WF 127/12 -, juris).

    Darüber hinaus dient die Einigungsgebühr der Entlastung des Gerichts und der Sicherung des Rechtsfriedens (OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2012 - II-6 WF 127/12, 6 WF 127/12 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 10 W 116/16

    Erfallen der Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG -VV bei Einigung lediglich über

    Sie dient der Entlastung der Gerichte und der Sicherung des Rechtsfriedens (OLG Hamm, 6 WF 127/12, Beschluss vom 2. Juli 2012, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 10 W 133/16

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss einer Vereinbarung über einen Teil des

    Sie dient der Entlastung der Gerichte und der Sicherung des Rechtsfriedens (OLG Hamm, 6 WF 127/12, Beschluss vom 2. Juli 2012, juris Rn. 15).
  • LG Krefeld, 20.06.2016 - 7 T 69/16

    Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr auslösen kann und es nicht erforderlich ist, dass sich die Parteien über den gesamten Streitstoff einigen, um die Einigungsgebühr nach Nrn.1003, 1000 VV RVG auszulösen (OLG Hamm, Beschluss v. 02.07.2012, Az. II-6 WF 127/12, recherchiert nach juris).
  • LG Krefeld, 20.06.2016 - 7 T 71/16

    Hinreichende Dokumentierung der Annahme der Unterwerfungserklärung durch den

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr auslösen kann und es nicht erforderlich ist, dass sich die Parteien über den gesamten Streitstoff einigen, um die Einigungsgebühr nach Nrn. 1003, 1000 VV RVG auszulösen (OLG Hamm, Beschluss v. 02.07.2012, Az. II-6 WF 127/12, recherchiert nach juris).
  • AG Unna, 15.08.2016 - 12 F 933/15

    Entstehung der Einigungsgebühr i.R.d. Versorgungsausgleichs

  • SG Detmold, 19.06.2013 - S 16 SF 198/12

    Einigungsgebühr, Teilvergleich, vertragliche Beilegung, vertragliche Beilegung

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