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   OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00   

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OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,3701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2000 - 6 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,3701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 6 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,3701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 BGB, § 33 Abs 1 S 1 FGG, § 33 Abs 3 S 1 FGG
    Umgangsregelungsverfahren: Erzwingung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung der Kinder; Sanktionierung einer hartnäckigen Umgangsrechtsverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Umgangsregelungsverfahren: Erzwingung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung der Kinder; Sanktionierung einer hartnäckigen Umgangsrechtsverweigerung)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666 § 1684; FGG § 33
    Kein Zwang zur Teilnahme ab einem vom Familiengericht angeordneten fachpsychologischen Gutachten

Verfahrensgang

  • AG Darmstadt - 53 F 1935/99
  • OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 638
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 5 UF 88/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00
    Gehört doch zur Erziehungsfähigkeit auch die Bindungstoleranz, wie der Senat wiederholt ausgesprochen (vgl. die Inbezugnahme durch das OLG Zweibrücken in DAVorm 2000, 694/699) und wie auch Prof. ... der Mutter im Anhörungstermin eindringlich klargemacht hat; auch wurde im Termin darauf hingewiesen, daß die Mädchen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit des gegengeschlechtlichen Elternteils bedürfen.
  • OLG Koblenz, 05.01.2000 - 13 WF 788/99

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Beweisverfahren; Beweis; Anfechtung; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00
    Dieser in Literatur und Judikatur herrschen Auffassung (vgl. etwa OLG Ffm, 2. Familiensenat in FF 2000, 176; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233) vermag der Senat keine Argumente entgegenzusetzen.
  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

    Mit diesen in der jetzigen Gestalt am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bestimmungen stellt das Gesetz klar und führt den Eltern besonders vor Augen, dass beim Umgang nicht die Befriedigung von Elterninteressen im Mittelpunkt steht und dass, so wie der Umgang mit beiden Eltern als Teils des Kindeswohls dargestellt wird, eine Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs gegebenenfalls zu gerichtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB führen kann (ebenso: OLG Karlsruhe JAmt 2002, 135; im gleichen Sinne: OLG Frankfurt FamRZ 2001, 638, 639; NJW 2000, 368 ; OLG Köln FamRZ 1998, 1463 ; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1175 ; AG Besigheim JAmt 2002, 137; AG Aalen FamRZ 1991, 360 ; AG Rosenheim DAVorm 1987, 144; Palandt/Diederichsen, BGB , 61, Aufl., § 1684 Rdn. 39; Rauscher, FamRZ 1998, 329, 337).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

    Dass die Begutachtung selbst nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt werden kann, steht außer Zweifel (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2001, 638), wobei dessen Zustimmung - bei Verweigerung - ggf. nach § 1666 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden kann (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1210 und FamRZ 1999, 521).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 6 WF 168/00   

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OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 6 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,58793)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2000 - 6 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,58793)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 6 WF 168/00 (https://dejure.org/2000,58793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2009 - L 11 R 898/09 PKH-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Außerdem hätte vor der Aufhebung der Bewilligung eine Anhörung des beigeordneten Rechtsanwalts erfolgen müssen, da er zum Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung noch gebührenrechtlich (zB in Bezug auf eine Terminsgebühr nach VV Nr. 3104) hätte betroffen sein können (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2000, 6 WF 168/00, zit. nach juris).
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