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OLG Saarbrücken, 04.03.2013 - 6 WF 27/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen die Androhung von Ordnungsmitteln in einem gerichtlichen Vergleich
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890 Abs. 2
Androhung von Ordnungsmitteln in einem gerichtlichen Vergleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 24.05.2012 - 39 F 97/12
- AG Saarbrücken, 13.12.2012 - 39 F 97/12
- OLG Saarbrücken, 04.03.2013 - 6 WF 27/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1612
- FamRZ 2014, 146
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2013 - 6 WF 27/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, hat die Androhung entweder in dem die Unterlassungsanordnung treffenden Beschluss oder in einem besonderen Beschluss zu erfolgen, hingegen genügt es wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters der Androhung nicht, wenn diese in einem Vergleich enthalten ist (BGH, MDR 2012, 1060;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890, Rz. 12 a, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 47/99
Zum Verhältnis von § 888 ZPO und § 890 ZPO
Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2013 - 6 WF 27/13
Insbesondere ist der Senat hierfür auch zuständig, da ein entsprechender Antrag in dem Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln enthalten und demzufolge auch mit der Beschwerde dem Senat zur Entscheidung angefallen ist (vgl. dazu auch BayObLG, NZM 1999, 769; OLGR Saarbrücken 2004, 640).
- OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund eines Verstoßes gegen eine durch …
Denn ein Vergleich kann eine wirksame Androhung nicht enthalten, sie ist wegen ihres öffentlichen Charakters der Verfügung der Parteien entzogen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2013 - 6 WF 27/13 - zitiert nach juris;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 890 Rz. 12a m.w.N.).