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   OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 87/00   

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https://dejure.org/2001,13830
OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 87/00 (https://dejure.org/2001,13830)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.01.2001 - 6 WF 87/00 (https://dejure.org/2001,13830)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 6 WF 87/00 (https://dejure.org/2001,13830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Anhörung; Wahlanwaltsgebühren; Beiordnung; Rechtsanwalt; Beschwerde; Zulässigkeit; Beschwerderecht; Differenzgebühr; Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 124; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BRAGO § 128 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.04.1997 - 14 WF 36/97

    Keine Beschwerde des PKH-Anwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 87/00
    Die Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 120 Abs. 4 ZPO ist entsprechend § 127 Abs. 2 Satz 1 ZPO für den beigeordneten Anwalt ausgeschlossen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1997, 1283, 1284).
  • OLG Celle, 13.08.2014 - 10 WF 401/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Wegfall der

    Nach - soweit ersichtlich - in Schrifttum wie Rechtsprechung ganz einhelliger Auffassung stellt die nachträgliche Aufhebung zunächst angeordneter Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entsprechend nunmehr § 120a ZPO) aufgrund ihrer ebenfalls dem kostenarmen Beteiligenden zugute kommenden Funktion einen (weitergehenden) Akt der Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligung dar und ist insofern durch den dem Begünstigten beigeordneten Rechtsanwalt nicht anfechtbar (vgl. etwa Zöller 30 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 15 und 24; Müko-ZPO 4 -Motzer, ZPO § 127 Rz. 25; Prütting/Gehrlein 4 -Volker/Zempel, ZPO § 127 Rz.27; Musielak 10 -Fischer, ZPO § 127 Rz. 15; Stein/Jonas 22 -Bork, ZPO § 127 Rz. 13 a.E.; OLG Zweibrücken - Beschluß vom 3. Februar 2000 - 5 WF 14/00 - Rpfleger 2000, 339; OLG Schleswig - Beschluß vom 12. September 1996 - 9 W 104/96 - JurBüro 1998, 92 f. = OLG-Report Bremen/Hamburg/Schleswig 1996, 331 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 24. April 1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283 f.; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 4. Januar 2001 - 6 WF 87/00 - OLG Report Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 2001, 190 f.; OLG Stuttgart - Beschluß vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 - FamRZ 2012, 650 f.).
  • LAG Nürnberg, 18.11.2011 - 7 Ta 164/11

    Prozesskostenhilfe - Änderung des Bewilligungsbeschlusses - Sparvermögen -

    Dies ist aber ebenso nur eine mittelbare Beeinträchtigung seiner Interessen, wie es die Versagung oder teilweise Versagung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe selbst ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht - Beschluss vom 04.01.2001 - 6 WF 87/00; juris).
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