Rechtsprechung
OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gesamtvertrag einer Verwertungsgesellschaft mit den Bundesländern als Träger von Hochschuleinrichtungen: Nutzungsbezogene Abrechnung des Vergütungsanspruchs für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen
- bibliotheksurteile.de
Vergütung für E-Learning Angebote II | Hochschulbibliothek, Urheberrecht
- uni-marburg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 52 a UrhG
Universitäten haben für Zugänglichmachung urheberrechtlicher Texte Abgabe an VG Wort zu zahlen - urheberrecht.org (Kurzinformation)
OLG München entscheidet zu Urheberrechtsvergütung für Unterrichtsmaterial an Unis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kopien für Forschung und Lehre
- archive.org (Pressemitteilung)
Was darf Bildung und Forschung an Hochschulen den Staat kosten? Wie setzt das Gemeinwohl dem Recht am geistigen Eigentum und kommerziellen Interessen Grenzen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Vergütungsanspruch bei Nutzung durch Forschung und Wissenschaft
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Richter sprechen der VG Wort viele Millionen Euro zu
- rechtambild.de (Kurzinformation)
VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebührenpflicht für geschützte Texte: Teures Lesevergnügen im Dienste der Wissenschaft
Sonstiges
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Koalition legt Entwurf zur Verlängerung des § 52 a UrhG vor
Verfahrensgang
- OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
- BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11
Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines …
Die Gemeinwohlbelange rechtfertigen insoweit also eine Einschränkung des Exklusivitätsrechts (ebenso OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09; Seite 51).Allerdings hat das OLG München im (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 24.03.2011 (6 WG 12/09) zum Gesamtvertrag der Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern insoweit als Obergrenze maximal 10% eines Werkes festgelegt (§ 2 Abs. 1 a)), wobei darauf abgestellt wird, dass es sich dabei etwa um 1/3 des Teiles eines Werkes (§ 46 UrhG) handelt (OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, Umdruck Seite 54).
Für die Festlegung einer absoluten Obergrenze spricht weiter, dass auch das OLG München im Urteil vom 24.03.2011 (6 WG 12/09) zum Gesamtvertrag bezüglich der Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern in § 2 Abs. 1 a) eine solche Grenze festgelegt hat (nicht mehr als 100 Seiten), wobei in dem Urteil zutreffend ausgeführt wird, dass diese "Deckelung" erfolgen muss, um das Exklusivrecht des Urhebers nicht über Gebühr einzuschränken (OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, Umdruck Seite 54).
- LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10
Nicht mehr als drei Seiten eines Lehrbuchs für die Studenten der Fernuni Hagen
Dies ergebe sich indiziell auch aus den bisher geschlossenen Gesamtverträgen (Anlagen K 32 bis 34, Bl. 96, 117ff. d. A) und aus dem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.03.2011 - 6 WG 12/09 - bezüglich des Abschlusses eines Gesamtvertrages zu § 52a UrhG zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (im Folgenden: VG Wort) und den Ländern (Anlage 35; Bl. 96, 120 d. A).