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   VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719   

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VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719 (https://dejure.org/2010,72009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719 (https://dejure.org/2010,72009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 6 ZB 08.2719 (https://dejure.org/2010,72009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag (Gewerbezuschlag); gewerbliche Nutzung; gemischte Nutzung; Flächenvergleich; Eckgrundstücksvergünstigung; Eigenbeteiligung; Gemeindeanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 08.06.2000 - 6 B 97.112
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    Bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück ist für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile, wie der Senat zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wiederholt entschieden hat, maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (U.v. 8.6.2000 - 6 B 97.112 - juris ; U.v. 8.3.2001 - 6 B 98.2837 - BayVBl. 2002, 469; U.v. 8.4.2008 a.a.O. S.90).

    Den Umfang des Ziel- und Quellverkehrs bestimmt aber regelmäßig die Gebäude-, nicht jedoch die Freiflächennutzung (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 8.6.2000 a.a.O.).

    Im Übrigen bliebe die Frage, ob nicht sogar zu Ungunsten der Klägerin der auf der Freifläche des klägerischen Grundstücks vorhandene "kleine Biergarten von etwa 100 m²" (Schriftsatz der Klägerbevollmächtigten vom 5.11.2008 S. 2) in Durchbrechung des Grundsatzes von der Maßgeblichkeit der Geschossflächen dem gewerblich genutzten Flächenanteil hinzugerechnet werden müsste (vgl. BayVGH, U.v. 8.6.2000 a.a.O. RdNr. 29).

  • VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 98.2837

    Erschließungsbeitragsrecht: Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    Bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück ist für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile, wie der Senat zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wiederholt entschieden hat, maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (U.v. 8.6.2000 - 6 B 97.112 - juris ; U.v. 8.3.2001 - 6 B 98.2837 - BayVBl. 2002, 469; U.v. 8.4.2008 a.a.O. S.90).

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass bei dem Vergleich von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung solche Flächen außer Betracht bleiben, deren frühere Nutzung im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten endgültig aufgegeben worden ist, ohne dass eine neue Nutzung eingesetzt hat (U.v. 8.3.2001 a.a.O. S. 469).

  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 6 B 05.1276

    Erschließungsbeitragssatzung - einheitlicher Artzuschlag auch bei gemischt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Regelung unbedenklich, nach der - wie hier - die Belastung mit einem Artzuschlag schon dann einsetzt, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel ausmacht (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2008 - 6 B 05.1276 - BayVBl 2009, 88/89 zum Erschließungsbeitragsrecht; B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris und B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).

    Bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück ist für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile, wie der Senat zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wiederholt entschieden hat, maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (U.v. 8.6.2000 - 6 B 97.112 - juris ; U.v. 8.3.2001 - 6 B 98.2837 - BayVBl. 2002, 469; U.v. 8.4.2008 a.a.O. S.90).

  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 6 CS 07.3172

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; ausstattungsbedingte Mehrkosten;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Regelung unbedenklich, nach der - wie hier - die Belastung mit einem Artzuschlag schon dann einsetzt, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel ausmacht (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2008 - 6 B 05.1276 - BayVBl 2009, 88/89 zum Erschließungsbeitragsrecht; B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris und B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).

    Denn § 8 Abs. 13 Satz 2 ABS, dessen Wirksamkeit außer Zweifel steht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris ), erfasst nach Wortlaut wie Sinn und Zweck offenkundig dieselben Grundstücke, die die Satzung mit einem Artzuschlag belegt.

  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111

    Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    Diese Bemessung der Eigenbeteiligung - die wiederum dem Satzungsmuster des Bayer. Gemeindetags entspricht - hält sich im Rahmen des durch das Vorteilsprinzip vorgegebenen Bewertungsspielraums, den Art. 5 Abs. 3 KAG den Gemeinden einräumt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 - VGH n.F. 54, 178/179 = BayVBl 2002, 734).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    Dieser Berufungszulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    Dieser Berufungszulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791

    Straßenausbaubeitragsrecht; Gewerbezuschlag; Differenzierungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Regelung unbedenklich, nach der - wie hier - die Belastung mit einem Artzuschlag schon dann einsetzt, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel ausmacht (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2008 - 6 B 05.1276 - BayVBl 2009, 88/89 zum Erschließungsbeitragsrecht; B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris und B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    48 d) Ein Abrechnungsfehler zu Lasten der Klägerin ergibt sich schließlich auch nicht daraus, dass die Beklagte bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands für insgesamt vier im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gelegene und gewerblich genutzte oder zumindest nutzbare Anliegergrundstücke im Abrechnungsgebiet keinen Artzuschlag für gewerbliche Nutzung angesetzt hat.49 Der allgemeine Einwand der Klägerin gegen den in § 8 Abs. 11 Satz 1 ABS geregelten Artzuschlag für Grundstücke, die zu mehr als einem Drittel gewerblich genutzt werden oder genutzt werden dürfen, greift nicht durch (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris m.w.N.); insbesondere setzt seine Anwendung nicht voraus, dass zuvor die zulässige Nutzung für das gesamte Abrechnungsgebiet durch einen qualifizierten Bebauungsplan festgesetzt worden ist.
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 6 ZB 09.2998

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; keine

    Bei einem mit Gebäuden bebauten, gemischt genutzten Grundstück ist nach ständiger Rechtsprechung für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile maßgeblich allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in den Gebäuden ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; Freiflächen wie die Wiese auf dem klägerischen Grundstück bleiben grundsätzlich außer Betracht (BayVGH vom 8.6.2000 Az. 6 B 97.112 RdNrn. 28 ff.; vom 8.3.2001 BayVBl 2002, 469; vom 8.4.2008 BayVBl 2009, 88/90; vom 8.2.2010 Az. 6 ZB 08.2719 RdNr. 7).

    Für eine auch die gesamte Grundstücksfläche in die Bewertung einbeziehende Flächenbilanz, wie sie der Kläger fordert, ist demnach kein Raum (BayVGH vom 8.2.2010 a.a.O.).

    Da somit eine gewerbliche Nutzung zu deutlich mehr als der Hälfte stattfindet, durfte das gesamte Grundstück mit einem Artzuschlag belegt und nach § 8 Abs. 13 Satz 2 ABS von einer Vergünstigung wegen Mehrfacherschließung abgesehen werden (vgl. BayVGH vom 8.2.2010, a.a.O., RdNrn.

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.681

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Gehwege

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Für diesen Flächenvergleich ist, wie der Kläger im Ausgangspunkt zutreffend ausführt, bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.684

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Für diesen Flächenvergleich ist bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1391

    Ausbau eines Gehwegs

    Diese Vorschriften entsprechen dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages (abgedruckt bei Thiemet, Hrsg., Kommunalabgaben und Ortsrecht in Bayern, Teil IV 2.5) und sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris, Rn. 6 ff.) nicht zu beanstanden.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B. v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1393

    Erneuerung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße

    Diese Vorschriften entsprechen dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages (abgedruckt bei Thiemet, Hrsg., Kommunalabgaben und Ortsrecht in Bayern, Teil IV 2.5) und sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris, Rn. 6 ff.) nicht zu beanstanden.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1470

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße;

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Wie der Senat zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wiederholt entschieden hat, ist bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.691

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Straßenausbaubeitrag

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Für diesen Flächenvergleich ist, wie der Kläger im Ausgangspunkt zutreffend ausführt, bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1469

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße,

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Wie der Senat zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wiederholt entschieden hat, ist bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes

    Der allgemeine Einwand der Klägerin gegen den in § 8 Abs. 11 Satz 1 ABS geregelten Artzuschlag für Grundstücke, die zu mehr als einem Drittel gewerblich genutzt werden oder genutzt werden dürfen, greift nicht durch (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2010 - 6 ZB 08.2719 - juris m.w.N.); insbesondere setzt seine Anwendung nicht voraus, dass zuvor die zulässige Nutzung für das gesamte Abrechnungsgebiet durch einen qualifizierten Bebauungsplan festgesetzt worden ist.
  • VG München, 08.01.2013 - M 2 K 12.5110

    Straßenausbaubeitrag; Einstufung als Haupterschließungsstraße; gewerbliche

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

  • VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15

    Straßenbaubeitrag; nutzungsbezogener Artzuschlag; gewerbliche bzw.

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1467

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße;

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1468

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße;

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1395

    Erneuerung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1392

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag - Erneuerung von Gehwegen

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462

    Straßenausbaubeitrag - Artzuschlag bei gemischt genutztem Grundstück

  • VG Greifswald, 19.04.2012 - 3 A 356/10

    Straßenbaubeiträge bei teilweiser geringfügiger gewerblicher Nutzung des

  • VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1280

    Ansatz eines Artzuschlages (bejaht), ambulant betreute Wohngemeinschaft für

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