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   VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790   

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https://dejure.org/2019,24979
VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 (https://dejure.org/2019,24979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 (https://dejure.org/2019,24979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 (https://dejure.org/2019,24979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43; BLV § 8, § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 24
    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

  • rewis.io

    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV § 8 Abs. 1 ; BLV § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Anerkennung der Befähigung eines Beamten zum höheren Dienst

  • rechtsportal.de

    Bundesbeamtenrecht; Vorbeugende Feststellungsklage; Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis (hier verneint); Bewerbungsberechtigung aus gehobenem Dienst; Anerkennung der Befähigung zum höheren Dienst; Richtigkeitszweifel; berechtigtes Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - 1 B 363/20

    Beschwerdeantrag Rechtsschutzinteresse Qualifikationserfordernis

    Letzteres zugrunde legend: Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9 f. Zu der Frage, ob die Möglichkeit einer abstrakten Feststellung von Laufbahnbefähigungen ohne konkreten Anlass nach §§ 16 Abs. 2 BBG, 8 BLV besteht, vgl. einerseits - verneinend - Kurz, in: Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht, Stand: 31. Januar 2020, BBG § 16 Rn. 23 (unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 16/7076, S. 103), und andererseits BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -, juris, das mit dieser Entscheidung eine offenbar ohne konkreten Anlass begehrte Zuerkennung der Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes zugesprochen und dabei klarstellend darauf hingewiesen hat, dass hiermit noch kein Anspruch auf Übernahme in diese Laufbahn verbunden sei, sondern nur die Möglichkeit einer entsprechenden, einen Bewerbungsverfahrensanspruch vermittelnden Bewerbung; dem folgend Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, BBG § 16 Rn. 13, Der behauptete Anspruch kann sich, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, nicht aus § 24 BLV ergeben, weil der Antragsteller bislang nicht, wie § 24 Abs. 1 BLV verlangt, an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen hat.
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.2593

    Vorbeugende Feststellungsklage, Gegenstand der Feststellungsklage, Allgemeine

    Andererseits ist in diesem Zusammenhang das Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen, das durch vorbeugenden Rechtsschutz mit dem Ziel, die Entscheidungsfreiheit der Verwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgabenerfüllung im Vorhinein durch richterliche Anordnungen einzuengen, betroffen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.1992 - 21 CE 92.949 - juris Rn. 5; B.v. 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 - juris Rn. 20; B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9).
  • VG München, 09.02.2021 - M 21a E 20.5716

    Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, (vorläufiger) vorbeugender

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz kommt daher nur in Betracht, wenn ein besonders schützenswertes Interesse (sog. qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis) gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Betroffenen unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, d.h. ihm ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht mehr gewährt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 10; B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 16.7.2020 - 6 B 318/19 - juris Rn. 11 f.).

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist aber dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 und 123 VwGO - in Anspruch zu nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9).

  • VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten; Gesetzgebungskompetenz

    Das folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der der Gerichtsbarkeit nur die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit aufträgt, ihr aber grundsätzlich nicht gestattet, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.07.2020 - 6 B 318/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; phasenweiser/konzentrierter Rechtsschutz;

    Der Rechtsprechung ist es regelmäßig verwehrt, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2022 - 1 A 4496/19

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen für die Zulassung einer Berufung

    So ausdrücklich Kurz, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, Stand: November 2021, BBG § 16 Rn. 23, und der Sache nach auch Leppek, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Oktober 2021, BLV 2009 § 8 Rn. 9 und 10, sowie Peters/Grunewald/Lösch, in: Lenders/Peters/Weber/ Grunewald/Lösch, Das Dienstrecht des Bundes, 2. Aufl. 2013, Rn. 230; vgl. ferner Bay VGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 6 ff.: kein qualifiziertes Feststellungsinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz, der auf eine abstrakte Feststellung der als gegeben behaupteten Laufbahnbefähigung abzielt.
  • VG Berlin, 13.05.2022 - 3 K 567.20
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
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