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   LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15   

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https://dejure.org/2016,7228
LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15 (https://dejure.org/2016,7228)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2016 - 6 O 226/15 (https://dejure.org/2016,7228)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2016 - 6 O 226/15 (https://dejure.org/2016,7228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schähung und Beleidigung des offiziellen Fußballverbands des Staates Katar und Mitglieds der FIFA durch Äußerung wie z.B. "Katar als Krebsgeschwür des Weltfußballs"; Beleidigungsfähigkeit von öffentlichen Institutionen und ausländischen juristischen Personen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Katar, das "Krebsgeschwür" des Weltfußballs….zulässig?

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger wegen Bezeichnung als "Krebsgeschwür des Weltfußballs”

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger wegen Bezeichnung als "Krebsgeschwür des Weltfußballs"

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zwanziger darf Katar beleidigen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwanziger-Aussage "Katar ist ein Krebsgeschwür des Weltfußballs" ist keine Schmähkritik sondern zulässige Meinungsäußerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Krebsgeschwür des internationalen Fußballs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung "Krebsgeschwür" ist eine Beleidigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür des Weltfußballs" nennen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Krebsgeschwür"-Prozess: Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Äußerung "Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs" von Meinungsfreiheit gedeckt

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.04.2016)

    Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür des Fußballs" nennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung der Qatar Football Association als "Krebsgeschwür"

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Klage der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger abgewiesen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zwanziger und das Krebsgeschwür des Weltfußballs

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür des Weltfußballs" nennen

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2016)

    Zwanziger-Aussage zu Katar als "Krebsgeschwür" zulässig

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.07.2015)

    Wegen Kritik an der WM-Vergabe: Katar verklagt Ex-DFB-Chef Zwanziger

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Anders als in der klägerseits zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2011 (1 BvR 2678/10), in welcher den Bezeichnungen "Geldwäsche" und "Veruntreuung" auch für den Laien strafbare Handlungen zugrunde liegen, die dem Beweise zugänglich sind, oder der zitierten Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 03.05.2005 (324 O 136/05), bei welcher dem Begriff "Rassismus" ein bestimmtes Verhalten, welches dem Beweis zugänglich ist, zugeordnet wird, ist dem angegriffenen Vergleich mit einem " Krebsgeschwür " an sich für den Durchschnittsrezipienten keine Tatsachenbehauptung zu entnehmen, sondern ausschließlich ein Werturteil.

    Dies entspricht auch dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts in der klägerseits zitierten Entscheidung vom 07.12.2011 (1 BvR 2678/10), wonach Schmähkritik im verfassungsrechtlichen Sinn bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegt und eher auf die Privatfehde beschränkt ist, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Diese fällt unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte vorliegend zugunsten der Meinungsfreiheit und zugunsten des Beklagten aus, da das Interesse des Beklagten, mit der überspitzen Metapher das öffentliche Interesse zu wecken und seiner Meinung Ausdruck zu verleihen, das kollidierende Interesse der Klägerin am Schutz ihrer Ehre überwiegt oder zumindest gleich zu bewerten ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.1991 - 1 Ss 31/90).
  • LG Hamburg, 03.05.2005 - 324 O 136/05

    Unzulässige Schmähkritik in der Presseberichterstattung: Rassismus-Vorwurf gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Anders als in der klägerseits zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2011 (1 BvR 2678/10), in welcher den Bezeichnungen "Geldwäsche" und "Veruntreuung" auch für den Laien strafbare Handlungen zugrunde liegen, die dem Beweise zugänglich sind, oder der zitierten Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 03.05.2005 (324 O 136/05), bei welcher dem Begriff "Rassismus" ein bestimmtes Verhalten, welches dem Beweis zugänglich ist, zugeordnet wird, ist dem angegriffenen Vergleich mit einem " Krebsgeschwür " an sich für den Durchschnittsrezipienten keine Tatsachenbehauptung zu entnehmen, sondern ausschließlich ein Werturteil.
  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Dies führt indes nicht zu einer Übertragbarkeit der klägerseits zitierten Rechtsprechung des OLG München zu den "Stiftung-Warentest"-Beurteilungen (OLG München, Urteil v. 09.09.2014 - 18 U 516/14).
  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Zwar sieht Art. 19 Abs. 3 GG den Grundrechtsschutz nur für inländische juristische Personen vor, was wegen Art. 18 AEUV ohnehin auch auf europäische juristische Personen zu erstrecken ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12, Rz. 9).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Eine derartige Missachtung liegt vor, wenn dem Betroffenen bei objektiver Betrachtung sein sozialer Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und damit sein Achtungsanspruch infrage gestellt wird (BayObLG, NJW 2005, 1291).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Sie muss vielmehr jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    So muss die Meinungsfreiheit stets hinter dem Ehrschutz zurücktreten, wenn sich herabsetzende Äußerungen als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR #####/####, 1 BvR #####/####, 1 BvR 102/92 u. 1 BvR 221/92 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
    Damit ist eine Interpretation von § 185 StGB unzulässig, die den Begriff der Beleidigung so weit ausdehnt, dass er die Erfordernisse des Ehr- oder Institutionsschutzes überschreitet oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr lässt (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95).
  • OLG Hamburg, 21.11.2023 - 7 U 37/22

    Abhörsoftware "Pegasus": "Zeit" und SZ dürfen Spionageverdacht gegen Marokko

    In der von dem Kläger angeführten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 19.4. 2016, Az. 6 O 226/15, NJOZ 2016, 1735 ff.) ist das Bestehen von äußerungsrechtlichen Ansprüchen des dortigen Klägers zwar bejaht worden, aber bei diesem handelte es sich nicht um einen ausländischen Staat, sondern eine unterstaatliche Organisation, nämlich den offiziellen Fußballverein des Staates Katar.
  • LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 355/21

    Kein Ehrenschutz für ausländischen Staat

    In der Rechtsprechung sei die Beleidigungsfähigkeit einer Vielzahl unterschiedlicher Personengesamtheiten anerkannt, so von inländischen juristischen Personen und Gebietskörperschaften (BVerfG NJW 1995, 3303; BGH ZUM 2009, 61), Kirchen (BGH NJW 2006, 601), Personengesamtheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit (BGH NJW 1980, 2807) sowie von öffentlich-rechtlichen Gesellschaften ausländischer Staaten (LG Düsseldorf, BeckRS 2016, 7311).
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