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   LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14   

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https://dejure.org/2014,48488
LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14 (https://dejure.org/2014,48488)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29.09.2014 - 6 O 2273/14 (https://dejure.org/2014,48488)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29. September 2014 - 6 O 2273/14 (https://dejure.org/2014,48488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf eines Darlehensvertrags; Anforderungen an die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14

    Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Nachdem die Widerrufsbelehrung grundsätzlich geeignet gewesen sei, einen durchschnittlichen Verbraucher über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufzuklären, der Kläger jedoch sein Widerrufsrecht über einen Zeitraum von ca. 6 1/2 Jahren nicht ausgeübt habe, habe die Beklagte darauf vertrauen dürfen, dass er dieses auch in Zukunft nicht mehr ausüben werde (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.03.2014, Az. 17 W 11/14, juris, Anlage B1).

    (3) Bei Würdigung dieser Umstände kann (wohl entgegen OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.03.2014, Az. 17 W 11/14, juris Tz. 14 ff., Anlage B1) eine Verwirkung nicht angenommen werden.

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur Kenntnis von seinem Widerrufsrecht erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (vgl. BGH WM 2011, 1799, juris Tz. 31 m.w.N.).

    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche - etwaigen - weiteren Umstände dies sind (BGH NZG 2012, 427, juris Tz. 15 m.w.N.; BGH WM 2011, 1799, juris Tz. 35 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Insofern ist der Streitfall im Hinblick auf die für eine mögliche Verwirkung maßgeblichen Umstände durchaus anders zu beurteilen, als die Fälle, die den weiteren vom Beklagtenvertreter genannten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen (OLG Düsseldorf NJW 2014, 1599; KG GuT 2013, 213; OLG Köln WM 2012, 1532) zu Grunde lagen und in welchen die betreffenden Verträge bereits Jahre vor der Erklärung des Widerrufs vollständig abgewickelt waren.
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Insofern ist der Streitfall im Hinblick auf die für eine mögliche Verwirkung maßgeblichen Umstände durchaus anders zu beurteilen, als die Fälle, die den weiteren vom Beklagtenvertreter genannten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen (OLG Düsseldorf NJW 2014, 1599; KG GuT 2013, 213; OLG Köln WM 2012, 1532) zu Grunde lagen und in welchen die betreffenden Verträge bereits Jahre vor der Erklärung des Widerrufs vollständig abgewickelt waren.
  • OLG München, 17.01.2012 - 5 U 2167/11

    Anrechenbarkeit von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Darin liegt (entgegen OLG Bamberg WM 2013, 927 und wohl auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2012, Az. 17 U 139/11, juris Tz. 38) schon deswegen eine eigene inhaltliche Bearbeitung und nicht nur eine Umsetzung des Gestaltungshinweises 9, weil die Beklagte damit ein komplexeres Satzgefüge geschaffen hat, in welchem die Sätze 2 und 3 in einem systematischen Zusammenhang gestellt wurden, der ihnen nach den von der Musterbelehrung angebotenen Textbausteinen nicht zukommt (wie hier OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013, Az. 13 U 69/12, juris Tz. 29 ff.; wohl auch OLG München WM 2012, 1536, juris Tz. 41 ff.; OLG Stuttgart VuR 2012, 145, juris Tz. 33 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Darin liegt (entgegen OLG Bamberg WM 2013, 927 und wohl auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2012, Az. 17 U 139/11, juris Tz. 38) schon deswegen eine eigene inhaltliche Bearbeitung und nicht nur eine Umsetzung des Gestaltungshinweises 9, weil die Beklagte damit ein komplexeres Satzgefüge geschaffen hat, in welchem die Sätze 2 und 3 in einem systematischen Zusammenhang gestellt wurden, der ihnen nach den von der Musterbelehrung angebotenen Textbausteinen nicht zukommt (wie hier OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013, Az. 13 U 69/12, juris Tz. 29 ff.; wohl auch OLG München WM 2012, 1536, juris Tz. 41 ff.; OLG Stuttgart VuR 2012, 145, juris Tz. 33 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 17 U 139/11

    Rechtsfolgen von Mängeln der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Darin liegt (entgegen OLG Bamberg WM 2013, 927 und wohl auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2012, Az. 17 U 139/11, juris Tz. 38) schon deswegen eine eigene inhaltliche Bearbeitung und nicht nur eine Umsetzung des Gestaltungshinweises 9, weil die Beklagte damit ein komplexeres Satzgefüge geschaffen hat, in welchem die Sätze 2 und 3 in einem systematischen Zusammenhang gestellt wurden, der ihnen nach den von der Musterbelehrung angebotenen Textbausteinen nicht zukommt (wie hier OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013, Az. 13 U 69/12, juris Tz. 29 ff.; wohl auch OLG München WM 2012, 1536, juris Tz. 41 ff.; OLG Stuttgart VuR 2012, 145, juris Tz. 33 f.).
  • LG Berlin, 04.02.2013 - 38 O 317/12
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    (a) Dies gilt zunächst (entgegen der von der Beklagten mitgeteilten Ansicht des LG Berlin, Urt. v. 04.02.2013, Az. 38 O 317/12) für die Anfügung der Fußnote 2 am Hinweis auf die Zweiwochenfrist.
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche - etwaigen - weiteren Umstände dies sind (BGH NZG 2012, 427, juris Tz. 15 m.w.N.; BGH WM 2011, 1799, juris Tz. 35 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14
    Darin liegt (entgegen OLG Bamberg WM 2013, 927 und wohl auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2012, Az. 17 U 139/11, juris Tz. 38) schon deswegen eine eigene inhaltliche Bearbeitung und nicht nur eine Umsetzung des Gestaltungshinweises 9, weil die Beklagte damit ein komplexeres Satzgefüge geschaffen hat, in welchem die Sätze 2 und 3 in einem systematischen Zusammenhang gestellt wurden, der ihnen nach den von der Musterbelehrung angebotenen Textbausteinen nicht zukommt (wie hier OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013, Az. 13 U 69/12, juris Tz. 29 ff.; wohl auch OLG München WM 2012, 1536, juris Tz. 41 ff.; OLG Stuttgart VuR 2012, 145, juris Tz. 33 f.).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14

    Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich

    Daher kann sie - worauf die 6. Zivilkammer des Landgerichts bereits im Urteil vom 29.09.2014 (Az. 6 O 2273/14, veröffentlicht in juris) hingewiesen hat, nur mit größter Zurückhaltung und nach Prüfung der überwiegend schutzwürdigen Interessen angenommen werden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2015 - 6 O 7468/14

    Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des

    Daher kann sie - worauf die 6. Zivilkammer des Landgerichts bereits im Urteil vom 29.09.2014 (Az. 6 O 2273/14, veröffentlicht in juris) hingewiesen hat, nur mit größter Zurückhaltung und nach Prüfung der überwiegend schutzwürdigen Interessen angenommen werden.
  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

    Greift der Verwender in den ihm zur Verfügung gestellten Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb nicht mehr auf eine mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung berufen (BGH, Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 28.6.2011 - XI ZR 349/10, Rn. 39, juris) und er trägt selbst das Risiko der Fehlerhaftigkeit der gesamten Erklärung (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.9.2014 - 6 O 2273/14, Rn. 42, juris).

    Dies stellt eine rechtlich erhebliche, eigene Bearbeitung der Musterbelehrung dar (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.1.2016 - 17 U 16/15, Rn. 29, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.2013 - 13 U 69/12, Rn. 29 ff., juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.9.2014 - 6 O 2273/14, Rn. 40, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.4.2014 - 4 O 395/13, Rn. 27 u. 28, juris; a.A. OLG Bamberg, Urteil vom 25.6.2012 - 4 U 262/11, Rn. 52).

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2015 - 6 O 7468/14

    Widerrufsrecht, Darlehensverträge

    Daher kann sie - worauf die 6. Zivilkammer des Landgerichts bereits im Urteil vom 29.09.2014 (Az. 6 O 2273/14, veröffentlicht in juris) hingewiesen hat, nur mit größter Zurückhaltung und nach Prüfung der überwiegend schutzwürdigen Interessen angenommen werden.
  • LG Mönchengladbach, 16.02.2016 - 3 O 153/15
    Dies führt zu ganz offensichtlichen Unklarheiten des Verbrauchers betreffend des Fristbeginns (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1-14 U 27/15; OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14; OLG München, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 19 U 1208/13; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. September 2014 - 6 0 2273/14; LG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2015 - 10 O 131/14; LG Siegen, Urteil vom 24. Juli 2015 -20 350/14; LG Köln, Urteil vom 25. Juni 2015 - 22 0 63/15).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.09.2015 - 6 O 2112/15
    Dem dürfte jedoch entgegen stehen, dass die Beklagte nach der gesetzlichen Risikoverteilung des Risiko der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung zu tragen hat und es nach Veröffentlichung des Urteils BGHZ 180, 123 auch selbst in der Hand hatte, durch eine ordnungsgemäße Nachbelehrung die Widerrufsfrist in Gang zu setzen (vgl. das Kammerurt. v. 29.09.2014, Az. 6 O 2273/14, juris Tz. 44 ff.).
  • LG Düsseldorf, 22.05.2015 - 10 O 213/14

    Rückzahlungsbegehren des Darlehensnehmers bzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Ob diese Ergänzung eine Abweichung von der Musterbelehrung darstellt, ist umstritten (vgl. dazu für eine Abweichung: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.09.2014, Az, 6 O 2273/14; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, Az. 13 U 69/12; gegen eine Abweichung: vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2012, Az. 4 U 262/11).
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