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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1993 - 6 A 10320/92   

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https://dejure.org/1993,8766
OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1993 - 6 A 10320/92 (https://dejure.org/1993,8766)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.01.1993 - 6 A 10320/92 (https://dejure.org/1993,8766)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 (https://dejure.org/1993,8766)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Charakter einer Diskothek; Vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung; Verzehraufschlag ; Eintrittsentgelt; Gemeindliche Vergnügungssteuer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 6 B 10371/18

    Begriff der Tanzveranstaltung in einer Vergnügungsteuersatzung

    Bei der Einordnung einer Veranstaltung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung auf ihren Gesamtcharakter an (vgl. bereits BayVGH, Urteil vom 17. Februar 1971 - 240 IV 70 -, BeckRS 1971, 103388; s. auch OVG RP, Urteil vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, juris = ESOVG; OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2009 - 14 B 86/09 -, juris Rn. 6 a.E. = NJW 2010, 793 [794] und Urteil vom 11. Dezember 1991 - 22 A 858/91 -, juris Rn. 31 sowie Beschluss vom 4. Mai 2016 - 14 B 362/16 -, juris Rn. 12; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 11. April 2014 - 1 L 215/14.NW -, juris Rn. 9).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 1 K 814/16

    Vergnügungssteuer bei gewerblichem Betrieb einer Discothek

    Von der Rechtsprechung ist der Begriff der vergnügungssteuerpflichtigen Tanzveranstaltung bisher einhellig dahin ausgelegt worden, dass der Betrieb einer gewerblichen Diskothek darunter zu fassen ist, auch wenn darin noch andere, für sich genommen nicht vergnügungssteuerpflichtige Angebote gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3/03 - OVG RP, Urteil vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 - OVG MP, Urteil vom 13. Mai 2009 - 1 L 195/05 - Sächs. OVG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 5 A 924/10 - OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 14 B 362/16 - VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2009 - 1 A 159/09 - VG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 1422/09 - alle juris und teils m.w.N.).

    Die Klägerin erhebt grundsätzlich für den Zutritt zu ihrer Diskothek ein solches Eintrittsgeld von den Besuchern, auch wenn es erst beim Verlassen der Diskothek zu entrichten ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. Januar 1993, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95

    Vergnügungssteuerpflicht; Discotheke

    Zwar müßte der Discothekenbetrieb dazu als von der Klägerin organisierte "Tanzveranstaltung" i. S. von § 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten (vgl. dazu sowie zur Abgrenzung gegenüber einer bloßen Musikveranstaltung VG Münster, Urt. v. 6.2.1991 - 6 K 281/90, ZKF 1991, 276; OVG Münster, Urt. v. 11.12.1991 - 22 A 858/91, DÖV 1992, 885) angesehen werden können, was indessen - trotz erheblicher Unterschiede zu Tanzveranstaltungen herkömmlicher Art - zu bejahen ist (ebenso offenbar OVG Koblenz. Urt. v. 26.1.1993 - 6 A 10320/92, KStZ 1994, 49 = GewArch 1993, 429).

    Dies ist im Urteil des OVG Koblenz vom 26.1.1993 (a. a. O.), auf das die Beklagte sich berufen hat, offenbar übersehen worden, wenn dort darauf abgestellt wird, daß der Besucher durch die Zahlung des Eintrittsgeldes "über die Berechtigung des Zutritts zum Betrieb der Klägerin hinaus keinerlei Anspruch auf weitere Leistungen" erworben habe.

  • VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14

    Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle nicht vergnügungssteuerpflichtig

    Auch das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, esovg) stellt maßgeblich darauf ab, inwieweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung einen vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestand verwirklicht.
  • VG Münster, 07.01.2009 - 9 L 594/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels in Abgabensachen;

    Gemessen an diesen Voraussetzungen sind die in Rede stehenden Veranstaltungen als "Tanzveranstaltungen" im Sinne eines Diskothekenbetriebs vgl. zur Vergnügungssteuerpflicht des Diskothekenbetriebs als organisierter Tanzveranstaltung: OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 13 L 3443/95 -, NVwZ-RR 1999, 675 und OVG Koblenz, Urteil vom 26.01.1993 - 6 A 10320/92 -, GewArch 1993, 429.
  • OVG Sachsen, 28.01.2013 - 5 A 924/10

    Begriff der Tanzveranstaltung im Vergnügungsteuerrecht

    6 Im Übrigen wird höchst- und obergerichtlich aktuell nicht bezweifelt, dass - abgesehen von Sonderformen - jedenfalls übliche Diskothekenveranstaltungen Tanzveranstaltungen sind, wenn für solche unter diesem Begriff von einer Gemeinde Vergnügungssteuer erhoben wird (vgl. u. a.: BVerwG, Urt. v. 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 24 = NVwZ 2004, 1128 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 2011 - 14 A 1224/11 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Urt. v. 29. April 2010 - 4 L 322/07 -, juris Rn. 22; OVG M-V, Urt. v. 13. Mai 2009 - 1 L 195/05 -, juris Rn. 45; NdsOVG, Urt. v. 18. September 2002 - 13 LB 2100/01 -, juris Rn. 21; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, juris Rn. 21).
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