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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05.OVG (https://dejure.org/2005,16299)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2005 - 6 A 10556/05.OVG (https://dejure.org/2005,16299)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG (https://dejure.org/2005,16299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufliche Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit eines Arztes durch missbräuchliches Verhalten seiner notärztlichen Dienstpflichten sowie seiner Pflicht zur gewissenhaften Medikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Der Beklagte besaß nämlich zu diesem Zeitpunkt wegen seines berufswidrigen Gesamtverhaltens nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen, das für die Ausübung des Arztberufes unabdingbar nötig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557; Beschluss vom 2. November 1992 - 3 B 87.92 - NJW 1993, 806; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).

    Damit bleibt außer Acht, dass der Maßstab, nach dem die Vertrauenswürdigkeit sich zu bemessen hat, allein das hypothetische Verhalten sein kann, das ein objektiver Betrachter in Kenntnis aller Umstände des Falles gegenüber dem betreffenden Arzt an den Tag legen würde (so BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2003 - 13 B 1944/03

    Widerruf der Approbation gegen einen Arzt wegen eines Strafverfahrens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Hat das Strafgericht hiervon Gebrauch gemacht, schlägt dies aus allgemein rechtsstaatlichen Erwägungen auf die Handlungsfreiheit der Verwaltungsbehörde durch, wenn das Strafgericht alle Gesichtspunkte, die für eine standesrechtliche Ahndung in Betracht zu ziehen waren, bereits geprüft und die maßgebenden berufspolitischen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (so BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - I C 98.62 - BVerwGE 15, 282 [288]; OVG NRW, Urteil vom 23. August 1990 - ZA 4/88 - NVwZ-RR 1992, 163; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 13 B 1944/03 - NJW 2004, 2034 ff.).

    Von daher drängt sich auf, dass die so begrenzte Maßnahme den berufsrechtlichen Unrechtsgehalt schon in Bezug auf den Tatkomplex nicht erschöpft, auf den sie sich bezieht (vgl. insoweit OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 13 B 1944/03 - NJW 2004, 2034 f.).

  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Etwas anderes könnte nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur angenommen werden, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergäben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - NJW 2003, 913; Beschluss vom 28. April 1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Nr. 101).

    Aber selbst insoweit, als der Kläger sich in dem Strafverfahren 1006 Js 6718/01 des Amtsgerichts B.-S. mit Einwendungen gegen seine Verurteilung wegen Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz zur Wehr setzt, besteht keine Notwendigkeit, sich im vorliegenden Verfahren von den dort getroffenen Tatsachenfeststellungen zu lösen und weitergehende Sachaufklärung zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Hiernach ist die ärztliche Approbation zwingend zu widerrufen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425 [3426]), wenn nachträglich, d.h. spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 - NJW 1998, 2756 ff.), die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO geregelten Erteilungsvoraussetzungen weggefallen sind.

    Ob diese Einlassung sowie die sich daran anschließenden organisatorischen Schritte das berufliche Fehlverhalten des Klägers hinreichend schlüssig und erschöpfend erklären, kann hier dahingestellt bleiben, weil dieser Sachverhalt für das Widerrufsverfahren nicht mehr beurteilungserheblich werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Nr. 95).

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Hiernach ist die ärztliche Approbation zwingend zu widerrufen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425 [3426]), wenn nachträglich, d.h. spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 - NJW 1998, 2756 ff.), die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO geregelten Erteilungsvoraussetzungen weggefallen sind.

    Dies folgt in Bezug auf das Verhältnis von heilberufsgerichtlicher Verurteilung zum verwaltungsbehördlichen Widerrufsverfahren ohne weiteres daraus, dass das auf landesrechtlicher Grundlage beruhende berufsgerichtliche Verfahren gegenüber der durch Bundesrecht (§ 5 BÄO) eingeräumten Behördenkompetenz allein aus Gründen der Normhierarchie keine Sperrfunktion entfalten kann (so auch BVerwG, Beschluss vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425 ff. [3426]).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Hiernach ist die ärztliche Approbation zwingend zu widerrufen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425 [3426]), wenn nachträglich, d.h. spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 - NJW 1998, 2756 ff.), die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO geregelten Erteilungsvoraussetzungen weggefallen sind.

    Das zulassungsschädliche Merkmal der Unzuverlässigkeit trifft nämlich auf denjenigen zu, der nach seinem bisherigen Verhalten keine Gewähr dafür bietet, dass er seinen Beruf als Arzt künftig ordnungsgemäß ausüben, insbesondere die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten hinreichend beachten wird (so BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 ff. [221 m.w.N.]).

  • VG Koblenz, 19.07.2004 - 3 K 2167/03

    Wer Arzneimittel für Dopingzwecke verschreibt, kann Approbation verlieren // Arzt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 3 K 2167/03.KO - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli 2004 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz - 3 K 2167/03.KO - nach seinem erstinstanzlichen Klageantrag zu entscheiden, hilfsweise, die in seinem Schriftsatz vom 15. August 2005 angebotenen Beweise zu erheben.

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Hat das Strafgericht hiervon Gebrauch gemacht, schlägt dies aus allgemein rechtsstaatlichen Erwägungen auf die Handlungsfreiheit der Verwaltungsbehörde durch, wenn das Strafgericht alle Gesichtspunkte, die für eine standesrechtliche Ahndung in Betracht zu ziehen waren, bereits geprüft und die maßgebenden berufspolitischen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (so BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - I C 98.62 - BVerwGE 15, 282 [288]; OVG NRW, Urteil vom 23. August 1990 - ZA 4/88 - NVwZ-RR 1992, 163; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 13 B 1944/03 - NJW 2004, 2034 ff.).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Ob diese Einlassung sowie die sich daran anschließenden organisatorischen Schritte das berufliche Fehlverhalten des Klägers hinreichend schlüssig und erschöpfend erklären, kann hier dahingestellt bleiben, weil dieser Sachverhalt für das Widerrufsverfahren nicht mehr beurteilungserheblich werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Nr. 95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1990 - ZA 4/88

    Berufsgerichtlicher Maßnahmeausspruch; Apotheker; Wiedererteilung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05
    Hat das Strafgericht hiervon Gebrauch gemacht, schlägt dies aus allgemein rechtsstaatlichen Erwägungen auf die Handlungsfreiheit der Verwaltungsbehörde durch, wenn das Strafgericht alle Gesichtspunkte, die für eine standesrechtliche Ahndung in Betracht zu ziehen waren, bereits geprüft und die maßgebenden berufspolitischen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (so BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - I C 98.62 - BVerwGE 15, 282 [288]; OVG NRW, Urteil vom 23. August 1990 - ZA 4/88 - NVwZ-RR 1992, 163; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 13 B 1944/03 - NJW 2004, 2034 ff.).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78

    Arzt - Behandlung - Kontrolle - Krankenbesuch

  • VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05

    Wegen Betruges und Urkundenfälschung verurteilter Arzt verliert Approbation

    Unwürdigkeit liegt vor, wenn in dem maßgeblichen Zeitpunkt ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG - ; OVG Saarland, ArztR 2005, 162; BVerwG, NJW 1993, 806 und Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).

    Der Wert des Streitgegenstandes gemäß §§ 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 16.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2004, auf 180.000EUR festgesetzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

    Denn die Unwürdigkeit des Klägers zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt sich bereits aus den tatsächlichen Feststellungen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob es sich bei diesen Taten des Klägers um eine Beleidigung i. S. d. § 185 StGB handelte und insoweit der für die Strafverfolgung ggf. notwendige Strafantrag wirksam gestellt worden ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 20.9.2005 - 6 A 10556/05 -, MedR 2006, 301 ff).
  • VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 2959/13

    Approbation; Arzt; Drogenabhängiger Patient; Flunitrazepam; Rohypnol; Widerruf

    Verstöße bei der Verschreibung von Arzneimitteln führen nach der bislang publizierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann zu einem Widerruf der Approbation wegen des Wegfalls der Würdigkeit, wenn ein Arzt wegen zahlreicher Delikte im Hinblick die Verordnung von Substitutionsmitteln bzw. Ausweichmedikamenten für Drogenabhängige strafrechtlich belangt worden ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 07.02.2014 -, a.a.O., m. w. Nachw.; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.2005 - 6 A 10556/05 -, juris).
  • VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 3398/13

    Arzt; Diazepam; Unwürdigkeit; Widerruf der Approbation

    Dementsprechend führen Verstöße bei der Verschreibung von Arzneimitteln, wie sie dem Kläger von dem Beklagten vorgehalten werden, nach der bislang publizierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann zu einem Widerruf der Approbation wegen des Wegfalls der Würdigkeit, wenn ein Arzt wegen zahlreicher Delikte im Hinblick auf die Verordnung von Substitutionsmitteln bzw. Ausweichmedikamenten für Drogenabhängige strafrechtlich belangt worden ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 07.02.2014 - 8 LA 84/13 -, juris m. w. Nachw.; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.2005 - 6 A 10556/05 -, juris).
  • VG Mainz, 23.11.2007 - 4 K 442/07
    Andernfalls bleibt Raum für einen berufsrechtlichen "Überhang", der die verwaltungsbehördlichen Ahndungsmöglichkeiten unangetastet lässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005, MedR 2006, 301 ff.) Darüber hinaus gelten für die Beurteilung der sittlichen Zuverlässigkeit im Sinne der § 7 Abs. 1, 2 Abs. 1 lit. f der HPG/DVO und für die Anordnung eines Berufsverbots nach § 70 StGB unterschiedliche Grundsätze.
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