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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15.OVG (https://dejure.org/2016,2651)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2016 - 6 A 11031/15.OVG (https://dejure.org/2016,2651)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG (https://dejure.org/2016,2651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Straßenausbau; Erhebung innerhalb der aus sämtlichen zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets gebildeten einheitlichen öffentlichen Verkehrseinrichtung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungseinheit; Anbaubestimmung; Anbaustraße; Ausbauaufwand; Ausbauaufwendungen; Ausbaubeitragsrecht; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragspflicht; Beitragsrecht; Beitragssatzung; einheitliche öffentliche Einrichtung; Einrichtung; Entstehen der Beitragspflicht; ...

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Straßenausbau; Erhebung innerhalb der aus sämtlichen zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets gebildeten einheitlichen öffentlichen Verkehrseinrichtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (- 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 -, NVwZ 2014, 1448, juris Rn. 35) entschieden, dass die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge nach § 10a KAG verfassungsrechtlich zulässig ist.

    Mit dem Ausbaubeitrag wird folglich nicht die schlichte - auch der Allgemeinheit zustehende - Straßenbenutzungsmöglichkeit entgolten (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O. Rn. 58).

    aa) Die Bildung einer einzigen Abrechnungseinheit im gesamten Gemeindegebiet durch Satzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 -, NVwZ 2014, 1448, juris Rn. 61) dann gerechtfertigt, wenn mit den Verkehrsanlagen ein Vorteil für jedes beitragsbelastete Grundstück verbunden ist.

    Ob die herangezogenen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben, hängt danach nicht von der politischen Zuordnung eines Gebiets, sondern vor allem von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab, etwa der Größe, der Existenz eines zusammenhängenden bebauten Gebiets, der Topographie wie der Lage von Bahnanlagen, Flüssen und größeren Straßen oder der typischen tatsächlichen Straßennutzung (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O. Rn. 64).

    In kleinen Gemeinden - insbesondere solchen, die nur aus einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort bestehen - decken sich einheitliche öffentliche Einrichtung und Gemeindegebiet häufig (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O. Rn. 64).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O. Rn. 64; OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Dass die öffentlichen Straßen - wie vom Kläger betont wird - von jedermann kostenfrei benutzt werden dürfen, ändert nichts an dem Umstand, dass sie den anliegenden Grundstücken mit Baulandqualität Sondervorteile vermitteln, indem durch Herstellung und Erhaltung der verkehrlichen Erreichbarkeit deren qualifizierte Nutzungsmöglichkeit gesichert wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris; OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS 41, 69, juris).

    Neben Straßen, denen eine solche Funktion aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans zukommt, können zum Anbau bestimmt nur Straßen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i. S. d. § 34 Baugesetzbuch - BauGB - sein (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris).

    d) Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. März 2010 im Verfahren 6 A 10070/10.OVG bereits entschieden hat, ist mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage allerdings § 6 Abs. 6 ABS zu beanstanden, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der errechneten, der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die regelmäßig eine Aufteilung des Gemeindegebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen entbehrlich macht, kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, KStZ 2015, 75, juris).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O. Rn. 64; OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris).

    Ein solcher Einschnitt hebt im Allgemeinen den Zusammenhang einer Bebauung auf (vgl. für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - KStZ 2015, 75, juris; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2015 - 6 A 10447/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Deshalb ist sie für die rechtmäßige Festlegung des Gemeindeanteils in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen im Allgemeinen nicht geeignet (OVG RP, Urteil vom 9. September 2015 - 6 A 10447/15.OVG -, NVwZ-RR 2016, 76, juris).

    Durchgangsverkehr ist hingegen der durch die einheitliche öffentliche Einrichtung verlaufende Verkehr (OVG RP, Urteil vom 9. September 2015 - 6 A 10447/15.OVG - NVwZ-RR 2016, 76, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    aa) Dies kann nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255, juris; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 6 A 10818/12.OVG -, AS 41, 304, juris) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.

    bb) Soweit - wie der Kläger vorträgt - manche Straßen im Gemeindegebiet am 31. Dezember 2007, als die sachliche Beitragspflicht entstand, noch nicht oder noch nicht vollständig erstmals hergestellt oder gewidmet gewesen sein sollten, können sie in diesem Umfang nicht Teil der einheitlichen öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a KAG sein (vgl. OVG RP, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 6 A 10818/12.OVG -, AS 41, 304, juris).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Einer Verkehrsanlage kommt Anbaubestimmung zu, wenn und soweit an sie angebaut werden darf, d.h. wenn und soweit sie die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der bauplanungsrechtlichen Vorschriften bebaubar oder sonstwie in qualifizierter Weise (z.B. gewerblich) nutzbar macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294, juris).

    macht nur einen geringen Teil der Ausdehnung der gesamten Verkehrsanlage aus, die sich vom südlichen Ortseingang über die Nahe hinweg bis zum Ende der Bebauung im Norden (Bergstraße) erstreckt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294, juris).

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Art. 19 Abs. 1 GG dient der Sicherung derjenigen Grundrechte, die auf Grund eines speziellen im Grundgesetz enthaltenen Vorbehalts durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46/80 u.a. -, BVerfGE 64, 72, juris).

    Soweit die Erhebung wiederkehrender Beiträge als Auferlegung einer Geldleistungspflicht einen Eingriff in die persönliche Freiheitsentfaltung im vermögensrechtlichen Bereich darstellt, ist das Zitiergebot ebenso wenig verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46/80 u.a. -, BVerfGE 64, 72, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbar ist, gehört ein Hinterliegergrundstück, das im Eigentum derselben Person(en) wie das Anliegergrundstück steht, zum Kreis der erschlossenen Grundstücke, wenn es zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1, juris; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Vielmehr hat der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Gemeindeanteils gemäß § 10a Abs. 3 KAG das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung insgesamt zu gewichten (OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -, AS 38, 383, juris; OVG RP, Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS 40, 4, NVwZ-RR 2011, 577, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15
    Der ihm dabei zustehende Beurteilungsspielraum schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die einen Ausgleich für die insbesondere tatsächliche Unsicherheit bieten soll, welche mit der Bewertung der Anteile des Anlieger- sowie des Durchgangsverkehrs zwangsläufig verbunden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06.OVG -, AS 34, 99, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Den dargelegten Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Darstellung der Abrechnungseinheit(en) steht nicht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz weder einer Aufzählung der Straßenparzellen unter Hinweis auf den räumlichen Umfang der Widmung noch der Beifügung eines Plans mit der Kennzeichnung der erstmals hergestellten und gewidmeten Anbaustraßen bedarf; vielmehr reiche es aus, wenn der Umfang der Anbaustraßen der einheitlichen öffentlichen Einrichtung am 31. Dezember eines Kalenderjahres bestimmbar sei; es lasse sich ermitteln, ob und inwieweit eine Straße im maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht "zum Anbau bestimmt" gewesen sei (vgl. OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 18, 20).

    Dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, steht bei der Bildung von Abrechnungseinheiten ein Gestaltungsermessen zu, in dessen Ausübung der Satzungsgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Bildung von Abrechnungseinheiten in den Blick zu nehmen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - juris Rn. 63), teilweise auch bezeichnet als Einschätzungsspielraum (vgl. OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 26) bzw. als normgeberischer Wertungsspielraum (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.6.2007 - 4 N 1359/98 - juris Rn. 25).

    Einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris).

    Vielmehr steht dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, bei der Bestimmung des Gemeindeanteils innerhalb des durch das Vorteilsprinzip gesetzten Rahmens ein ortsgesetzgeberisches Ermessen zu, durch den der Vorteil der öffentlichen Einrichtung für die Allgemeinheit abgegolten wird und der zusammen mit dem Anteil der Grundstückseigentümer (Anliegeranteil) die Gesamtkosten der Einrichtung zu decken bestimmt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 - juris Rn. 11; vgl. OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 9.9.2015 - 6 A 10447/15 - juris Rn. 40 und OVG NRW, Beschluss vom 1.3.2011 - 15 A 1643/10 - juris Rn. 48).

    Dies mag die Antragsgegnerin dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2016 (- 6 A 11031/15 - juris Rn. 28 "geringe Bandbreite") entnommen haben.

    Vielmehr hat der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Gemeindeanteils das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung insgesamt zu gewichten (OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 29 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Auch einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Vielmehr kann dennoch ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Dabei kommt dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz

    Der dem Gemeinderat zukommende, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsspielraum (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130), ob trotz einer topografischen Zäsur ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung besteht, ist überschritten, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht, etwa weil er nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder diesen ein ihnen offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beimisst oder in sich widersprüchlich ist.

    Auch einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Vielmehr kann dennoch ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Dabei kommt dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Der dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, zukommende, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsspielraum zur typischen tatsächlichen Straßennutzung (OVG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15-, esovgrp = KStZ 2016, 130) ist überschritten, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht.

    13 Zwar kann die typische tatsächliche Straßennutzung trotz einer topographischen Zäsur einen räumlichen Zusammenhang herstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64), und zwar insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130), setzt aber regelmäßig einen verbindenden Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehr in beiden Richtungen voraus (OVG RP, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11862/16.OVG -, juris).

    Der dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, zukommende, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsspielraum zur typischen tatsächlichen Straßennutzung (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130) ist überschritten, wenn - ähnlich wie beim Gemeindeanteil (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2009 - 6 A 10697/08.OVG -, AS 37, 129) - der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11862/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid zu

    Eine solche Verbindungsfunktion einer Straße kommt insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen sowie bei weniger prägnanten Zäsuren in Betracht (wie Senatsurteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130) und setzt regelmäßig einen verbindenden Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehr in beiden Richtungen voraus.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130) kann ein räumlicher Zusammenhang zwischen durch eine topographische Zäsur getrennten bebauten Bereichen aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen.

  • VG Koblenz, 21.04.2022 - 4 K 1019/21

    Keine Ausbaubeiträge für ungenutzte Grundstücke, die nicht an einer

    Ein Hinterliegergrundstück, das im (Mit-)Eigentum derselben Person steht wie das selbständig bebaubare Anliegergrundstück (Vorderliegergrundstück) und zusammen mit diesem einheitlich genutzt wird oder tatsächlich eine Zufahrt zu der Anbaustraße besitzt, gehört ohne weiteres zum Kreis der durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, KommJur 2016, 136).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz gehört ein Hinterliegergrundstück, das im (Mit) Eigentum derselben Person steht wie das selbständig bebaubare Anliegergrundstück (Vorderliegergrundstück) und zusammen mit diesem einheitlich genutzt wird oder tatsächlich eine Zufahrt zu der Anbaustraße besitzt, ohne weiteres zum Kreis der durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -).

    Von einer einheitlichen Nutzung im vorgenannten Sinn ist auszugehen, wenn ein Eigentümer sein Hinterliegergrundstück als private Grünfläche (Hausgarten mit Nebengebäude) für das mit einem Wohnhaus bebaute Anliegergrundstück nutzt (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG - Beschluss vom 18. Juli 2017 - 6 A 10944/17.OVG - Beschluss vom 22. November 2018 - 6 A 10641/18.OVG -, n.v., UA S. 7 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    Bestimmbar in diesem Sinne ist insbesondere, ob und inwieweit eine Straße im maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht "zum Anbau bestimmt" war (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, juris Rn. 18, 20).

    Die Frage, ob zwischen diesen Bereichen eine typische tatsächliche Straßennutzung stattfindet (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130 ), bedarf daher keiner Erörterung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

    Auch einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Vielmehr kann dennoch eine enge "Vermittlungsbeziehung" aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

  • VG Neustadt, 13.07.2016 - 1 K 1189/15

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Aufwand, Ausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitrag,

    bedarf es zur Bestimmbarkeit der beitragsrechtlichen Einheit nicht, wenn wie hier sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebiets die einheitliche öffentliche Einrichtung (Abrechnungseinheit) bilden (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -).

    Die Aufzählung der Straßenparzellen oder ein Hinweis auf den räumlichen Umfang von Widmungsakten der Verkehrsanlagen ist in dieser Konstellation nicht erforderlich, womit auch eine ständige Aktualisierung der ABS entbehrlich ist (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016, a.a.O.).

    Sie ist vergleichsweise schmal (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016, a.a.O.) und stellt daher bei räumlicher Betrachtung kein erhebliches, die Einheit trennendes Hindernis dar.

  • VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15

    Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg ist unwirksam.

    Dabei lässt die Kammer ausdrücklich offen, ob trotz der den Ort teilenden Autobahn A 48 über die Brückenverbindung zwischen den Ortsteilen ein ausreichender räumlicher Zusammenhang bestehen kann (zu diesem Ansatz vgl. OVG Rheinland-Pfalz in dem Verfahren 6 A 11031/15.OVG, Hinweisbeschluss vom 9. Dezember 2015 und Urteil vom 24. Februar 2016).

    Die Kammer sieht auch keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass der fehlende räumliche Zusammenhang zwischen den vorgenannten Bereichen nach den vom Oberverwaltungsgericht im Verfahren 6 A 11031/15.OVG genannten Kriterien anderweitig hergestellt werden könnte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2018 - 6 C 11920/17

    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2020 - 6 A 11666/19

    Ausbaubeiträge für die Einrichtung sämtlicher Anbaustraßen im Gemeindegebiet

  • VG Neustadt, 21.06.2017 - 1 K 59/17

    Zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge durch die Gemeinde für die

  • VG Neustadt, 09.11.2016 - 1 K 517/16

    Straßenausbaubeiträge; getrennte Ortsteile; Zusammenfassung zu einer

  • VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 798/15

    Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

  • VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

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