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OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2001 - 6 A 11445/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 04.04.2000 - 3 K 265/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2001 - 6 A 11445/00
- BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20
Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag; …
aa) Im Fall einer Zweit- oder Mehrfacherschließung ist für die Vorteilsbewertung entscheidend, ob hiermit eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung bereits anderweitig ersterschlossener Grundstücke im Sinne einer qualifizierten Grundstücksnutzung über die weiteren Erschließungsanlagen verbunden ist (vgl. hierzu auch OVG RP, Urteil vom 13. März 2001 - 6 A 11445/00.OVG -, juris Rn. 24, zum Begriff der Erforderlichkeit i.S.d. § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB). - VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 798/15
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von …
Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz fordert für das Ausbaubeitragsrecht (Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG - NVwZ-RR 2007, 130) unter entsprechender Anwendung der Grundsätze des Erschließungsbeitragsrechts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2001 - 6 A 11445/00.OVG - NVwZ-RR 2002, 266), dass auch eine Zweiterschließung grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können muss, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwarten ist. - VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11
Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht …
BVerwG, Beschluss vom 31.5.2000 - 11 B 10/00 -, DVBl. 2000, 1709 = juris, Rdn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2005 - 6 CS 05.869 -, juris, Rdn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.3.2001 - 6 A 11445/00 -, juris, Rdn. 27 (jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht). - VG Stade, 20.09.2004 - 6 B 1145/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf einen Straßenausbaubeitrag; …
In den mit Pflasterungen aus Granitkleinpflaster versehenen verkehrsberuhigten Bereichen beträgt die Breite lediglich 3, 50 m. Auch wenn ein Lastkraftwagen üblicherweise einen Verkehrsraum von 3, 50 m benötigt (OVG Koblenz, Urteil vom 13. März 2001, Az: 6 A 11445/00 - NVwZ-RR 2002, 266-267 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. August 2001 - 9 B 38/01 - NVwZ-RR 2002, 65-66, ist eine komplikationslose Erreichbarkeit des Grundstücks der Antragstellerin durch LKW auf Grund der Ausmaße des Wendekreises ernstlich zweifelhaft.