Weitere Entscheidung unten: VG Hannover, 16.03.2004

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 6 A 1903/03   

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https://dejure.org/2005,4514
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 6 A 1903/03 (https://dejure.org/2005,4514)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2005 - 6 A 1903/03 (https://dejure.org/2005,4514)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2005 - 6 A 1903/03 (https://dejure.org/2005,4514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Einbeziehung eines Bewerbers am Auswahlverfahren; Vertrauenswürdigkeit und Loyalität des zukünftigen Stelleninhabers als Bestandteil des Anforderungsprofils; Nachträgliche Beschränkung des Bewerberkreises auf Versetzungsbewerber; Begründung einer ...

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 K 845/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 6 A 1903/03

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 340
  • DÖV 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 6 A 1903/03
    Entschließt sich der Dienstherr für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungs- als auch Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen können, so müssen nachträgliche Einschränkungen des Verfahrens den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werden (in Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, NVwZ 2005, 702).

    BVerfG, Beschluss vom 2.4.1996 - 2 BvR 169/93 -, NVwZ 1997, 54 f.; BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, NVwZ 2005, 702.

    BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 (201); BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, a. a. O. .

    BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, a. a. O. (702 f., m.w.N.).

    BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, a. a. O. (703).

    BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, a. a. O. .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - 6 B 1275/01

    Über die Besetzung der Stelle des Leiters GS bei der Kreispolizeibehörde Coesfeld

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 6 A 1903/03
    BVerwG, Beschluss vom 20.8.2003 - 1 WB 23.03 -, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32, und OVG NRW, Beschluss vom 28.1.2002 - 6 B 1275/01 -, RiA 2003, 155, seine Freiheit, die Stelle durch Versetzung oder Umsetzung zu besetzen, und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien gleichermaßen auf sämtliche Bewerber anzuwenden.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 29.7.2004 - 6 B 1212/04 -, vom 28.1.2002 - 6 B 1275/01 -, a. a. O. (156), vom 19.12.2001 - 6 B 1408/01 -, vom 26.10.2000 - 6 B 1281/00 -, vom 31.3.2000 - 6 B 357/99 -, vom 24.6.1998 - 6 A 416/96 -, vom 2.10.1997 - 6 B 1661/97 - und vom 18.4.1996 - 6 B 709/96 -.

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 6 A 1903/03
    BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, NVwZ-RR 2002, 47 (48); OVG NRW, Beschluss vom 14.5.2002 - 1 B 40/02 -, NWVBl. 2003, 14 (15).

    BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 3.7.2001 - 1 B 670/01 -.

  • VG Düsseldorf, 22.03.2010 - 2 L 183/10

    Stellenbesetzung; Auswahlverfahren; Abbruch; Beförderungsbewerber;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 23/03 -, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32; OVG NRW, Urteil vom 6. September 2005 - 6 A 1903/03 -, NWVBl 2006, 139 und Beschluss vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 -, RiA 2003, 155.

    Entschließt sich der Dienstherr - gewissermaßen auf dieser ersten Stufe des Auswahlverfahrens - im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungs- als auch Umsetzungs- oder Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen können, beschränkt er durch diese "Organisationsgrundentscheidung", vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 23/03 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 6. September 2005 - 6 A 1903/03 -, a.a.O., und Beschluss vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 -, a.a.O., seine Freiheit, die Stelle durch Versetzung oder Umsetzung zu besetzen, und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien gleichermaßen auf sämtliche Bewerber anzuwenden.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17/03 -, NVwZ 2005, 702; OVG NRW, Urteil vom 6. September 2005 - 6 A 1903/03 -, a.a.O.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. September 2005 - 6 A 1903/03 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2007 - 6 A 1249/06

    Voraussetzungen einer Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356; OVG NRW, Urteil vom 6. September 2005 - 6 A 1903/03 -, NWVBl 2006, 139.
  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, was der Senat ausdrücklich offen lässt, ob überdies als ungeschriebenes Anforderungsmerkmal von den Bewerbern ein besonderes Vertrauen zur Leitung des Thüringer Innenministeriums abverlangt werden kann (vgl. hierzu kritisch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.09.2005 - 6 A 1903/03 -NVwZ-RR 2006, 340).
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   VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03   

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https://dejure.org/2004,34690
VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03 (https://dejure.org/2004,34690)
VG Hannover, Entscheidung vom 16.03.2004 - 6 A 1903/03 (https://dejure.org/2004,34690)
VG Hannover, Entscheidung vom 16. März 2004 - 6 A 1903/03 (https://dejure.org/2004,34690)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 17.09.1993 - 24 C 93.30264
    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Denn nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 24 BRAGO soll nicht jedwede unstreitige Erledigung eines Rechtsstreits die Gebühr entstehen lassen können, sondern nur eine solche, die nach (d.h. verursacht durch ) eine Änderung oder Aufhebung des in diesem Verfahren angefochtenen Verwaltungsaktes eingetreten ist (so zutreffend VGH Bayern, Beschluss vom 17. September 1993 - 24 C 93.30264 - juris Web).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98

    Rechtsanwaltsgebühren; Erledigung eines Rechtsstreits; Vergleichsgebühr;

    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Aber auch die weitere Auffassung, nach der es genügen soll, wenn der Rechtsanwalt erfolgreich mit dem Ziel der unstreitigen Erledigung des Rechtsstreits auf seinen Mandanten eingewirkt hat, nachdem die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt zwar - ohne maßgebliches Zutun des Rechtsanwaltes - aufgehoben oder geändert hat, hierdurch aber der Rechtsstreit nach seinem Streitgegenstand noch nicht vollständig materiell-objektiv erledigt wurde, er den Mandanten also zur Hinnahme des seinem Begehren nur teilweise entsprechenden behördlichen Verhaltens bewegt hat (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 - NVwZ-RR 1999, 348; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - 6 B 48/82 - Orientierungssatz veröffentlicht in juris Web, sowie Hartmann, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.), überzeugt das Gericht nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1996 - 3 O 38/96

    Erledigungsgebühr; Kostenverzeichnis; Zurückweisung der Beschwerde;

    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Hat die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt bereits ohne besondere, gerade hierauf gerichtete Bemühungen des Rechtsanwaltes aufgehoben oder geändert, genügt das bloße Anraten gegenüber dem Mandanten, den Rechtsstreit nunmehr ohne streitige Entscheidung zu beenden, nicht mehr, um die Erledigungsgebühr auszulösen (im Ergebnis ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. August 1996 - 3 O 38/96 - juris Web).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1992 - 19 E 510/92

    Erledigungsgebühr; Aufhebung; Verwaltungsakt; Erledigungserklärung;

    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Hebt die Behörde während des Verfahrens aus eigenem Antrieb den angefochtenen Bescheid auf oder ändert sie diesen, etwa weil sie anlässlich des Verfahrens ihre Rechtsauffassung zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage noch einmal überdacht und geändert hat, ohne dass der Rechtsanwalt hierzu über die allgemeine Prozessführung hinaus etwas beigetragen hat, und wird das Verfahren daraufhin ohne streitige Entscheidung des Gerichts beendet, so kann die Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO nicht mehr entstehen (so zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 19 E 510/02 - NVwZ-RR 1993, 111).
  • OVG Bremen, 26.04.1991 - 2 B 55/91

    Asylbewerber; Bevollmächtigter Rechtsanwalt; Befristete Aufenthaltserlaubnis ;

    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Der hiervon abweichenden Auffassung, wonach jedes Einwirken des Rechtsanwaltes auf seinen Mandanten, welches unabhängig von einem bestimmten Verhalten der beklagten Behörde in Bezug auf den Streitgegenstand des betreffenden Verfahrens zur unstreitigen Erledigung dieses Verfahrens führt, die Erledigungsgebühr auslösen soll (so z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 1991 - 2 B 55/01 - juris Web = AnwBl. 1992, 94), vermag sich das Gericht schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anzuschließen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.12.1982 - 6 B 48/82
    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Aber auch die weitere Auffassung, nach der es genügen soll, wenn der Rechtsanwalt erfolgreich mit dem Ziel der unstreitigen Erledigung des Rechtsstreits auf seinen Mandanten eingewirkt hat, nachdem die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt zwar - ohne maßgebliches Zutun des Rechtsanwaltes - aufgehoben oder geändert hat, hierdurch aber der Rechtsstreit nach seinem Streitgegenstand noch nicht vollständig materiell-objektiv erledigt wurde, er den Mandanten also zur Hinnahme des seinem Begehren nur teilweise entsprechenden behördlichen Verhaltens bewegt hat (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 - NVwZ-RR 1999, 348; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - 6 B 48/82 - Orientierungssatz veröffentlicht in juris Web, sowie Hartmann, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.), überzeugt das Gericht nicht.
  • VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Auszug aus VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
    Der hiervon abweichenden Auffassung, wonach jedes Einwirken des Rechtsanwaltes auf seinen Mandanten, welches unabhängig von einem bestimmten Verhalten der beklagten Behörde in Bezug auf den Streitgegenstand des betreffenden Verfahrens zur unstreitigen Erledigung dieses Verfahrens führt, die Erledigungsgebühr auslösen soll (so z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 1991 - 2 B 55/01 - juris Web = AnwBl. 1992, 94), vermag sich das Gericht schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anzuschließen.
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