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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1983 - 6 A 63/82   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1983 - 6 A 63/82 (https://dejure.org/1983,19150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.1983 - 6 A 63/82 (https://dejure.org/1983,19150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 1983 - 6 A 63/82 (https://dejure.org/1983,19150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 596
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (Az: 4 L 261/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).

    Die Straßenbeleuchtung sei mithin als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liege (vgl. zum Ganzen: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 41, Rdnrn. 41 bis 43; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 327 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 01.07.2004 - 15 A 2188/04 -, zitiert nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 262/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Es ist allerdings seit jeher anerkannt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).

    Die Straßenbeleuchtung ist mithin als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt (vgl. zum Ganzen: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 41, Rdnrn. 41 bis 43; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 327 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 01.07.2004 - 15 A 2188/04 -, zitiert nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983, a. a. O.) mit der Folge, dass der Beitragsausschluss des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA diese Teileinrichtung nicht erfassen kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 261/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Es ist allerdings seit jeher anerkannt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).

    Die Straßenbeleuchtung ist mithin als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt (vgl. zum Ganzen: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 41, Rdnrn. 41 bis 43; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 327 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 01.07.2004 - 15 A 2188/04 -, zitiert nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983, a. a. O.) mit der Folge, dass der Beitragsausschluss des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA diese Teileinrichtung nicht erfassen kann.

  • VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 285/19

    Ausbaubeitragsrecht für Erneuerung der Straßenbeleuchtung

    Zwar ist die Straßenbeleuchtung in § 1 Abs. 3 LStrG nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch sind die anfallenden Kosten grundsätzlich beitragsfähig (OVG RP, Urteil vom 27. September 1983 - 6 A 63/82 -).

    Es kann hier dahinstehen, ob eine Straßenbeleuchtung grundsätzlich sämtlichen DIN-Vorschriften zu entsprechen hat, zumal sie nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG RP Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08.OVG - vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06.OVG - vom 27. September 1983 - 6 A 63/82.OVG -) überwiegend nicht der Fahrbahnbeleuchtung, sondern dem auf dem Gehweg zu erwartenden Verkehr dient.

  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 1 A 5065/12

    Beleuchtung; Erschließung; Fußweg; Radweg; Straßenbaulast; öffentliche

    (Sauthoff, Straße und Anlieger, Rn. 1695; Kodal-Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 41, Anm. 43; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.09.1983, 6 A 63/82, DöV 1984, 596).
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