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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97   

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https://dejure.org/1998,13776
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97 (https://dejure.org/1998,13776)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.1998 - 6 A 640/97 (https://dejure.org/1998,13776)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 6 A 640/97 (https://dejure.org/1998,13776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamter; Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung; Zuschuß; Vorerkrankung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97
    Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 -, BVerwGE 77, 345 = .DÖD 1987, 261.

    Krankheiten von den Leistungen ausgeschlossen oder wenn die Leistungen auf Dauer eingestellt worden sind, enthält eine angemessene Konkretisierung der Fürsorgepflicht; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 25. Juni 1987, a.a.O..

  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 35.87

    Beihilfe - Leistungsausschluss - Krankenversicherung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97
    vom 28. Juni 1990 - 2 C 35/87.

    - NVwZ 1991, 479.

  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97
    Auf die Möglichkeit, besonderen Härtefällen durch den Rückgriff auf die allgemeine Härteklausel Rechnung zu tragen, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1967 - VI C 18.67 - (BVerwGE 27, 48) hingewiesen.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 2 B 45.96

    Frage nach der Freistellung von der Versicherungspflicht eines Beamten von der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. April 1996 - 2 B 45.96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2007 - 6 A 2171/05

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen eines Gebärdensprachdolmetschers beim

    auch BVerwG, Urteil vom 18.6.1980 - 6 C 19.79 -, BVerwGE 60, 212; OVG NRW, Beschlüsse vom 26.5.1998 - 6 A 640/97 -, DÖD 1999, 157, und vom 30.11.2004, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 11.9.1998, a.a.O..
  • VG Köln, 08.04.2005 - 19 K 3329/03

    Beihilferechtliche Ausgestaltung der Erstattung von Aufwendungen für einen

    Unabhängig davon, dass aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG keine verfassungsunmittelbaren Leistungsansprüche abgeleitet werden können, hat der Normgeber im Rahmen des ihm insoweit zukommenden weiten Ermessensspielraums den Nachteilen, die Behinderte oder sonst durch Vorerkrankungen betroffene Beamte oder Angehörige von Beamten haben können, grundsätzlich durch die nach § 12 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 lit. c) BVO mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes schon hinreichend Rechnung getragen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 6 A 640/97 -, DÖD 1999, 157 (158); Beschluss vom 30. November 2004 - 6 A 3733/03 - (n. v.), so dass auch insoweit der Wesenskern der allgemeinen Fürsorgepflicht nicht verletzt ist.
  • SG Neuruppin, 07.10.2009 - S 20 KR 184/07

    Anspruch des Versicherten auf Gewährung eines Teilkostenerstattungstarifs

    Das Gericht nimmt zur weiteren Begründung auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1990 - 2 C 35/87 - und vom 8. Mai 1967 - VI C 18.67 - sowie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 1998 - 6 A 640/97 - [alle juris] Bezug.
  • VG Aachen, 17.10.2008 - 7 K 780/08

    Antrag auf Gewährung von Beihilfe für die Anschaffung eines Rollstuhls;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 6 A 640/97 -, nrw.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2007 - 5 A 2171/05

    Hinzuziehung eines Gebärdesprachdolmetschers bei ärztlicher Beratung - Keine

    Mit der Möglichkeit, nach § 12 Abs. 4 Satz 1 und 5 lit. c) BVO NRW den Bemessungssatz zu erhöhen, hat er diesen Nachteilen angesichts der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfeverordnung auch insgesamt hinreichend Rechnung getragen ( vgl. auch BVerwG , Urteil vom 18.6.1980 - 6 C 19.79 -, BVerwGE 60, 212; OVG NRW , Beschlüsse vom 26.5.1998 - 6 A 640/97 -, DÖD 1999, 157, und vom 30.11.2004, a.a.O.; Nds. OVG , Beschluss vom 11.9.1998, a.a.O.).
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