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   BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79   

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https://dejure.org/1982,16270
BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79 (https://dejure.org/1982,16270)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1982 - 6 ABR 25/79 (https://dejure.org/1982,16270)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 (https://dejure.org/1982,16270)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76

    Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Er hat auch die Möglichkeit, eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers feststellen zu lassen, wenn nicht nur ein konkreter Einzelfall im Streit ist, sondern eine grundsätzliche betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit geklärt werden soll, die über den Einzelfall hinausreicht £BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972 und Beschluß des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - 6 ABR 59/78 -, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt" ,.
  • RG, 30.03.1926 - III 548/25

    Versetzung von Richtern

    Auszug aus BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Das macht erforderlich, daß nach dem Vortrag des Antragstellers zumindest von einer Gefährdung seiner Rechtsstellung auszugehen ist und ein Bedürfnis auf baldige Klarstellung - sei es auch nur als Richtschnur für künftiges Verhalten - besteht (vgl. für das Urteilsverfahren RGZ 113, 207, 209; 134, 221, 222; 170, 338, 374; Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 III., S. 529).
  • BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Er hat auch die Möglichkeit, eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers feststellen zu lassen, wenn nicht nur ein konkreter Einzelfall im Streit ist, sondern eine grundsätzliche betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit geklärt werden soll, die über den Einzelfall hinausreicht £BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972 und Beschluß des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - 6 ABR 59/78 -, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt" ,.
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Hierfür sind die Gerichte für Arbeitssachen auch im Beschlußverfahren nicht zuständig (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 BetrVG; Beschluß des erkennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II. 4.b) der Gründe]).
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77

    Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Hierfür sind die Gerichte für Arbeitssachen auch im Beschlußverfahren nicht zuständig (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 BetrVG; Beschluß des erkennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II. 4.b) der Gründe]).
  • RG, 21.11.1931 - V 187/31

    Zur Frage, ob die Bestellung einer zweiten Höchstbetragshypothek den Gläubiger

    Auszug aus BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Das macht erforderlich, daß nach dem Vortrag des Antragstellers zumindest von einer Gefährdung seiner Rechtsstellung auszugehen ist und ein Bedürfnis auf baldige Klarstellung - sei es auch nur als Richtschnur für künftiges Verhalten - besteht (vgl. für das Urteilsverfahren RGZ 113, 207, 209; 134, 221, 222; 170, 338, 374; Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 III., S. 529).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt daher bei betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist, ohne daß auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich ein gleichartiger Vorgang wiederholen kann (BAG Beschluß vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972; BAG 25, 93, 95 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und die begehrte Entscheidung keinen der Beteiligten in einem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis mehr betreffen kann (so der erkennende Senat zuletzt im Beschluß vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 -).

    kennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe und vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 zu II 2 der Gründe).

    Das macht erforderlich, daß nach dem Vortrag der Antragsteller zumindest von einer Gefährdung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte der Antragsteller zu 1) bis 3) auszugehen ist und ein Bedürfnis auf baldige Klarstellung - sei es auch nur als Richtschnur für künftiges Verhalten - besteht (Beschluß des erkennenden Senats vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 - vgl. für das Urteilsverfahren RGZ 113, 207, 209; 134, 221, 222; 170, 358, 374; Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 94 III S. 529).

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen klargestellt, daß der Antragsteller nicht darauf beschränkt ist, einen konkreten, allein den Einzelfall abdeckenden Antrag zu stellen, wenn es ihm auch um die generelle Klärung der dahinterstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Streitfrage geht (BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972 und die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - 6 ABR 59/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 - und vom 4. März 1982 - 6 ABR 49/79 -).

  • BAG, 25.11.1982 - 6 ABR 28/81
    Hierfür sind die Gerichte für Arbeitssachen auch im Beschlußverfahren nicht zuständig (BAG Beschluß vom 13. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 -, AP Nr. 5 zu § 8Q ArbGG 1953; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 und vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 -).
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