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   BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81   

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https://dejure.org/1984,1844
BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81 (https://dejure.org/1984,1844)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81 (https://dejure.org/1984,1844)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 (https://dejure.org/1984,1844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 362
  • BB 1984, 2192
  • DB 1984, 2200
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.11.1981 - 6 ABR 50/79
    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81
    Seine Ausführungen stimmen insoweit mit der ständigen Rechtsprechung des Senats überein (vgl. z.B. den Beschluß des erkennenden Senats vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 -, DB 1982, 704).
  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Der sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebende Kostenerstattungsanspruch wird durch eine allgemein im Betrieb geltende Reisekostenregelung nur dann nicht begrenzt, wenn der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied auf die entstehenden Reisekosten keinen Einfluss haben (BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, zu B II 2 der Gründe; 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu II 2 a der Gründe; 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 21, zu II der Gründe; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 18, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mehrfach entschieden, daß der Arbeitgeber die Kosten zu erstatten hat, die einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer unter § 37 Abs. 6 BetrVG fallenden Schulung entstehen und von ihm in der Höhe nicht beeinflußbar sind (BAG Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe; Beschluß vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 - AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe; Beschluß vom 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis für Betriebsräteschulungen

    Dies soll jedoch dann nicht gelten, wenn einem Betriebsratsmitglied bei Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten entstehen, die von ihm der Höhe nach nicht beeinflussbar sind (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972).

    Für den Fall, dass die Schulungskosten der Höhe nach vom Betriebsratsmitglied nicht beeinflussbar sind, hat dies das BAG ausdrücklich entschieden (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG).

  • LAG Hessen, 30.01.2017 - 16 TaBV 185/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

    Der sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebende Kostenerstattungsanspruch wird durch eine allgemein im Betrieb geltende Reisekostenregelung nur dann nicht begrenzt, wenn der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied auf die entstehenden Reisekosten keinen Einfluss haben (BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, zu B II 2 der Gründe; 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu II 2 a der Gründe; 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 21, zu II der Gründe; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 18, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Verpflegungskosten bei Schulung

    Solche von dem einzelnen an der Schulung teilnehmenden Betriebsratsmitglied nicht beeinflußbaren Kosten sind vom Arbeitgeber auch bei einer etwa entgegenstehenden, eine Pauschalerstattung vorsehenden betrieblichen Reisekostenordnung in ihrer tatsächlichen Höhe zu übernehmen (BAG Beschluß vom 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LAG Nürnberg, 12.11.2002 - 2 TaBV 24/02

    Arbeitsrecht

    Dies soll jedoch dann nicht gelten, wenn einem Betriebsratsmitglied bei Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten entstehen, die von ihm der Höhe nach nicht beeinflussbar sind (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972).

    Für den Fall, dass die Schulungskosten der Höhe nach vom Betriebsratsmitglied nicht beeinflussbar sind, hat dies das BAG ausdrücklich entschieden (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 2 TaBV 4/05

    Erstattung von Übernachtungskosten und Verpflegungskosten für

    Auch wenn eine Reisekostenregelung beim Arbeitgeber Anwendung findet, kann etwas anderes gelten, wenn pauschale Kosten, die anlässlich einer Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung entstehen, vom teilnehmenden Betriebsratsmitglied nicht beeinflusst werden können (BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81 - AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972, II. 2. a der Gründe).
  • LAG Hessen, 30.01.2016 - 16 TaBV 198/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

    Der sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebende Kostenerstattungsanspruch wird durch eine allgemein im Betrieb geltende Reisekostenregelung nur dann nicht begrenzt, wenn der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied auf die entstehenden Reisekosten keinen Einfluss haben (BAG 28. Februar 1990 - 7 ABR 5/89 -, zu B II 2 der Gründe; 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu II 2 a der Gründe; 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 21, zu II der Gründe; 17. September 1974 - 1 ABR 98/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 18, zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.1990 - 10 TaBV 4/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung von Schulungskosten - Pauschale und

    Der Arbeitgeber hat trotz betrieblicher Reisekostenregelung pauschale Schulungskosten zu erstatten (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt BAG vom 7.6.1984 = BB 1984, 2192).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, daß auch bei Bestehen einer betrieblichen Reisekostenregelung pauschale Kosten, die anläßlich einer Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung entstehen, jedenfalls dann vom Arbeitgeber zu übernehmen sind, wenn das Betriebsratsmitglied die entstehenden Kosten nicht beeinflussen kann (BAG, Beschlüsse vom 17.9.1974 - 1 ABR 98/73 - AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972, vom 29.4.1975 - 1 ABR 40/74 - AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972; vom 23.6.1975 - 1 ABR 104/73 - AP Nr. 10 zu § 40 BetrVG 1972 und vom 7.6.1984 - 6 ABR 66/81 - AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972 = BB 1984, 2192 = DB 1984, 2200).

  • LAG Hessen, 21.07.1994 - 12 TaBV 9/94

    Bestimmung des finanziellen Rahmens des Auslagenersatzes für im dienstlichen

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