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   BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05   

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BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05 (https://dejure.org/2005,1766)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2005 - 6 AZR 123/05 (https://dejure.org/2005,1766)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 (https://dejure.org/2005,1766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung der Zuordnung einer Angestellten zum sog. Personalüberhang; Vorliegen eines besonderen Interesses an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses; Stellenpool als eine der Senatsverwaltung für Finanzen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein besonderes Feststellungsinteresse bei bloßer Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang - Feststellungsinteresse bei Versetzung zum Stellenpool

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Zuordnung zum Stellenpool des Landes Berlin, Feststellungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 160
  • NZA 2006, 621
  • NJ 2006, 332
  • BB 2006, 1508
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 165, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f.; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - LM ZPO § 256 Nr. 207, zu 1 a der Gründe, jew. mwN).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 165, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f.; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - LM ZPO § 256 Nr. 207, zu 1 a der Gründe, jew. mwN).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer direktionsrechtlichen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (BAG 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109, zu I der Gründe; 20. Januar 1960 - 4 AZR 267/59 - BAGE 8, 338, 341).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 165, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f.; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - LM ZPO § 256 Nr. 207, zu 1 a der Gründe, jew. mwN).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Eine Versetzung liegt vor bei einem dauerhaften Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers (BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - AP ZPO § 91a Nr. 25; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Juni 2005 § 12 Erl. 2).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer direktionsrechtlichen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (BAG 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109, zu I der Gründe; 20. Januar 1960 - 4 AZR 267/59 - BAGE 8, 338, 341).
  • LAG Berlin, 07.02.2005 - 12 Sa 2241/04

    Zuordnung zum Personalüberhang; Versetzung zum Stellenpool

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Februar 2005 - 12 Sa 2241/04 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Klage hinsichtlich des Antrags 2. abgewiesen hat.
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
    einer durch den konkreten Sachverhalt auf Grund einer Rechtsnorm gegebene Rechtsbeziehung einer Person zu einer anderen oder zu einem Rechtsgut (vgl. BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223, 254 mwN).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die als solche keine Rechtswirkungen für das Arbeitsverhältnis entfaltet und das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO, das für die Entscheidung der Hauptsache ganz oder teilweise präjudiziell ist (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 10 Sa 1122/17

    Unberechtigte Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG v. 25.05.2005, 5 AZR 566/04, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 165; BAG v. 25.10.2001, 6 AZR 718/2000, BAGE 99, 250; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung gestritten wird (st. Rspr. vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO mwN).

    Für eine Versetzung ist kennzeichnend der dauerhafte Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - AP ZPO § 91a Nr. 25).

    Auch der Sechste Senat (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO) hat die "Versetzung" zum Stellenpool nicht ausdrücklich als Versetzung im arbeits- und tarifrechtlichen Sinne qualifiziert, sondern lediglich als "Maßnahme" bezeichnet, die eine "im Wege der Feststellungsklage überprüfbare Veränderung eines Rechtsverhältnisses" darstellt.

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern bemüht sein wird, wieder eine unbefristete Tätigkeit zu erhalten, wofür die Teilnahme an Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen notwendig sein kann (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als den, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 656/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung gestritten wird (st. Rspr. vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO mwN).

    Für eine Versetzung ist kennzeichnend der dauerhafte Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - AP ZPO § 91a Nr. 25).

    Auch der Sechste Senat (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO) hat die "Versetzung" zum Stellenpool nicht ausdrücklich als Versetzung im arbeits- und tarifrechtlichen Sinne qualifiziert, sondern lediglich als "Maßnahme" bezeichnet, die eine "im Wege der Feststellungsklage überprüfbare Veränderung eines Rechtsverhältnisses" darstellt.

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern bemüht sein wird, wieder eine unbefristete Tätigkeit zu erhalten, wofür die Teilnahme an Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen notwendig sein kann (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als den, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Solange sie von derartigen Maßnahmen nicht betroffen ist, entfaltet die Entscheidung der Oberfinanzdirektion Berlin/Finanzamt T , sie dem Personalüberhang zuzuordnen, keine Rechtswirkungen für ihr Arbeitsverhältnis (so auch BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Eine wesentliche Änderung liegt bereits vor, wenn eine Maßnahme dazu führt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr der gleichen Interessenlage wie zuvor ausgesetzt ist, sondern unter Umständen die Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Eine Maßnahme erschöpft sich nicht in einer bloßen organisatorischen Zuordnung des klägerischen Arbeitsverhältnisses, wenn sie sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers darüber hinaus unmittelbar und gegenwärtig andauernd auswirkt (vgl. BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160 - 168; LAG Brandenburg v. 03.05.2005, 2 Sa 702/04, juris).

    Demgegenüber ist bei einer dauerhaften Versetzung zusätzlich im Rahmen des billigen Ermessens zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer durch die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit belastet wird (BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160 - 168).

    Eine bloße Zuordnungsentscheidung wäre gerichtlich nicht isoliert anfechtbar (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 362/06, juris; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO).

    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - aaO; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - aaO).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2005 (- 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90) die Zuordnung zum Personalüberhang nicht als eine Frage des Direktionsrechts betrachtet, da der Arbeitsort und die auszuübende Tätigkeit durch die Zuordnung durch das beklagte Land nicht geändert werde.

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06

    Stellenpool - Versetzung - Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang -

    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2018 - 3 Sa 130/18

    Umsetzung/Versetzung; Billigkeit; Darlegungs- und Beweislast; innerbetriebliche

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, anerkannt, dass sich Feststellungsklagen nach § 256 Abs. 1 ZPO auch auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken können und nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken müssen; sie können sich insbesondere bei der Überprüfung einer direktionsrechtlichen Maßnahme auch auf einen Teil eines Rechtsverhältnisses beziehen (BAG vom 27.10.2005 - 6 AZR 123/05, juris, Rz. 20; vgl. auch Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 2. Auflage, Seite 113).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 73/08

    Altersdiskriminierung; Entschädigung; Versetzung

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die als solche keine Rechtswirkungen für das Arbeitsverhältnis entfaltet und das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO, das für die Entscheidung der Hauptsache ganz oder teilweise präjudiziell ist (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15

    Beanspruchung der Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte im Wege der

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG, 27.10.2005, 6 AZR 123/05).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

  • LAG Hamm, 06.01.2022 - 18 Sa 726/21

    Differenzen über Erholungs- oder Pausenzeiten beim Tragen einer FFP2-Maske in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06

    Versetzung: Unwirksamkeit einer Maßnahme wegen fehlerhafter Beteiligung der

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06

    Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers für Steuerschaden bei verspäteter

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 117/10

    Versetzung zum Stellenpool - Zuordnung zum Personalüberhang - Mitwirkung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Sa 669/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Weisung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 15 Sa 1144/07

    Benachteiligung von Arbeitnehmern bei der Zuordnung zum Personalüberhang und der

  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 118/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

  • LAG Nürnberg, 28.11.2006 - 7 TaBV 30/05

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 281/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • ArbG Düsseldorf, 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11

    Auslegung des Arbeitsvertrages, Versetzung, Direktionsrecht, billiges Ermess

  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 49/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 228/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 313/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 510/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 282/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • ArbG Ulm, 14.11.2008 - 3 Ca 244/08

    AGB-Kontrolle eines Muster-Spielervertrags des Deutschen Fußballbundes -

  • LAG Nürnberg, 29.11.2006 - 7 TaBV 30/05

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 6 Sa 75/08

    Berücksichtigung des sog. Verheiratetenzuschlags nach Überleitung vom

  • LAG Hamm, 23.09.2015 - 10 Sa 647/15

    Voraussetzungen der Annahme einer betrieblichen Übung der Weitergabe von

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 10 Sa 176/15

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahmen i.S. von § 2 Abs. 1 UAbs. 1 RSO zum BAT

  • LAG Hamm, 08.04.2014 - 7 Sa 1623/13

    Formulierung des Prozessziels und Auslegung der Anträge

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 24 Sa 1684/07

    Geldentschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der

  • ArbG Duisburg, 19.11.2015 - 5 BV 10/15
  • ArbG Hamburg, 16.11.2011 - 26 Ca 205/11

    Dauer der Elternzeit für drittes Kind

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2011 - 1 Ca 2326/11

    Ausüben des Weisungsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich Versetzung eines

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2174/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • ArbG Essen, 14.12.2010 - 2 BV 47/10

    Es liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor bei Einstellung von

  • ArbG Hamburg, 14.09.2011 - 26 Ca 55/11

    Streit um Arbeitszeit und Mehrarbeitsvergütung

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2011 - 1 Ca 2327/11

    Eintritt einer vertraglichen Konkretisierung auf den Einsatzort Hannover

  • ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07

    Tarifauslegung - Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • ArbG Berlin, 28.03.2007 - 86 Ca 23256/06

    Stellenpool - Versetzung - Personalratsbeteiligung - mündliche Erörterungspflicht

  • ArbG Bonn, 04.05.2023 - 1 Ca 1444/22
  • ArbG Berlin, 04.04.2017 - 36 Ca 12983/16

    VCS Henningsdorf - Betriebsschließung: Versetzung der Vivento TPS Arbeitnehmer

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