Rechtsprechung
   BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2410
BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88 (https://dejure.org/1989,2410)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1989 - 6 AZR 129/88 (https://dejure.org/1989,2410)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 (https://dejure.org/1989,2410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freizeitausgleich - Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienstzeiten und Überstunden - Nachprüfbarkeit der Arbeitszeit anhand der Bereitschaftspläne - Erfordernis einer Anordnung für zu leistenden Überstunden als Vergütungsvoraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem Arzt nach BAT Anlage SR 2c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Dies geschieht durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (BAGE 49, 273 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - unveröffentlicht).

    Derartige Dienstpläne sind auch nicht ersetzt worden durch die monatlich im voraus erstellten Bereitschaftsdienstpläne (BAG Urteil vom 20. Juli 1989, aaO).

    Es kann daher auch genügen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erledigt werden kann oder wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete Überstundenarbeit kennt und mit ihr einverstanden ist oder ihre Leistung duldet (BAGE 8, 245 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - unveröffentlicht; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 15 Anm. 6; Meisel/Hiersemann, aaO, § 15 Anm. 52; Röhsler, aaO, S. 96).

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Dem betreffenden Arzt steht dabei weder ein Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich noch ein solcher auf Vergütung zu (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, nicht veröffentlicht, zu III 1 c der Gründe).

    Die Regelung in Nr. 8 Abs. 4 SR 2 c BAT enthält ein Wahlrecht nur für den Arbeitgeber, über dessen Ausübung er allein nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Dies geschieht durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (BAGE 49, 273 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - unveröffentlicht).

    Insbesondere hat das beklagte Land auch keine Dienstpläne aufgestellt, aus denen eine Arbeitsbefreiung des Klägers innerhalb dieses Zeitraums in entsprechenden Umfang ersichtlich war (vgl. hierzu BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT).

  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 62/73

    Überstunden - Überstundenanordnung - Überstundenvergütung - Aufgabenkreis -

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Auch für angestellte Ärzte gilt, daß Überstunden gemäß § 17 Abs. 1 BAT angeordnet sein müssen, um einen Anspruch auf Überstundenvergütung auszulösen (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1979 - 4 AZR 727/77 - unveröffentlicht; BAGE 25, 419 = AP Nr. 2 zu § 17 BAT; Meisel/Hiersemann, AZO, 2. Aufl., § 15 Anm. 53; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 96 f.).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Ein einfaches Bestreiten genügt nur dann, wenn der Partei keine näheren Angaben zugemutet werden können (BGH JZ 1985, 908; BGHZ 12, 49, 50; BGH NJW 1961, 826, 828).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Ein einfaches Bestreiten genügt nur dann, wenn der Partei keine näheren Angaben zugemutet werden können (BGH JZ 1985, 908; BGHZ 12, 49, 50; BGH NJW 1961, 826, 828).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Auch der Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei hat eine sekundäre Behauptungslast (BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 138 Rz. 28).
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Die Tatsache ist dann zwar nicht zugestanden, doch greift die Geständnisfunktion des § 138 Abs. 3 ZPO ein (BGH NJW 1974, 1822; BGH NJW 1983, 687, 688).
  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Selbst wenn die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, treten die Wirkungen des § 814 BGB nicht ein (BGH WM 1972, 283; 1973, 294).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88
    Ein einfaches Bestreiten genügt nur dann, wenn der Partei keine näheren Angaben zugemutet werden können (BGH JZ 1985, 908; BGHZ 12, 49, 50; BGH NJW 1961, 826, 828).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

  • BGH, 26.06.1986 - III ZR 232/85

    Bedeutung der Kenntnis der Nichtschuld bei Hingabe eines Darlehens - Darlehen -

  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Es ist vielmehr ausschließlich Sache des Arbeitgebers, sein Wahlrecht in der einen oder anderen Richtung auszuüben (vgl. Senat 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 der Gründe, für Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 SR 2c BAT).

    Der nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA bei Ableistung von Bereitschaftsdiensten entstehende Entgeltanspruch wird also erfüllt, indem der Arbeitgeber gegenüber dem Arzt auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Arbeitspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (vgl. Senat 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 der Gründe, für Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 SR 2c BAT; BAG 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 1 = EzBAT BAT SR 2c Bereitschaftsdienst Nr. 5, für § 9 Abs. 4 Anlage 5 AVR).

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Das genügt den Anforderungen der Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 AVR (vgl. BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 a der Gründe) .

    Anlage 8 Abschn. A AVR gewährt den davon erfassten Mitarbeitern weder einen Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich noch einen Anspruch auf Zahlung des Überstundenentgelts für die geleisteten Bereitschaftsdienste, sondern überlässt es dem Dienstgeber, sein ihm insoweit zukommendes Wahlrecht in die eine oder die andere Richtung auszuüben, soweit er die ihm durch Anlage 8 Abschn. A Abs. 1 AVR auferlegten Beschränkungen beachtet (vgl. BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 a der Gründe; Schlottfeldt/Kutscher NZA 2009, 697, 700) .

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Die geleisteten Überstunden und Bereitschaftsdienststunden wurden nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Freizeitausgleich abgegolten (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90

    Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte

    Die Freistellung erfolgt durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, durch die der Arbeitgeber auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht des Arbeitnehmers zum Erlöschen bringt (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - ArztR 1990, 283; Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, 156).
  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93

    Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis

    Die Gewährung geschieht durch eine Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arzt, durch die er auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die Dienstleistungspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 a der Gründe).

    Wann der einzelne Arzt von seiner Arbeitspflicht freigestellt wird und in welchem Umfang dies geschieht, bedarf einer weiteren Entscheidung des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989, aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Der Vortrag ist dann nicht beweisbedürftig (vgl. nur Stadler in Musielak, a.a.O., § 138 Rdnr. 10 und 15; BAG vom 7. Dezember 1989, 6 AZR 129/88, n.v. unter II. 3. c) der Entscheidungsgründe, jew. m.w.Nw.).
  • ArbG Duisburg, 02.02.2009 - 3 Ca 1986/08

    Betriebsübergang, Kündigung, freier Arbeitsplatz

    Ein einfaches Bestreiten genügt nur dann, wenn der Partei keine näheren Angaben zugemutet werden können (BAG v. 7.12.1989, 6 AZR 129/88, n. v., m w. Nw. ).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

    Die geleisteten Überstunden und Bereitschaftsdienststunden wurden nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Freizeitausgleich abgegolten (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht