Rechtsprechung
BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Teilzeitbeschäftigte Schulhausmeisterin - Berechnung der Vergütung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung einer Teilzeittätigkeit im Geltungsbereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen und der Gewerkschaft öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV); Zusätzliche Vergütung eines vollbeschäftigten Schulhausmeisters; Auswirkungen der regelmäßig ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulhausmeister; Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 04.11.1998 - 7 Ca 57/98
- LAG Niedersachsen, 10.11.1999 - 15 Sa 2931/98
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 583 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86; 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 2; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313).Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG 9. März 1983 aaO).
- LAG Niedersachsen, 10.11.1999 - 15 Sa 2931/98
Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. November 1999 - 15 Sa 2931/98 - wird zurückgewiesen. - BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78
Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung - …
Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86; 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 2; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86; 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 2; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313).
- BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag
Der Arbeitnehmer hatte dem Arbeitgeber für dasselbe Entgelt mehr Zeit zur Verfügung zu stellen (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).Für die als Schulhausmeister tätigen Angestellten war der BZTV somit der speziellere Tarifvertrag, der der allgemeinen Regelung des § 15 Abs. 1 BAT vorging (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - aaO).
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe). - LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03
Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit
Die Regelmäßigkeit folgt daraus, dass die Tarifvertragsparteien in Nr. 3 Abs. 2 SR 2 r BAT durch die Regelung, wonach § 15 Abs. 2 BAT keine Anwendung findet, zum Ausdruck gebracht haben, bei der Arbeitszeit von 50, 5 Stunden sei in ihr enthaltene Arbeitsbereitschaft bereits berücksichtigt (vgl. BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228).Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann.
- LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03
Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit
Die Regelmäßigkeit folgt daraus, dass die Tarifvertragsparteien in Nr. 3 Abs. 2 SR 2 r BAT durch die Regelung, wonach § 15 Abs. 2 BAT keine Anwendung findet, zum Ausdruck gebracht haben, bei der Arbeitszeit von 50, 5 Stunden sei in ihr enthaltene Arbeitsbereitschaft bereits berücksichtigt (vgl. BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228).Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann.
- BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03
Schulhausmeister - Überstundenvergütung
Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister berücksichtigt, dass Schulhausmeister ihre Arbeit unter besonderen tatsächlichen Bedingungen (Arbeitsbereitschaftszeiten, Ferienüberhang) zu verrichten haben (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227).Dadurch haben sie deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 50 1/2 Stunden in ihr enthaltene Arbeitsbereitschaft bereits berücksichtigt ist (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - aaO).
- BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
Schulhausmeister - tarifliche Überstundenpauschale
Sie haben damit eine gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BAT eigenständige und abschließende Arbeitszeitregelung getroffen (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r BAT Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe).§ 3 Abs. 2 BZTV berücksichtigt, daß Schulhausmeister ihre Arbeit unter besonderen tatsächlichen Bedingungen zu verrichten haben (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe) und bei dieser Tätigkeit erfahrungsgemäß Arbeitsbereitschaft anfällt.
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 563/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe). - BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe). - BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 182/04
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister - Feststellungsklage
In bezirklichen Zusatztarifverträgen zu Nr. 1 SR 2r BAT für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände ist zwar teilweise geregelt, dass die wöchentliche Arbeitszeit 50 1/2 Stunden einschließlich der Pausen beträgt (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227). - BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 536/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 14 Sa 97/07
Tarifliche Arbeitszeit - Überstundenvergütung eines Hausmeisters gemäß § 4 …