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   BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09   

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BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 (https://dejure.org/2011,485)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 (https://dejure.org/2011,485)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 (https://dejure.org/2011,485)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • openjur.de

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT; Diskriminierung

  • Bundesarbeitsgericht

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 EGRL 78/2000, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 9 Abs 3 GG, § 7 Abs 2 AGG, § 612 BGB
    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • Wolters Kluwer

    Verstoss der in § 27 Abschn. A BAT angeordneten Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters; Vergütung nach dem Lebensalter im BAT; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Folgen der vom EuGH festgestellten unzulässigen Diskriminierung ("Anpassung nach oben")

  • Betriebs-Berater

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, BAT, Lebensaltersstufen

  • Betriebs-Berater

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot; Rechtsfolgen im Land Berlin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachzahlungsansprüche jüngerer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Berlin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung im BAT: Urteil Mai gegen Land Berlin jetzt verfügbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - immer die höchste Lebensaltersstufe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütung nach Lebensalter im BAT

  • test.de (Pressebericht, 11.11.2011)

    Tarifvertrag BAT: Mehr Gehalt für junge Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    BAT verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters! Mehr Geld vom Staat für Jüngere?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Vergütung nach Lebensaltersstufen - Anpassung "nach oben"

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berlin und Hessen müssen für Diskriminierung durch BAT-Altersstufen bluten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 1
  • NZA 2012, 161
  • BB 2012, 115
  • BB 2012, 1288
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Nach der Entscheidung der Zweiten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 (- C-298/10 -) über die Vorlagefrage haben die Parteien in der Revisionsverhandlung am 10. November 2011 die Hauptsache hinsichtlich des noch streitbefangenen Feststellungsantrags für erledigt erklärt, soweit sich der Antrag auf die Zeit nach dem 31. März 2009 erstreckte.

    Mit der Entscheidung der Zweiten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 - NZA 2011, 1100) über die Vorlagefrage des Senats ist geklärt, dass die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) vom 12. Dezember 2007 verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) konkretisiert worden ist, verstößt und eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 RL 2000/78 darstellt, die nicht nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 gerechtfertigt ist.

    Allerdings ist dem beklagten Land einzuräumen, dass mit dem Urteil der Zweiten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 in den verbundenen Rechtssachen - C-297/10 und C-298/10 - (NZA 2011, 1100) nur geklärt ist, dass die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen unwirksam ist, jedoch noch nicht entschieden ist, ob der Verstoß gegen das primärrechtliche Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Alters nur durch eine Anpassung "nach oben" oder auch auf andere Art und Weise beseitigt werden kann.

    Mit dem Urteil der Zweiten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 in den verbundenen Rechtssachen - C-297/10 und C 298/10 - (NZA 2011, 1100) ist geklärt, dass Art. 2 und Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 sowie Art. 28 GRC nicht entgegenstehen, wenn ein Vergütungssystem, das zu einer Diskriminierung wegen des Alters führt, durch ein auf objektive Kriterien gestütztes Vergütungssystem ersetzt wird und zugleich für einen befristeten Übergangszeitraum einige der diskriminierenden Auswirkungen des erstgenannten Systems bestehen bleiben, um für die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer den Übergang zum neuen System ohne Einkommensverluste zu gewährleisten.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1) .

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1) .
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Im Urteil vom 28. Mai 1996 (- 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass die benachteiligten Arbeitnehmer für zurückliegende Zeiten einen Anspruch auf den ihnen vorenthaltenen Zuschuss haben, wenn der Arbeitgeber nicht sichergestellt hat, dass seine Rückforderungsansprüche gegen diejenigen Arbeitnehmer, denen er den Zuschuss gewährt hat, nicht verfallen und wenn ihm bewusst war, dass die Zuschussregelung möglicherweise insgesamt unwirksam ist.
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
    An diesem Grundsatz hat der Gerichshof der Europäischen Union ua. im Urteil vom 26. Januar 1999 (- C-18/95 - [Terhoeve] Slg. 1999, I-345) ausdrücklich festgehalten und er hat jüngst im Urteil vom 22. Juni 2011 (- C-399/09 - [Landtová]) nochmals wiederholt, dass die Regelung für die nicht benachteiligten Arbeitnehmer das einzige gültige Bezugssystem bleibt, solange das Gemeinschaftsrecht nicht richtig durchgeführt ist.
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    (4) Von einer solchen Honorierung der Berufserfahrung zu unterscheiden ist eine Bemessung des Arbeitsentgelts nach dem Lebensalter, die allerdings nicht den Vorgaben des AGG und denen des Unionsrechts entspricht, wie sie mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind und durch die Richtlinie 2000/78/EG (insbesondere deren Art. 2 und 6 Abs. 1) konkretisiert wurden (vgl. etwa EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 78; BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 13, BAGE 140, 1) .
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auch nach Art. 9 Abs. 3 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wäre eine Aussetzung grundsätzlich allenfalls zur Beseitigung einer Diskriminierung für die Zukunft geboten (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 28, NZA 2012, 161) .

    Hätte die Klägerin nur Anspruch auf die erste Stufe der Urlaubsstaffel, fehlte es an einer Sanktion, die einen tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutz gewährt und abschreckende Wirkung hat (vgl. zu diesem Aspekt: BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 18 ff., NZA 2012, 161) .

    c) Hingegen ist eine Anpassung "nach oben" zur Beseitigung einer Altersdiskriminierung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerechtfertigt, wenn auf andere Weise die Diskriminierung nicht behoben werden kann, weil der Arbeitgeber den Begünstigten für die Vergangenheit die Leistung nicht mehr entziehen kann (vgl. ausführlich: BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 20 ff., NZA 2012, 161) .

    Diese Bestimmung bezieht sich allein auf die immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 38, NZA 2012, 161; ErfK/Schlachter § 15 AGG Rn. 13) und verhält sich nicht zur Beseitigung einer Diskriminierung durch eine den Diskriminierungsverboten genügende Regelung.

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    (3) Ob ein Sachgrund die Differenzierung rechtfertigt, ist auch dann zu überprüfen, wenn die ggf. erforderliche Anpassung "nach oben" mit erheblichen Mehrkosten für die betroffenen Arbeitgeber verbunden ist (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 35, BAGE 140, 1) .

    Zudem ist das berechtigte Vertrauen dieses Arbeitnehmerkreises auf die Wirksamkeit der tarifvertraglichen Zuschlagsregelung zu schützen (vgl. BAG 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 33; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 32, BAGE 154, 118; 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 32, BAGE 140, 1) .

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Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A)   

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BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) (https://dejure.org/2010,1255)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) (https://dejure.org/2010,1255)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) (https://dejure.org/2010,1255)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, Art 20 EUGrdRCh, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 28 EUGrdRCh, Art 1 EGRL 78/2000
    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • Wolters Kluwer

    EuGH-Vorlage zur Frage der Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierungsverbot - Vergütung nach dem Lebensalter im BAT

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Lebensaltersstufen, BAT, Tarif

  • bag-urteil.com

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • rewis.io

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • rechtsportal.de

    EuGH-Vorlage zur Frage der Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht - Diskriminierung wegen des Alters?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Diskriminierungsverbot - Vergütung nach dem Lebensalter im BAT

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH soll über Altersdiskriminierung entscheiden // Vorlagebeschluss des BAG zum öffentlichen Dienst

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mögliche Diskriminierung durch tarifliche Lebensaltersstufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 327
  • MDR 2010, 1193
  • NZA 2010, 961
  • BB 2010, 1660
  • DB 2010, 1352
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz], Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    Die Frage, ob die Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Das Recht auf Durchführung kollektiver Maßnahmen ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs als Grundrecht anerkannt (EuGH 18. Dezember 2007 - C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 90 f., Slg. 2007, I-11767).

    Der Gerichtshof hat bisher lediglich zur Kollision von Grundfreiheiten und Grundrechten Stellung genommen (EuGH 12. Juni 2003 - C-112/00 - [Schmidberger] Rn. 81, Slg. 2003, I-5659; 11. Dezember 2007 - C-438/05 - [International Transport Workers" Federation und Finnish Seamen"s Union ("Viking Line")] Rn. 77 ff., Slg. 2007, I-10779; 18. Dezember 2007 - C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 101, Slg. 2007, I-11767).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Ist dies der Fall, bedarf die Ungleichheit des Entgelts aufgrund der Anwendung des Dienstalterkriteriums (Anciennität) grundsätzlich keiner besonderen Rechtfertigung (vgl. EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 bis 36, Slg. 2006, I-9583; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Slg. 1991, I-297; 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - [Danfoss] Rn. 24 bis 25, Slg. 1989, 3199).

    Die Ungleichheit des Entgelts bedürfte dann trotz der erheblichen Differenzen zwischen der Anfangs- und Endgrundvergütung in den einzelnen Vergütungsgruppen aufgrund der Anwendung des Dienstalterkriteriums möglicherweise keiner darüber hinausgehenden besonderen Rechtfertigung (vgl. EuGH 18. Juni 2009 - C-88/08 - [Hütter] Rn. 47, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 11; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] aaO; 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - [Danfoss] aaO).

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Ist dies der Fall, bedarf die Ungleichheit des Entgelts aufgrund der Anwendung des Dienstalterkriteriums (Anciennität) grundsätzlich keiner besonderen Rechtfertigung (vgl. EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 bis 36, Slg. 2006, I-9583; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Slg. 1991, I-297; 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - [Danfoss] Rn. 24 bis 25, Slg. 1989, 3199).

    Die Ungleichheit des Entgelts bedürfte dann trotz der erheblichen Differenzen zwischen der Anfangs- und Endgrundvergütung in den einzelnen Vergütungsgruppen aufgrund der Anwendung des Dienstalterkriteriums möglicherweise keiner darüber hinausgehenden besonderen Rechtfertigung (vgl. EuGH 18. Juni 2009 - C-88/08 - [Hütter] Rn. 47, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 11; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] aaO; 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - [Danfoss] aaO).

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Ist dies der Fall, bedarf die Ungleichheit des Entgelts aufgrund der Anwendung des Dienstalterkriteriums (Anciennität) grundsätzlich keiner besonderen Rechtfertigung (vgl. EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 bis 36, Slg. 2006, I-9583; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Slg. 1991, I-297; 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - [Danfoss] Rn. 24 bis 25, Slg. 1989, 3199).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz], Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Wegen dieser Verfassungsgarantie hat der Staat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 - Rn. 29) die Regelung der Arbeitsbedingungen grundsätzlich den Koalitionen in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflussnahme zu überlassen (vgl. BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 - und - 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271).

    Das Grundgesetz geht jedoch davon aus, dass die Koalitionen die jeweiligen Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bezogen auf die materiellen Arbeitsbedingungen angemessener zum Ausgleich bringen als der Staat (BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 - und - 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Während diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG schon der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind, sieht Art. 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG für Ungleichbehandlungen, die unmittelbare Diskriminierungen darstellen, keine Ausnahme vor (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9).

    Nach dem 25. Erwägungsgrund der Richtlinie ist nämlich "unbedingt zu unterscheiden zwischen einer Ungleichbehandlung, die insbesondere durch rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarktes und der beruflichen Bildung gerechtfertigt ist, und einer Diskriminierung, die zu verbieten ist" (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 60, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Der Gerichtshof hat bisher lediglich zur Kollision von Grundfreiheiten und Grundrechten Stellung genommen (EuGH 12. Juni 2003 - C-112/00 - [Schmidberger] Rn. 81, Slg. 2003, I-5659; 11. Dezember 2007 - C-438/05 - [International Transport Workers" Federation und Finnish Seamen"s Union ("Viking Line")] Rn. 77 ff., Slg. 2007, I-10779; 18. Dezember 2007 - C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 101, Slg. 2007, I-11767).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99

    Einstufung in Lebensaltersstufe

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Noch im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht in der Sache Hennigs und Mai in einem Verfahren, das die vergleichbare Bemessung der Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen betrifft, den EuGH zur Auslegung von Bestimmungen der RL 2000/78/EG angerufen (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - BAGE 134, 327).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    3 Die Einzelheiten der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben sich aus den Ausführungen unter B I im Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) -.

    Hinsichtlich der weiteren Begründung der Frage 1. wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen unter D im Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - verwiesen.

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Noch im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht in der Sache xxxxx und xxxx in einem Verfahren, das die vergleichbare Bemessung der Grundvergütung in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen betrifft, den EuGH zur Auslegung von Bestimmungen der RL 2000/78/EG angerufen (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - BAGE 134, 327).
  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

    Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen

    Die Kollision zwischen dem Verbot der Altersdiskriminierung und der Tarifautonomie ist zuletzt Hintergrund für die Vorlagen des BAG an den EuGH vom 17.06.2009 (BAG vom 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A), EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag Nr. 12) und vom 20.05.2010 (BAG vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A), JURIS) geworden.

    In der Vorlage vom 20.05.2010 zu dem Aktenzeichen 6 AZR 148/09 (A) geht das BAG davon aus, dass die nach dem Lebensalter gestaffelte Vergütung des BAT bei einer generalisierenden Betrachtung geeignet sein könnte, Berufserfahrung und damit ein vom EuGH als legitim anerkanntes Ziel zu honorieren.

    Dies steht im Einklang mit der Vorlage des BAG vom 20.05.2010 zu dem Aktenzeichen 6 AZR 148/09 (A).

    Hiernach steht außer Zweifel, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie zwingende unionsrechtliche Vorgaben nicht umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (BAG vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A), Rn. 30 - JURIS).

    Das BAG begründet die ggf. mögliche typisierende Betrachtungsweise der Tarifvertragsparteien zudem damit, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen sein könnte, dass mit dem Lebensalter typischerweise eine steigende Berufserfahrung einhergehe (vgl. BAG vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A), Rn. 27 f. - JURIS).

    g.Die Sache war auch nicht bis zur Entscheidung über die Vorlagen des BAG vom 17.06.2009 (7 AZR 112/08 (A), EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag Nr. 12) und vom 20.05.2010 (6 AZR 148/09 (A), JURIS) auszusetzen.

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Noch im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht in der Sache Hennigs und Mai in einem Verfahren, das die vergleichbare Bemessung der Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen betrifft, den EuGH zur Auslegung von Bestimmungen der RL 2000/78/EG angerufen (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - BAGE 134, 327).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit der Überleitung der Beschäftigten in den TVöD entschieden, aus der Tatsache, dass es den Sozialpartnern überlassen sei, einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen festzulegen, ergebe sich eine nicht unerhebliche Flexibilität, da jede der Parteien ggf. die Vereinbarungen kündigen könne (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - NZA 2011, 1100 Rn 92; ferner BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 AP BAT § 27 Nr. 9 Rn. 31).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10

    AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag

    In diesem Sinne betont auch das BAG (Vorlagebeschluss vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A), Rn. 30, NZA 2010, 961), dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie zwingende unionsrechtliche Vorgaben nicht umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen.
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    bb) Zu einer anderen Beurteilung der Vorlagepflicht geben auch die Vorlagebeschlüsse des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 (- 6 AZR 319/09 (A) - AP BAT § 27 Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 16 und - 6 AZR 148/09 (A) - AP BAT § 27 Nr. 9 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 15) keinen Anlass.
  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13

    Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Noch im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht in der Sache Hennigs und Mai in einem Verfahren, das die vergleichbare Bemessung der Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen betrifft, den EuGH zur Auslegung von Bestimmungen der RL 2000/78/EG angerufen (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - BAGE 134, 327).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 24. März 2015 - B 5 K 12.458 -, juris Rn. 11; VG Bremen, Urteil vom 24. Februar 2015 - 6 K 2257/13 -, juris Rn. 16; a.A. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 -, BAGE 140, 1, juris Rn. 19 ff., VG Halle (Saale), Urteil vom 28. September 2011 - 5 A 349/09 -, juris Rn. 107 ff; VG Frankfurt, Urteil vom 20. August 2012 - 9 K 8/12.F -, juris Rn. 51; Rothballer, ZESAR 2015, 220 (233 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

    Noch im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht in der Sache Hennigs und Mai in einem Verfahren, das die vergleichbare Bemessung der Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen betrifft, den EuGH zur Auslegung von Bestimmungen der RL 2000/78/EG angerufen (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09.A - BAGE 134, 327).
  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13

    Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13

    Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13

    Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

  • VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf

  • VG Hannover, 16.11.2012 - 13 A 4677/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsdienstalter;

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13

    Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des

  • VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 38/15

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

  • VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
  • VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
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