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   BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 196/95   

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https://dejure.org/1996,7063
BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 196/95 (https://dejure.org/1996,7063)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 6 AZR 196/95 (https://dejure.org/1996,7063)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 (https://dejure.org/1996,7063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall und Pflegefall für Angestellte und Arbeiter nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Beihilfe zu den Unterbringungskosten und Pflegekosten in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt; Tarifliche Änderung des Anspruchs auf Beihilfe zu ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMT-G II § 40 Abs. 1, BVO -NRW § 5
    Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

    Unter diesem Aspekt müssen Tarifänderungen dem Gleichheitsgrundsatz genügen (BAG, Urteil vom 31.01.2002, 6 AZR 36/01, EzA Nr. 95 zu Art. 3 GG = ZTR 02, 478, zu II 3 a) und dürfen nicht dem Vertrauensgrundsatz (BAG, Urteil vom 10.10.1989, 3 AZR 200/88, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 d, vgl. BAG, Urteil vom 30.03.1995, a.a.O., zu II 2 b, BAG, Urteil vom 20.04.1999, 1 AZR 631/98, AP Nr. 12 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu II 3 c bb) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zuwider laufen (BAG, Urteil vom 18.01.1996, 6 AZR 196/95, n.v., zu II 3, BAG, Urteil 10.10.1989, a.a.O., zu II 3 e).

    Der Fall der unechten Rückwirkung von Rechtsnormen erfordert eine Abwägung des Vertrauens des Einzelnen mit der Bedeutung des mit der rechtlichen Regelung verfolgten Anliegens (BAG, Urteil vom 18.01.1996, a.a.O.).

    Der Arbeitnehmer kann zwar grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass tarifvertraglich vereinbarte Beihilfeleistungen auf Dauer in dem bisherigen Umfang beibehalten werden und sich nicht verschlechtern (BAG, Urteil vom 18.01.1996, a.a.O.).

    (cc) Eine Tarifänderung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie nur einen - wenn auch bedeutsamen - Teil der Beihilfeleistungen entfallen lässt, jedoch nicht der Anspruch auf Beihilfe gänzlich beseitigt wird und - insgesamt gesehen - der Anspruch auf Beihilfe der anspruchsberechtigten Personen, wenn auch im geminderten Umfang, bestehen bleibt (BAG, Urteil vom 18.01.1996, a.a.O., vgl. BAG, Urteil vom 05.12.1995, 3 AZR 226/95, n.v., zu B I 3 e bb (3)).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. zB BAG 19. April 2012 - 6 AZR 677/10 - Rn. 30 ff.; 16. November 2000 - 6 AZR 353/99 - zu 3 d cc (1) der Gründe mwN, EzBAT TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 14; 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - zu II 3 der Gründe) .

    Eine Tarifänderung ist schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie zwar einen bedeutsamen Teil der Leistungen entfallen lässt, die Rechtsposition aber nicht vollständig beseitigt (vgl. BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - aaO) .

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