Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2571
BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08 (https://dejure.org/2009,2571)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 6 AZR 210/08 (https://dejure.org/2009,2571)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 (https://dejure.org/2009,2571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erledigterklärung im Revisionsverfahren; Umfang der persönlichen Haftung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters; Voraussetzungen für die Annahme einer Garantieerklärung

  • Betriebs-Berater

    Persönliche Haftung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 60; ; BGB § 311 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 60; BGB § 311 Abs. 3
    Erledigterklärung im Revisionsverfahren; Umfang der persönlichen Haftung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters; Voraussetzungen für die Annahme einer Garantieerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1772
  • NZA 2009, 1273
  • NZI 2010, 16
  • BB 2009, 1861
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Das Revisionsgericht prüft in derartigen Fällen deshalb nur, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden ist, ob bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist, ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist und ob die Auslegung rechtlich möglich ist (Senat 23. April 2009 - 6 AZR 533/08 - Rn. 24).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Der Garantieschuldner hat den Gläubiger so zu stellen, als ob der garantierte Erfolg eingetreten oder der Schaden nicht entstanden wäre, und damit das Erfüllungsinteresse zu ersetzen (BGH 10. Februar 1999 - VIII ZR 70/98 - NJW 1999, 1542, 1544).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Eine Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Revisionsrechtszug erklärt werden (BGH 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87 - BGHZ 106, 359, 368).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZR 216/05

    Haftung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen bei der Untervermietung

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Der Schadensersatzanspruch des § 60 InsO ist regelmäßig nur auf den Ersatz des negativen Interesses gerichtet (BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - BGHZ 159, 104, 118; 25. Januar 2007 - IX ZR 216/05 - Rn. 14, ZIP 2007, 539), ebenso der jetzt in § 311 Abs. 3 BGB geregelte Anspruch auf Schadenersatz wegen der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens (vgl. BGH 14. März 1991 - VII ZR 342/89 - BGHZ 114, 87, 94).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Der Schadensersatzanspruch des § 60 InsO ist regelmäßig nur auf den Ersatz des negativen Interesses gerichtet (BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - BGHZ 159, 104, 118; 25. Januar 2007 - IX ZR 216/05 - Rn. 14, ZIP 2007, 539), ebenso der jetzt in § 311 Abs. 3 BGB geregelte Anspruch auf Schadenersatz wegen der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens (vgl. BGH 14. März 1991 - VII ZR 342/89 - BGHZ 114, 87, 94).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Dabei haftet er auch für alle nicht typischen Zufälle (BGH 13. Juni 1996 - IX ZR 172/95 - NJW 1996, 2569, 2570).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Damit ist der Urteilsausspruch des Landesarbeitsgerichts zum Hilfsanspruch wirkungslos geworden (BGH 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02 - BGHZ 156, 335, 342).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Der Schadensersatzanspruch des § 60 InsO ist regelmäßig nur auf den Ersatz des negativen Interesses gerichtet (BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - BGHZ 159, 104, 118; 25. Januar 2007 - IX ZR 216/05 - Rn. 14, ZIP 2007, 539), ebenso der jetzt in § 311 Abs. 3 BGB geregelte Anspruch auf Schadenersatz wegen der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens (vgl. BGH 14. März 1991 - VII ZR 342/89 - BGHZ 114, 87, 94).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2008 - 1 Sa 134/07

    Haftung des "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters - Verschulden bei

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08
    Der Rechtsstreit ist hinsichtlich des Hilfsantrags, dem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Januar 2008 - 1 Sa 134/07 - stattgegeben hat, für erledigt erklärt.
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Der Schadensersatzanspruch aus § 60 Abs. 1 InsO ist regelmäßig nur auf Ersatz des negativen Interesses gerichtet (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - Rn. 27, AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2; BGH 25. Januar 2007 - IX ZR 216/05 - Rn. 14 mwN, NJW 2007, 1596) .

    Der tatsächliche Wert des Vermögens des Klägers war demnach nicht geringer, als er bei einer Freistellung bereits zum 1. Januar 2009 gewesen wäre (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - Rn. 29, AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2) .

    Er hat das Erfüllungsinteresse zu ersetzen (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - Rn. 16 mwN, AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2; BGH 15. März 2006 - VIII ZR 120/04 - Rn. 20, NJW-RR 2006, 1185) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    bb) Der Beklagte hat mit dem Vergleich auch keine Garantieerklärung abgegeben und keine sich daraus ergebende vertragliche Einstandspflicht begründet (zu den Voraussetzungen und Folgen einer solchen Erklärung im Einzelnen siehe BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - Rn. 16 ff., AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2) .
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 220/10

    Schadensersatz - Sachwalterhaftung eines Dritten bei Vertragsschluss

    Denn die Haftung nach § 311 Abs. 3 BGB begründe lediglich einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, die Klägerin könne also nur erwarten, so gestellt zu werden, wie sie gestanden hätte, wenn sie den Vergleich am 11. Mai 2006 nicht abgeschlossen hätte (BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2) .

    Auch das vom Landesarbeitsgericht angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts führt nur aus, dass der in § 311 Abs. 3 BGB geregelte Anspruch auf Schadensersatz wegen der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens "regelmäßig" nur auf den Ersatz des negativen Interesses gerichtet sei (BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Betriebsfortführung ohne

    Der Schadensersatzanspruch gemäß § 60 InsO geht auf das negative Interesse (BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - AP Nr. 3 zu § 60 InsO = NZA 2009, 1273 = ZInsO 2009, 1648 = ZIP 2009, 1772), d.h. die Gläubiger - hier die Arbeitnehmer - sind nach § 249 BGB so zu stellen, wie sie ohne das pflichtwidrige Verhalten des Beklagten stehen würden.

    Eine ähnliche Bemerkung findet sich auch in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2009 (aaO) an versteckter Stelle ganz am Schluss der Entscheidung bei der Begründung der Kostenentscheidung zu Lasten des dortigen Klägers bezüglich des von den Parteien für erledigten erklärten Teils des Rechtsstreits (klägerischer Hilfsantrag gerichtet auf das entgangene Arbeitslosengeld, dem das Landesarbeitsgericht entsprochen hatte).

    Da das Bundesarbeitsgericht seine Kostenentscheidung zu dem erledigten Teil des Rechtsstreits in dem oben erwähnten Urteil vom 25. Juni 2009 (6 AZR 210/08 - AP Nr. 3 zu § 60 InsO = NZA 2009, 1273 = ZInsO 2009, 1648 = ZIP 2009, 1772) nicht begründet hat, hat es insoweit auch keinen Rechtssatz aufgestellt, von dem die vorliegende Entscheidung abweichen könnte.

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 868/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über das Konto der Ehefrau

    Das könnte jedoch allenfalls - unter hier nicht dargelegten Umständen - eine persönliche Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründen (vgl. dazu BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 -) , nicht aber die Anfechtbarkeit ausschließen.
  • LAG Nürnberg, 29.09.2009 - 7 Sa 874/08

    Schadensersatz - Abfindungszahlung - Sachwalterhaftung - Vertrauensschaden

    34 Eine Haftung nach § 311 Absatz 3 BGB begründet lediglich einen Anspruch auf den Ersatz des Vertrauensschadens, d. h., die Klägerin kann nur verlangen, so gestellt werden, wie sie gestanden hätte, wenn sie den Vergleich am 11.05.2006 nicht abgeschlossen hätte (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 25.06.2009 - 6 AZR 210/08 = ZIP 2009/1772).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht