Rechtsprechung
   BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,849
BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05 (https://dejure.org/2005,849)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 6 AZR 227/05 (https://dejure.org/2005,849)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 (https://dejure.org/2005,849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 15 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) für die Arbeitszeit angestellter Lehrkräfte ; Arbeitszeitrechtliche Folgen des Abweichens der Wochenarbeitszeit der sonstigen Angestellten von der Wochenarbeitszeit der Beamten; Erhöhung der wöchentlichen ...

  • Judicialis

    Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2l I BAT) Nr. 3; ; BAT vom 23. Februar 1961 § 15 Abs. 1 Satz 1; ; LBG Nordrhein-Westfalen § 78 Abs. 1 Satz 1; ; LBG Nordrhein-We... stfalen § 78 Abs. 3; ; SchFG Nordrhein-Westfalen § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a; ; VO zu § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2003 (GVBl. NRW S. 814) § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG Nordrhein-Westfalen (Lehrkräfte an Förderschulen) § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; BBG § 79; ; BRRG § 48; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Tarifauslegung; Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer nach Auseinanderfallen der Arbeitszeit bei sonstigen Angestellten und Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Pflichtstunden) - Geltung der Bestimmungen für Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer nach Auseinanderfallen der Arbeitszeit bei sonstigen Angestellten und Beamten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl auch für angestellte Lehrer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 346
  • BB 2006, 1916
  • NZA-RR 2007, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99

    Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für den Fall der Nr. 3 SR 2l I BAT entschieden, dass die Verweisung auf die Bestimmungen der entsprechenden Beamten wirksam ist (9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    aa) Die Arbeitszeit einer Lehrkraft ist nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden zeitlich exakt messbar, während die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen etc. verbracht wird, nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl. BVerwG 29. November 1979 - II C 40.77 -BVerwGE 59, 142, 144; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Das ist jedoch deshalb nicht zu beanstanden, weil das beklagte Land bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte die Grenzen billigen Ermessens zu wahren hat (vgl. zur Zulässigkeit der Erhöhung der Pflichtstundenzahl bei Kompensation: BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2I Nr. 16; ohne Kompensation: LAG Berlin 27. Februar 2004 - 13 Sa 2616/03 - NZA-RR 2004, 446).

    Die Tatsachen, die eine derartige Unzumutbarkeit der Erhöhung der Pflichtstunden begründen, muss der Lehrer vortragen, wobei dann der Dienstherr/Arbeitgeber darlegen müsste, wie er die unzumutbare Belastung des Arbeitnehmers kompensiert (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - aaO).

    Auch wenn im Beamtenrecht, etwa bei der Vergütung, andere Grundsätze als im Angestelltenrecht gelten, so unterscheidet sich die Art und Weise sowie der Umfang der Arbeitsleistung angestellter Lehrkräfte nicht wesentlich von jener beamteter Lehrkräfte (vgl. BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 144; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; zuletzt BAG 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 102).

    Soweit die Klägerin die Gleichstellung mit anderen Angestellten und Beamten fordert, fehlt es an der notwendigen Vergleichbarkeit, weil diese Bediensteten in der Regel nicht berechtigt sind, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbstbestimmten Tageszeiten zu erbringen (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Die Pflichtstundenregelung durch Rechtsverordnung hat die Rechtsprechung für ausreichend erachtet und keine weitergehende normative Regelung der (Gesamt-)Arbeitszeit gefordert (vgl. für den § 78 LBG Nordrhein-Westfalen entsprechenden § 76 HmbBG: BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19/03 - RiA 2004, 228; für die Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen: BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; OVG Nordrhein-Westfalen 16. März 2004 - 6 A 4402/02 - öD 2004, 111; BVerwG 21. September 2005 - 2 B 25/05 -).

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für den Fall der Nr. 3 SR 2l I BAT entschieden, dass die Verweisung auf die Bestimmungen der entsprechenden Beamten wirksam ist (9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen sind ausgeschlossen (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 -aaO).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen daher davon ausgehen, dass die sachgerechte beamtenrechtliche Regelung auch für die angestellten Lehrer sachgerecht ist (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - aaO).

    Auch wenn im Beamtenrecht, etwa bei der Vergütung, andere Grundsätze als im Angestelltenrecht gelten, so unterscheidet sich die Art und Weise sowie der Umfang der Arbeitsleistung angestellter Lehrkräfte nicht wesentlich von jener beamteter Lehrkräfte (vgl. BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 144; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; zuletzt BAG 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 102).

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    aa) Die Arbeitszeit einer Lehrkraft ist nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden zeitlich exakt messbar, während die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen etc. verbracht wird, nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl. BVerwG 29. November 1979 - II C 40.77 -BVerwGE 59, 142, 144; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Die gerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob sich der von den Lehrern geforderte Dienst unter Berücksichtigung der festgesetzten Pflichtstundenzahl insgesamt im Rahmen der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung hält, wobei die innerhalb und außerhalb des Unterrichts aufzuwendende Gesamtarbeitszeit maßgeblich ist (vgl. BVerwG 15. Juni 1971 - II C 17.70 - BVerwGE 38, 191 sowie 29. November 1979 - II C 40.77 - BVerwGE 59, 142).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Diese Festsetzung stellt eine Teilregelung der Arbeitszeit von Lehrern dar (vgl. BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19/03 - RiA 2004, 228 mwN).

    Die Pflichtstundenregelung durch Rechtsverordnung hat die Rechtsprechung für ausreichend erachtet und keine weitergehende normative Regelung der (Gesamt-)Arbeitszeit gefordert (vgl. für den § 78 LBG Nordrhein-Westfalen entsprechenden § 76 HmbBG: BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19/03 - RiA 2004, 228; für die Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen: BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; OVG Nordrhein-Westfalen 16. März 2004 - 6 A 4402/02 - öD 2004, 111; BVerwG 21. September 2005 - 2 B 25/05 -).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Mit der Verweisung wird nicht nur auf Gesetze oder Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Anordnungen und Erlasse (BAG 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - AP BAT § 17 Nr. 14; 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 102, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b bb der Gründe).

    Auch wenn im Beamtenrecht, etwa bei der Vergütung, andere Grundsätze als im Angestelltenrecht gelten, so unterscheidet sich die Art und Weise sowie der Umfang der Arbeitsleistung angestellter Lehrkräfte nicht wesentlich von jener beamteter Lehrkräfte (vgl. BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 144; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; zuletzt BAG 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 102).

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Die Pflichtstundenregelung kann durch Verwaltungsvorschrift getroffen werden, wenn eine normative Regelung der (Gesamt-)Arbeitszeit der Beamten existiert, in die das Pflichtstundenpensum der Lehrer als Teil ihrer Dienstleistungsverpflichtung eingebettet ist (vgl. BVerwG 21. September 2005 - 2 B 25/05 -).

    Die Pflichtstundenregelung durch Rechtsverordnung hat die Rechtsprechung für ausreichend erachtet und keine weitergehende normative Regelung der (Gesamt-)Arbeitszeit gefordert (vgl. für den § 78 LBG Nordrhein-Westfalen entsprechenden § 76 HmbBG: BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19/03 - RiA 2004, 228; für die Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen: BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; OVG Nordrhein-Westfalen 16. März 2004 - 6 A 4402/02 - öD 2004, 111; BVerwG 21. September 2005 - 2 B 25/05 -).

  • BVerwG, 29.01.1992 - 2 B 5.92

    Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung bei Lehrern - Pflichtstundenzahl

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Es obliegt dem Dienstherrn, die für Lehrer geltende durchschnittliche Arbeitszeit durch eine Pflichtstundenregelung zu konkretisieren (BVerwG 29. Januar 1992 - 2 B 5.92 - RiA 1993, 95).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Die gerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob sich der von den Lehrern geforderte Dienst unter Berücksichtigung der festgesetzten Pflichtstundenzahl insgesamt im Rahmen der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung hält, wobei die innerhalb und außerhalb des Unterrichts aufzuwendende Gesamtarbeitszeit maßgeblich ist (vgl. BVerwG 15. Juni 1971 - II C 17.70 - BVerwGE 38, 191 sowie 29. November 1979 - II C 40.77 - BVerwGE 59, 142).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94

    Dienstherr; Pflichtstundenaltersermäßigung; Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum, denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den Pflichtstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. VGH München 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG Schleswig-Holstein 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • VGH Bayern, 26.01.1994 - 3 N 93.3869

    Beamtenrecht; Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum, denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den Pflichtstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. VGH München 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG Schleswig-Holstein 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2004 - 6 A 4402/02

    Schulen müssen über Entlastung von Korrekturfachlehrern entscheiden

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 Sa 2043/04

    Wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst, Pflichtstundenzahl für beamtete

  • LAG Berlin, 27.02.2004 - 13 Sa 2616/03

    Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

  • VGH Bayern, 02.08.1995 - 3 N 94.4168
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 334/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    bb) Es bestehen des Weiteren keine Anhaltspunkte dafür, dass akademische Mitarbeiter an den Staatlichen Hochschulen für Musik bei einer Anhebung ihrer Lehrverpflichtung auf 24 bzw. 25 Wochenstunden die für Beamte des beklagten Landes geltende Arbeitszeit von durchschnittlich 41 Wochenstunden (§ 4 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter vom 29. November 2005, GBl. 2005, 716) überschreiten müssten (vgl. dazu BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 21, 24, BAGE 116, 346; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 67, BAGE 122, 33) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Die vollbeschäftigten Lehrer im Angestelltenverhältnis sind seitdem ebenso wie die Lehrer im Beamtenverhältnis verpflichtet, wöchentlich eine Stunde mehr ohne Lohnausgleich zu unterrichten (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 15.12.2005, 6 AZR 227/05).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Sie rechtfertigt sich aus dem anerkannten Bedürfnis nach einer von der Beschäftigungsgrundlage unabhängigen Gleichbehandlung der Lehrkräfte (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 -BAGE 116, 346).

    Dabei muss das Pflichtdeputat so bemessen sein, dass unter Berücksichtigung des unterrichtsbezogenen Aufwands für Vor- und Nacharbeiten und die mit dem Schulbetrieb im Übrigen verbundenen Arbeiten wie Konferenzen, Elternbesprechungen, Ausrichtung und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen usw. die für Beamte geltende auf ein Jahr bezogene Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346).

    Die Erhöhung der Anzahl der Pflichtunterrichtsstunden ist dann unzulässig, wenn bei Berücksichtigung der außerhalb des Unterrichts zu erbringenden Leistungen die für Beamte allgemein geltende Arbeitszeit, bezogen auf das Jahr, überschritten wird (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht die für Lehrer im öffentlichen Dienst in der Nr. 3 der SR 2l I BAT enthaltene tarifliche Verweisung auf die Bestimmungen für entsprechende Beamte stets als wirksam angesehen (8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - Rn. 15, NZA 2007, 218 ff.; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 22, AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2; 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 17).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Die Verweisung in § 44 Nr. 2 Satz 2 TV-L ist umfassend und bezieht nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Verwaltungsvorschriften und Erlasse mit ein (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 359/07 - Rn. 13; 5. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346) .
  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG v. 27.07.2017 - 6 AZR 701/16, Rn. 19, juris; BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 15.12.2005, 6 AZR 227/05).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Die Tarifvertragsparteien können die Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen jederzeit aufheben und bleiben so Herr des Verfahrens (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346).

    Die für den Tarifvertrag vorgeschriebene Schriftform (§ 1 Abs. 2 TVG) ist durch die Verkündung als Gesetz und Veröffentlichung im Bundesanzeiger gewahrt (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346).

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07

    Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

    Hierdurch soll eine ungleiche Behandlung in den Bereichen Arbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Urlaub sowie beim Erreichen der Altersgrenze bei angestellten und beamteten Lehrern, die ggf. nebeneinander an einer Schule unterrichten, ungeachtet weiterer Differenzierungsgründe vermieden werden (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 349).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen deshalb davon ausgehen, dass die sachgerechte beamtenrechtliche Regelung auch für die angestellten Lehrer sachgerecht ist (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 350).

    Die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen usw. verbracht wird, kann nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 351).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Sie bleiben so Herr des Verfahrens (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346).

    Die für den Tarifvertrag vorgeschriebene Schriftform (§ 1 Abs. 2 TVG) ist durch die Verkündung als Gesetz und Veröffentlichung im Bundesanzeiger gewahrt (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 228/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 281/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 282/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.2010 - 14 Sa 44/09

    Vergütung einer Teilzeitkraft nach Erhöhung der Pflichtstundenzahl für

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 313/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 510/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 293/13

    Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst - Leitstelle der Feuerwehr

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 672/14

    Heilpädagogische Förderlehrerin - allgemeinbildende Schule

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 480/13

    Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 258/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • LAG Thüringen, 18.04.2023 - 1 Sa 248/22

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 429/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 420/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 664/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 368/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • LAG Hamm, 01.09.2005 - 11 Sa 506/05

    Pflichtstundenzahl angestellter Lehrer nach VO § 5 SchFG NW n. F.

  • LAG Hamm, 15.03.2007 - 11 Sa 1469/06

    Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrer nur bei Mehrbeanspruchung durch

  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11

    Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer

  • LAG Niedersachsen, 01.12.2010 - 17 Sa 285/10

    Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht