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   BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 228/97   

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BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 228/97 (https://dejure.org/1998,3048)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 6 AZR 228/97 (https://dejure.org/1998,3048)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 (https://dejure.org/1998,3048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    TV AL II § 42; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale ... Sicherung - (TV SozSich) §§ 4, 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe Anrechnung von Nebenverdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 495
  • BB 1999, 480
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 228/97
    Durch sie soll verhindert werden, daß der Arbeitnehmer aufgrund der Überbrückungsbeihilfe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei den Stationierungsstreitkräften infolge von Leistungen, die der bisherige Arbeitgeber, ein neuer Arbeitgeber oder öffentliche Leistungsträger zu erbringen haben, höhere Einkünfte erzielt als die zuletzt im Arbeitsverhältnis bezogene tarifliche Grundvergütung (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 228/97
    Der Wortlaut der Tarifbestimmung in § 5 Buchst. a TV SozSich, von dem bei der Tarifauslegung auszugehen ist (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), unterscheidet zwischen dem bisherigen und einem neuen Arbeitgeber.
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 228/97
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP Nr. 17 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 2 c der Gründe, m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Dies zeigt, daß § 4 Nr. 1 und Nr. 2 TV SozSich keine Anrechnungsnormen im soeben aufgezeigten Sinn enthalten (ebenso das Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 496).

    Die Überbrückungsbeihilfe soll - befristet oder unbefristet - zusammen mit sonstigen Einkünften (Arbeitsentgelte, bestimmte Lohnersatzleistungen) zunächst Einkünfte in der Höhe, wie sie im fortbestehenden Arbeitsverhältnis als Grundvergütung bezogen worden wären, und nach Ablauf eines Jahres in geringfügig verminderter Höhe gewährleisten (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 497; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342, 1343).

    Obwohl Arbeitgeber der bei den fremden Streitmächten beschäftigten Arbeitnehmer der jeweilige Entsendestaat war und ist (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 496; Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 -, AP Nr. 17 zu Art. 56 NATOTrStatZAbk mwN), obliegt es nach § 56 Abs. 5 NATOTrStatZAbk den deutschen Behörden, im Einvernehmen mit den Behörden einer Truppe oder eines zivilen Gefolges die als Grundlage für die einzelnen Arbeitsverträge dienenden Arbeitsbedingungen, einschließlich der Löhne, der Gehälter und der Einreihung der einzelnen Tätigkeitsarten in Lohn- und Gehaltsgruppen, festzusetzen, Tarifverträge abzuschließen und das Entlohnungsverfahren zu regeln.

    Trotz fehlender Arbeitgebereigenschaft und damit Tariffähigkeit iS des § 2 Tarifvertragsgesetz war damit der Bundesrepublik Deutschland die Tarifzuständigkeit zum Abschluß von Tarifverträgen zugestanden worden (Marschall in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 2, 1993, § 166 RdNr 13; BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 496).

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit nach dem NATOTrStatZAbk angesehen (BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Dies zeigt, daß § 4 Nr. 1 und Nr. 2 TV SozSich Berlin keine Anrechnungsnormen im soeben aufgezeigten Sinn enthalten (ebenso das Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 496).

    Die Überbrückungsbeihilfe soll - befristet oder unbefristet - zusammen mit sonstigen Einkünften (Arbeitsentgelte, bestimmte Lohnersatzleistungen) zunächst Einkünfte in der Höhe, wie sie im fortbestehenden Arbeitsverhältnis als Grundvergütung bezogen worden wären, und nach Ablauf eines Jahres in geringfügig verminderter Höhe gewährleisten (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 497; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342, 1343).

    Obwohl Arbeitgeber der bei den fremden Streitmächten beschäftigten Arbeitnehmer der jeweilige Entsendestaat war und ist (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 496; Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 -, AP Nr. 17 zu Art. 56 NATOTrStatZAbk mwN), obliegt es nach § 56 Abs. 5 NATOTrStatZAbk den deutschen Behörden, im Einvernehmen mit den Behörden einer Truppe oder eines zivilen Gefolges die als Grundlage für die einzelnen Arbeitsverträge dienenden Arbeitsbedingungen, einschließlich der Löhne, der Gehälter und der Einreihung der einzelnen Tätigkeitsarten in Lohn- und Gehaltsgruppen, festzusetzen, Tarifverträge abzuschließen und das Entlohnungsverfahren zu regeln.

    Trotz fehlender Arbeitgebereigenschaft und damit Tariffähigkeit iS des § 2 Tarifvertragsgesetz war damit der Bundesrepublik Deutschland die Tarifzuständigkeit zum Abschluß von Tarifverträgen zugestanden worden (Marschall in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 2, 1993, § 166 RdNr 13; BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495, 496).

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit angesehen (BAG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 -, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II = NZA 1996, 98 f; vgl auch zum TV SozSich Bundesrepublik: BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, daß die finanzielle Absicherung des entlassenen Arbeitnehmers darin bestehen soll, diesem nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - befristet oder unbefristet - insgesamt Einkünfte in der Höhe zu gewährleisten, wie er sie im fortbestehenden Arbeitsverhältnis bei den Stationierungsstreitkräften als tarifliche Grundvergütung bezogen hätte - nach Ablauf eines Jahres geringfügig vermindert gemäß § 4 Nr. 4, § 4 Nr. 3 a (2) TV SozSich (vgl. Senatsurteile vom 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27 und 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - NZA 1999, 495, zu 2 b bb (2) der Gründe).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

    Die Überbrückungsbeihilfe wird von ihr im Innenverhältnis zu der jeweiligen Stationierungsstreitmacht getragen (vgl. BT-Drs. 7/119 S. 11; BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Die Überbrückungsbeihilfe wird von ihr außerhalb des zuvor mit dem Entsendestaat begründeten Arbeitsverhältnisses (zu der Arbeitgebereigenschaft des Entsendestaats BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - zu B II 2 c der Gründe) im Innenverhältnis zu der jeweiligen Stationierungsstreitmacht getragen (vgl. BT-Drs. 7/119 S. 11; BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Die Überbrückungsbeihilfe wird von ihr außerhalb des zuvor mit dem Entsendestaat begründeten Arbeitsverhältnisses (zu der Arbeitgebereigenschaft des Entsendestaats BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - zu B II 2 c der Gründe) im Innenverhältnis zu der jeweiligen Stationierungsstreitmacht getragen (vgl. BT-Drs. 7/119 S. 11; BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

    Folgerichtig haben sie auch nur in § 5 Satz 3 TV SozSich eine Pflicht des Arbeitnehmers bestimmt, ihm zustehende Leistungen gegenüber Dritten geltend zu machen (vgl. hierzu BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - zu 2 b bb (2) der Gründe) .
  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

    Die Überbrückungsbeihilfe wird von ihr im Innenverhältnis zu der jeweiligen Stationierungsstreitmacht getragen (vgl. BT-Drs. 7/119, S. 11; BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - zu 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12

    Bezug von Überbrückungsbeihilfe - anderweitige Beschäftigung - Vereinbarkeit der

    Dazu soll die Überbrückungsbeihilfe beitragen ( BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - Rn. 49, NZA 1999, 495 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 249/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV-SozSich

    Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit sind nicht auf die Überbrückungsbeihilfe anzurechnen (so ausdrücklich BAG 01.10.1998 - 6 AZR 228/97 - Rn. 50).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.1999 - 11 Sa 1157/98

    Streit über die Höhe einer tariflichen Überbrückungsbeihilfe; Sicherung der

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