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   BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08   

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BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08 (https://dejure.org/2009,3128)
BAG, Entscheidung vom 13.08.2009 - 6 AZR 244/08 (https://dejure.org/2009,3128)
BAG, Entscheidung vom 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 (https://dejure.org/2009,3128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1. Oktober 2007

  • openjur.de

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1. Oktober 2007

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stufenzuordnung bei Beförderung während Überleitung des öffentlichen Tarifrechts; Verfassungsgemäße Benachteiligung aufgrund tariflicher Stichtagsregelung

  • Judicialis

    TVÜ-Bund § 6 Abs. 1 S. 2; ; TVÜ-Bund § 6 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenzuordnung bei Beförderung während Überleitung des öffentlichen Tarifrechts; verfassungsgemäße Benachteiligung aufgrund tariflicher Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    Die von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen Verallgemeinerungen waren deshalb tragfähig und die Differenzierungsmerkmale, an die sie knüpften, waren im Normzweck angelegt (vgl. Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 26, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 415/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Die Beklagte durfte deshalb annehmen, dass der Kläger sich selbst über die Folgen seiner Bewerbung informiert hatte (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 8 AZR 415/94 - zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Die Beklagte hat lediglich die Normen des TVÜ-Bund und des TVöD-Bund vollzogen (vgl. BAG 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - Rn. 16, BAGE 115, 185; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 13. Aufl. § 112 Rn. 17).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 32/08

    Überleitung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit vom MTA in den TV-BA -

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Im Übrigen haben sie mit dem Vergleichsentgelt sichergestellt, dass die Arbeitnehmer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem nicht schlechter als zuvor vergütet werden, und dadurch dem Rückwirkungsverbot genügt (vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 32/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 84).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Weitergehende Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers können sich im Einzelfall als Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung ergeben (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104, 116).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Die Tarifvertragsparteien müssen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung wählen (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 19).
  • LAG Hamm, 29.02.2008 - 12 Sa 1677/07

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Stichtagsregelung; Rückwirkungsverbot

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Februar 2008 - 12 Sa 1677/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 440/04

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Eine derartige Sonderregelung mussten die Tarifvertragsparteien deshalb nicht treffen (vgl. Senat 21. April 2005 - 6 AZR 440/04 - zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Eine solche ist aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 199/03

    Tarifliche Vergütungssicherung - Wechselschichtzulage

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08
    Den Tarifvertragsparteien kam hinsichtlich der Zeitspanne, die sie für den Abschluss der Überleitung in das neue Entgeltsystem im Hinblick auf das legitime Ziel, es zeitnah nach seiner Einführung einheitlich für möglichst alle übergeleiteten Angestellten zur Anwendung zu bringen, für erforderlich, aber auch ausreichend hielten, ein weiter Einschätzungsspielraum zu (vgl. zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei Festsetzung eines Stichtags Senat 18. März 2004 - 6 AZR 199/03 - zu II 4 der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 41 = EzBAT TV Rationalisierungsschutz TV vom 9. Januar 1987 Nr. 7).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Am allgemeinen Stufenaufstieg nahm sie infolge ihrer Höhergruppierung nicht mehr teil (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

    Erst mit dem weiteren Aufstieg in die Entgeltgruppe 11 Stufe 5 erzielte dieser Angestellte einen höheren Verdienst (zu vergleichbaren Konstellationen bei Höhergruppierungen im TVöD vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; zum TV-V vgl. 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4) .

    Ohne derartige Grenzziehungen ist die Umstellung eines Vergütungssystems aber nicht denkbar und nicht durchführbar (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

    Sie durften deshalb von Differenzierungen absehen, die ihrem Ziel, ein neues, von den bisherigen für die Vergütung maßgeblichen Kriterien losgelöstes Entgeltsystem zu schaffen, entgegenstanden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 29 f., AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - zu B I 4 a der Gründe, BVerfGE 97, 186) .

    Auch eine Härtefallregelung für Fälle wie den der Klägerin mussten die Tarifvertragsparteien nicht treffen (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 34, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Ein derartiger Nachteil ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 46; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 32) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Im Übrigen ist bereits die Grundannahme der Klägerin unzutreffend: Einen allgemeinen Grundsatz, nach dem Beförderungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssten, gibt es nicht (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 4 Nr. 3 für die Beförderung zum Meister; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1 für Nachteile durch die Herausnahme Beförderter aus dem allgemeinen Stufenaufstieg nach § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund zum 1. Oktober 2007; vgl. auch BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - Rn. 26, ArztR 2010, 284 für ein Abstandsgebot von Chef- und Oberärzten) .

    Derartige Nachteile sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. Senat 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 32, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Soweit der Kläger zutreffend darauf hinweist, dass er ohne seine Höhergruppierung in der Entgeltgruppe 12 nach dem dort erfolgenden Stufenaufstieg vorübergehend einen höheren Verdienst erzielt hätte als in der Entgeltgruppe 14, hat der Senat bereits wiederholt entschieden, dass derartige vorübergehende Entgeltnachteile verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, weil sie auf die autonome vergütungsrechtliche Bewertung einzelner Tätigkeiten durch die Tarifvertragsparteien als integralen Bestandteil der Tarifautonomie zurückzuführen sind (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - AP TVÜ § 6 Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 26; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 2 = EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 4 Nr. 3 für die Beförderung zum Meister; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1 für Nachteile durch die Herausnahme Beförderter aus dem allgemeinen Stufenaufstieg nach § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund zum 1. Oktober 2007) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Die bis dahin bemessene Zeitspanne ist nicht zu beanstanden (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 24) .

    Die Gruppen der zwischen den beiden Stichtagen höhergruppierten Angestellten und der weiterhin aus einer individuellen Zwischenstufe vergüteten Angestellten waren demnach am 1. November 2008 nicht mehr vergleichbar (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 26) .

    Dies gilt auch bzgl. der finanziellen Folgen der Übernahme eines höher bewerteten Dienstpostens (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 38) .

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Diese Ungleichbehandlung aufgrund der Stichtagsregelung ist, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat, bei der Überführung des BAT in den TVöD hinzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03, juris; BAG, Urteil vom 13.08.2009 - 6 AZR 244/08, juris).
  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 1211/08

    Stufenzuordnung nach Übergangsrecht zum TVöD

    Soweit die Beklagte wirksame Normen des tariflichen Übergangsrechts vollzieht, verletzt sie nicht den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - ZTR 2009, 524, 527, zu B V der Gründe, Rn. 36; 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 166, zu I 2 a der Gründe; Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch 13. Aufl. § 112 Rn. 17) .

    Die Tarifvertragsparteien müssen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung wählen (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - ZTR 2009, 524, 527, zu B III 3 b cc der Gründe, Rn. 34; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5, zu B II 3 c dd der Gründe) .

    Mit der Regelung des Vergleichsentgelts haben die Tarifvertragsparteien sichergestellt, dass die Arbeitnehmer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem nicht schlechter als zuvor vergütet werden, und dadurch dem aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Rückwirkungsverbot genügt (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - ZTR 2009, 524, 527, zu B IV der Gründe, Rn. 35; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 32/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 1, zu I 2 c der Gründe, Rn. 20) .

    (3) Auf welchen Zeitraum die Tarifvertragsparteien den Übergangszeitraum erstrecken, unterfällt grundsätzlich ebenfalls ihrem Einschätzungsspielraum (vgl. für die Zeitspanne für die Überleitung von den individuellen Zwischenstufen in das reguläre Stufensystem BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - ZTR 2009, 524, 526, zu B III 3 a der Gründe, Rn. 24) .

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 8/15

    OSD-Mitarbeiter unterliegen im Streit um Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe

    Eine solche ist aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (BAG v. 11.12.2003 - 6 AZR 64/03, BAGE 109, 110, 120; BAG v. 13.08.2009 - 6 AZR 244/08, BeckRS 2009, 69362).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18

    Diskriminierung wegen des Alters durch stufengleiche Höhergruppierung gemäß § 17

    Hierin liegt keine Verletzung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 36 mwN).

    Eine solche ist aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (BAG 13. August 2009, 6 AZR 244/08 - Rn. 22).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

    Solche Regelungen sind aus Gründen der Praktikabilität - ungeachtet damit eventuell verbundener Härten - zur Abgrenzung der begünstigten Personenkreise sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (vgl. nur BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 22, BAGE 129, 93; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 31, BAGE 122, 215) .
  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 9/15

    OSD-Mitarbeiter verlangen Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09

    Anspruch auf Strukturausgleich

  • ArbG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 3 Ca 1426/18
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 2 Ca 1366/18

    Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA, betragsmäßige oder stufengleiche

  • ArbG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 3 Ca 1375/18
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2009 - 8 Sa 693/09

    Anspruch auf tarifliche Erschwerniszulage nach Umstellung der arbeitsvertraglich

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 983/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2009 - 5 Sa 85/09

    Strukturausgleich bei Überleitung in neues Tarifwerk

  • ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 384/19

    Stufengleiche Höhergruppierung

  • ArbG München, 05.12.2011 - 31 Ca 16064/10

    Überleitung in den TVöD, Bewährungsaufstieg, Höhergruppierungsgewinn,

  • LAG Hamm, 23.11.2011 - 2 Sa 898/11

    Zahlungsanspruch aus dem ERA-Anpassungsfonds

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