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   BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11   

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BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11 (https://dejure.org/2012,39379)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 6 AZR 289/11 (https://dejure.org/2012,39379)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 (https://dejure.org/2012,39379)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz; Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz - Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz - Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung auf Grundlage eines Interessenausgleichs mithilfe einer Namensliste durch den Insolvenzverwalter bei gleichzeitigem Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz

  • rewis.io

    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz - Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste durch den Insolvenzverwalter bei gleichzeitigem Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenkündigung: Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers ? Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine freien Arbeitsplätze trotz Leiharbeitnehmern im Betrieb?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Leiharbeiterklausel im Interessenausgleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers - Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

  • poko.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer und die freien Arbeitsplätze

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit auch bei Stellenabbau in der Insolvenz zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 184
  • NZA 2013, 400
  • NZI 2013, 23
  • BB 2013, 51
  • DB 2013, 180
  • JR 2013, 540
  • NZA-RR 2013, 68
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen zu decken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (zum Ganzen vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 25 ff., EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; Rost NZA Beilage 1/2009, 23, 26 f.; aA v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 751 [Entscheidung zum dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern als zu billigende unternehmerische Entscheidung]) .

    Auch wenn sie dabei Tätigkeiten versehen sollen, die ggf. auch der Arbeitnehmer verrichten kann, dessen Kündigung beabsichtigt oder erfolgt ist, steht das dem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für diesen Arbeitnehmer nicht entgegen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 27 f. mwN, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; Moll/Ittmann RdA 2008, 321, 323; Rost NZA Beilage 1/2009, 23, 26) .

    Die Altersgruppenbildung, die der Sozialauswahl zugrunde lag, beanstandet der Kläger nicht (zur Zulässigkeit von Altersgruppenbildungen in einem Interessenausgleich mit Namensliste, die der Erhaltung der vorhandenen Altersstruktur dienen, vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 28 ff., ZIP 2012, 1927; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48, 59 ff., EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 70, ZIP 2012, 1927; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 22, NZA 2012, 1025; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 26; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14) .

    Die Altersgruppenbildung, die der Sozialauswahl zugrunde lag, beanstandet der Kläger nicht (zur Zulässigkeit von Altersgruppenbildungen in einem Interessenausgleich mit Namensliste, die der Erhaltung der vorhandenen Altersstruktur dienen, vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 28 ff., ZIP 2012, 1927; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48, 59 ff., EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) .

  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 390/55
    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    aa) Soweit die Revision erstmals geltend macht, in einzelnen Wochen seien mehr Leiharbeitnehmer als von der Leiharbeitnehmerklausel zugelassen eingesetzt worden, handelt es sich um neues Tatsachenvorbringen, das in der Revisionsinstanz grundsätzlich auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Revisionskläger von den neu eingeführten Tatsachen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung Kenntnis erlangt hat (vgl. BAG 13. April 1956 - 1 AZR 390/55 - BAGE 2, 355, 358) .
  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    In einem solchen Fall ist den Parteien durch Zurückverweisung des Rechtsstreits Gelegenheit zu geben, ihr Vorbringen zu ergänzen (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Eine solche wesentliche Änderung ist zB dann zu bejahen, wenn sich die im Interessenausgleich vorgesehene Zahl der zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmer erheblich verringert hat (vgl. zu § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG etwa BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 32, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3; 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 20 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17) .
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Diese marginalen Unterschiede allein könnten eine grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl noch nicht begründen (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 28, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 70, ZIP 2012, 1927; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 22, NZA 2012, 1025; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 26; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14) .
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 70, ZIP 2012, 1927; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 22, NZA 2012, 1025; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 26; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14) .
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 70, ZIP 2012, 1927; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 22, NZA 2012, 1025; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 26; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
    Eine solche wesentliche Änderung ist zB dann zu bejahen, wenn sich die im Interessenausgleich vorgesehene Zahl der zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmer erheblich verringert hat (vgl. zu § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG etwa BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 32, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3; 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 20 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17) .
  • LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Anforderungen

  • LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 526/10
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Diese ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht den Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob eine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 16, BAGE 145, 278; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 43; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Diese ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht den Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob eine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 43; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29) .
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    In einem solchen Fall ist den Parteien durch Zurückverweisung des Rechtsstreits Gelegenheit zu geben, ihr Vorbringen zu ergänzen (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 34) .
  • LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen

    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen

    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Das ist zu bejahen, wenn nicht ernsthaft bezweifelt werden kann, dass beide Betriebsparteien oder eine von ihnen den Interessenausgleich in Kenntnis der späteren Änderung nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 38; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 32) .

    Solche geringfügigen Unterschiede können eine grobe Fehlerhaftigkeit des Auswahlergebnisses iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO jedenfalls für sich genommen nicht begründen (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 49; 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 28) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen

    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die Frage, ob es an einem "freien" Arbeitsplatz fehlt, wenn die Beklagte Leiharbeitnehmer zum Ausgleich von vorübergehendem Personalmehrbedarf beschäftigt (vgl. hierzu BAG 18.10.2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 28, DB 2013, 180).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 401/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Insbesondere ist auch eine unternehmerische Entscheidung zu respektieren, den Mitarbeiterstamm äußerst knapp zu bemessen und auf eine Personalreserve zu verzichten (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 30, juris).

    Marginale Unterschiede allein können eine grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl noch nicht begründen (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 49, juris).

    Es liegt dann lediglich ein Fehler im Auswahlverfahren vor, der aber nicht dazu führt, dass die Sozialauswahl auch im Ergebnis grob fehlerhaft ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 52, juris).

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

    (2) Soweit es sich möglicherweise um neues Vorbringen handelt, sind die Rügen deshalb unzulässig, weil es an der Darlegung von Umständen fehlt, unter denen neue Tatsachen ausnahmsweise in der Revisionsinstanz noch Berücksichtigung finden können (vgl. dazu BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 34 mwN; BGH 21. November 2001 - XII ZR 162/99 - zu I 2 der Gründe) .
  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

    Demgegenüber begründen marginale Unterschiede in den in Anwendung der Punktetabelle vergebenen Punkten keine grobe Fehlerhaftigkeit (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 49 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 195 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 169) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12

    Betriebsbedingte Kündigung einer Küchenleiterin - Fremdvergabe einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2022 - 5 Sa 39/22

    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 368/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 414/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 5 Sa 294/21

    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 5 Sa 367/21

    Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz -

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