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   BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81   

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BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81 (https://dejure.org/1983,1356)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1983 - 6 AZR 290/81 (https://dejure.org/1983,1356)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 (https://dejure.org/1983,1356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 405
  • NJW 1983, 2720 (Ls.)
  • BB 1984, 532
  • DB 1983, 2038
  • JR 1984, 528
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73

    Erforderlichkeit von Freistellungen - Beschlußverfahren - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG 25, 204, 212 = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Richardi; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Buchner; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.06.1979 - 6 AZR 638/77

    Betriebsratsmitglied - Beurteilung des Lohnanspruchs - Tatsachenvortrag -

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Es besteht vielmehr für freigestellte Betriebsratsmitglieder eine gesetzliche Vermutung dafür, daß sie ausschließlich Betriebsratstätigkeit ausüben oder sich zumindest hierzu bereithalten, während andere Betriebsratsmitglieder, auch bei Betriebsratstätigkeit im Betrieb, sich jeweils abzumelden haben unter stichwortartiger Angabe der beabsichtigten Tätigkeit (BAG Urteil vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 -, AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75

    Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Betriebsrat - Freigestelltes

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG 25, 204, 212 = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Richardi; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Buchner; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Soweit der Kläger schließlich vorträgt, die in der Verhandlung erörterten Rechtsfragen seien auch wichtig für künftige ähnliche Änderungskündigungen und hilfreich bei regelmäßig anstehenden Versetzungen für die Ausübung der Beteiligungsrechte nach §§ 99 ff. BetrVG, ist darauf hinzuweisen, daß zur Information und Schulung von Betriebsratsmitgliedern über ihre gesetzlichen Aufgaben das Betriebsverfassungsgesetz die Bereitstellung entsprechender sachlicher Mittel (Zeitschrift, Kommentar) gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG durch den Arbeitgeber vorsieht (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), sowie die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG.
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Das gilt auch für Änderungskündigungen, bei denen der Betriebsrat auch über das Änderungsangebot zu unterrichten ist (BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 02.04.1974 - 1 ABR 43/73

    Betriebsratstätigkeit - Freistellung von Betriebsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG 25, 204, 212 = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Richardi; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Buchner; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.1964 - 7 Sa 26/64
    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Nach einer weitergehenden Ansicht ist der Betriebsrat zur Entsendung eines Betriebsratsmitglieds schon berechtigt, wenn es sich um einen grundsätzlichen Rechtsstreit von allgemeiner Bedeutung über eine für die Arbeit des Betriebsrats wesentliche Frage handelt (LAG Bremen, DB 1964, 1302; ArbG Hamburg, DB 1979, 111; ArbG Frankfurt, DB 1980, 886; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 37 Rz 20; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 37 Rz 14; Leisten, ArbuR 1981, 168, 171).
  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats kraft Amtes gehört es dagegen, einen Arbeitnehmer vor Gericht zu vertreten, weil dies im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (BAG 22, 448, 457 = AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG).
  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben gewährt § 80 Abs. 2 Satz 1 und 2 erster Halbsatz BetrVG ihm vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Beteiligungsrechte ein ausgedehntes und erschöpfendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 24, 349 ff. = AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 2/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der

    Auszug aus BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG 25, 204, 212 = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Richardi; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Buchner; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19; 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 405) .

    Soweit ein Betriebsratsmitglied nicht in diesem Sinne im Umfang seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit erbringt, kann dies zu Abzügen vom Arbeitsentgelt führen, weil eine Freistellung nicht für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde und deshalb der Anspruch auf Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung entfällt (vgl. BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - BAGE 42, 405) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 405) .

    Soweit ein Betriebsratsmitglied nicht in diesem Sinne im Umfange seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit erbringt, kann dies zu Abzügen vom Arbeitsentgelt führen, weil die Freistellung nicht für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde und deshalb der Anspruch auf Leistung von Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung entfällt (vgl. BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - BAGE 42, 405) .

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Dieser Auffassung hat sich der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972), soweit es um die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Gerichtsverhandlung über eine Änderungskündigung ging, grundsätzlich angeschlossen.

    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) und vom 31. Mai 1989 (- 7 AZR 277/88 - AP Nr. 9 zu § 38 BetrVG 1972) konnte die Rechtslage als geklärt gelten.

  • ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    BetrVG; KSchG; DSGVO; BDSG

    § 102 BetrVG enthält keine § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).

    Der Betriebsrat hat nicht für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte der einzelnen Arbeitnehmer zu sorgen, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung ist daher auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nur im Ausnahmefall eine erforderliche Betriebsratstätigkeit (im Anschluß an BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972).

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) entschieden, daß es für den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die Zeit seiner Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung nicht darauf ankomme, ob das Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wurde oder nicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Dementsprechend entfällt auch der Anspruch auf Leistung von Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung, wenn die Freistellung nicht in diesem Sinn im Umfang der Arbeitszeit für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 30; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20 mwN.; 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - Rn. 8; LAG Rheinland-Pfalz 24. Oktober 2017 - 8 TaBV 19/17 - Rn. 48 , jeweils juris; Fitting u. a., BetrVG, 30. Aufl.2020, BetrVG § 38 Rn. 79 mwN.).

    Sofern sie im Betrieb anwesend sind, besteht für freigestellte Betriebsratsmitglieder eine gesetzliche Vermutung dafür, dass sie ausschließlich Betriebsratstätigkeit ausüben oder sich zumindest hierzu bereithalten, während andere Betriebsratsmitglieder, auch bei Betriebsratstätigkeit im Betrieb, sich jeweils abzumelden haben unter stichwortartiger Angabe der beabsichtigten Tätigkeit (BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - Rn. 8 mwN., juris).

  • ArbG Hamm, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    Grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats, Auflösung des Betriebsrats,

    § 102 BetrVG enthält keine § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).

    Der Betriebsrat hat nicht für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte der einzelnen Arbeitnehmer zu sorgen, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

    c. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Freistellungsanspruch nach § 38 BetrVG dazu dient, dem Betriebsrat eine ordnungsgemäße Durchführung und sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen (BAG vom 19.05.1983, 6 AZR 290/81, Rn. 8 der Gründe; BAG vom 10.07.2013, 7 ABR 22/12, Rn. 19 der Gründe; BAG vom 28.09.2016, 7 AZR 248/14, Rn. 29 der Gründe; LAG BadenWürttemberg vom 14.12.2016, 4 TaBV 10/16, Rn. 82, jeweils zitiert nach juris; Fitting u.a., a.a.O., § 38 Rn. 30).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Freistellungsanspruch nach § 38 BetrVG dazu dient, dem Betriebsrat eine ordnungsgemäße Durchführung und sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen (BAG vom 19.05.1983, 6 AZR 290/81, Rn. 8 der Gründe; BAG vom 10.07.2013, 7 ABR 22/12, Rn. 19 der Gründe; BAG vom 28.09.2016, 7 AZR 248/14, Rn. 29 der Gründe; LAG Baden-Württemberg vom 14.12.2016, 4 TaBV 10/16, Rn. 82, jeweils zitiert nach juris; Fitting u.a., a.a.O., § 38 Rn. 30).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) entschieden, daß es für den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die Zeit seiner Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung nicht darauf ankomme, ob das Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wurde oder nicht.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentliche Kündigung eines

  • ArbG Hamburg, 03.05.2022 - 11 Ca 440/21

    Vergütung - freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verkaufsprovisionen

  • ArbG Nienburg, 20.10.1999 - 1 Ca 242/99

    Arbeitszeit und Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds;

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