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   BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03   

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https://dejure.org/2004,2108
BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03 (https://dejure.org/2004,2108)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 6 AZR 320/03 (https://dejure.org/2004,2108)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 320/03 (https://dejure.org/2004,2108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rückzahlung von Fortbildungskosten - Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers für eine vom Arbeitgeber finanzierte Kündigung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 133 § 157
    Erstattung von Ausbildungskosten; Rückzahlungspflicht bei Arbeitgeberkündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten: Unwirksamkeit einer Rückzahlungspflicht bei Arbeitgeberkündigung auch ohne Verschulden des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1295 (Ls.)
  • DB 2004, 2587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03
    Hinweise des Senats: vgl. Senat 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

    Für das Fehlschlagen der Bildungsinvestition des Arbeitgebers macht es bei wertender Betrachtung keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis durch Kündigung vorzeitig beendet oder den Arbeitgeber, dem an dem Erhalt der Bildungsinvestition für seinen Betrieb gelegen ist, dennoch durch vertragswidriges Verhalten zu einer Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen veranlasst (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zVv.).

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]) sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

    b) Das Interesse des Arbeitgebers, der seinem Arbeitnehmer eine Aus- oder Weiterbildung finanziert, geht dahin, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig für den Betrieb nutzen zu können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zVv.).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]) sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - aaO).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03
    Ist er trotz der aufgewendeten Kosten nicht bereit oder in der Lage, dem Betrieb die Qualifikation des Arbeitnehmers zu erhalten, entfällt die sachliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - BAGE 88, 340).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]) sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2003 - 7 Sa 1141/02

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 320/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2003 - 7 Sa 1141/02 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Ulm, 08.05.2017 - 4 Ca 486/16

    Rückzahlung von Ausbildungskosten auch bei Eigenkündigung aufgrund dauerhafter

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, muss deshalb nicht entschieden werden, ob für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Kläger betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe ausschlaggebend waren (z.B. BAG 24.6.2004, 6 AZR 320/03).
  • ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2005 - 9 Ca 8773/04
    Zwar ist vorliegend ein Sachverhalt gegeben, in welchem es der Arbeitnehmer war, der das Fehlschlagen einer Bildungsinvestition des Arbeitgebers veranlasst hat (hierzu BAG, U.v. 02.06.2004 - 6 AZR 320/03 - DB 2004, 2587 [BAG 02.06.2004 - 6 AZR 320/03] ; BAG, U.v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - DB 2004, 2417 [BGH 14.07.2004 - VIII ZR 224/02] ).
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