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   BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05   

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BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05 (https://dejure.org/2006,613)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 6 AZR 364/05 (https://dejure.org/2006,613)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 (https://dejure.org/2006,613)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • openjur.de

    Tarifliche Abfindung; Insolvenzrechtliche Einordnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer tarifvertraglichen Abfindungsforderung; Einordnung einer in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehenen Abfindungsanspruch als eine bloße ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 38 InsO
    Abfindungsanspruch im Tarifvertrag - bloße Insolvenzforderung nach § 38 InsO

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Tarifvertraglicher Abfindungsanspruch nach Insolvenzeröffnung

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § ... 55; ; InsO § 87; ; InsO § 108; ; InsO § 123; ; InsO § 174; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 113; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; TV Arb BDr vom 22. Juni 1961 idF vom 22. Januar 2001 § 31; ; Anlage 2 zu § 31 TV Arb BDr § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einordnung einer tarifvertraglich vorgesehenen Abfindung als Insolvenzforderung ? Wegen fehlender Handlung des Insolvenzverwalters keine Begründung als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Einordnung eines tarifvertraglichen Abfindungsanspruchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Abfindung fließt in Insolvenzforderung ein - BAG zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines tarifvertraglichen Abfindungsanspruchs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzrecht - Wie ist eine tarifliche Abfindung im Insolvenzverfahren zu qualifizieren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 115
  • ZIP 2006, 1962
  • NZA 2006, 1282
  • NZI 2006, 716
  • NZI 2007, 11
  • NZI 2007, 49
  • BB 2006, 2474
  • DB 2006, 2296
  • K&R 2006, 2474
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Die Erstarkung des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht führt selbst dann, wenn die Bedingung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt und der Anspruch erst in diesem Zeitpunkt entsteht, nicht zur Begründung einer Masseverbindlichkeit (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102; Pape in Kübler/Prütting InsO Stand März 2006 § 55 Rn. 56; Uhlenbruck/Berscheid InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 11; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 59 KO Rn. 12o).

    Auch wenn die Kommentierungen nicht ausdrücklich zwischen der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden, stellen sie unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 -BAGE 102, 82) nicht auf die Entstehung der Abfindungsforderung, sondern auf deren Begründung ab.

    So hat der Fünfte Senat (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -aaO; für den Fall der Kündigung eines Geschäftsführervertrags mit dem gleichen Ergebnis: OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260 - mit zustimmender Anmerkung Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005) in einem Fall, in dem die Abfindungsvereinbarung durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen, die Kündigung aber durch den Verwalter nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde, die Abfindungsforderung nur als gewöhnliche Konkursforderung angesehen.

    Die Kündigung stellt wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers lediglich einen anspruchsauslösenden Umstand dar (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -BAGE 35, 98, OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - aaO).

    Vor Verfahrenseröffnung vereinbarte Entschädigungen für die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die kein Entgelt für nach Verfahrenseröffnung geleistete Dienste darstellen, sind nach hM nur als einfache Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO zu berichtigen, selbst wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Verfahrenseröffnung endet (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; Gottwald/Heinze Insolvenzrechts-Handbuch 2. Aufl. § 105 Rn. 39 mwN).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03

    Geschäftsführerkündigung nach Insolvenzeröffnung: Vertraglicher

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    So hat der Fünfte Senat (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -aaO; für den Fall der Kündigung eines Geschäftsführervertrags mit dem gleichen Ergebnis: OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260 - mit zustimmender Anmerkung Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005) in einem Fall, in dem die Abfindungsvereinbarung durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen, die Kündigung aber durch den Verwalter nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde, die Abfindungsforderung nur als gewöhnliche Konkursforderung angesehen.

    Die Kündigung stellt wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers lediglich einen anspruchsauslösenden Umstand dar (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -BAGE 35, 98, OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - aaO).

    b) Der Abfindungsanspruch nach § 8 der Anlage 2 zu § 31 TV Arb BDr stellt keine Gegenleistung für vom Kläger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Dienste dar (vgl. LAG Düsseldorf 30. August 1978 - 6 (7) Sa 312/78 - DB 1979, 216; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Auch wenn die Kommentierungen nicht ausdrücklich zwischen der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden, stellen sie unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 -BAGE 102, 82) nicht auf die Entstehung der Abfindungsforderung, sondern auf deren Begründung ab.

    Analog dazu hat der Zehnte Senat (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 -aaO) die Berichtigung einer Sozialplanforderung als Masseverbindlichkeit in dem Fall abgelehnt, in dem der Sozialplan vor Verfahrenseröffnung durch den Schuldner vereinbart, die Kündigung aber erst nach Verfahrenseröffnung durch den Verwalter ausgesprochen wurde.

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01

    Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Nur dann, wenn die Abfindung durch ein Verhalten des Insolvenzverwalters - etwa durch Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs nach Verfahrenseröffnung - begründet wird, ist sie als Masseverbindlichkeit zu berichtigen (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - BAGE 101, 307).

    Eine vor Eröffnung des Verfahrens begründete Verpflichtung führt nicht zu einer Masseschuld, weil in diesem Fall der Insolvenzverwalter nicht selbst gehandelt hat (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - aaO).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist als Insolvenzforderung zu berichtigen, wenn unabhängig vom Verhalten des Insolvenzverwalters die Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen wurde und der Versuch eines vorherigen Interessenausgleichs unterblieben ist (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 -BAGE 104, 94).

    Der Anspruch stellt (nur dann) eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wurde (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 -BAGE 49, 160; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - aaO).

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Der Anspruch stellt (nur dann) eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wurde (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 -BAGE 49, 160; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - aaO).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Die Entstehung von Masseverbindlichkeiten soll begrenzt werden, so dass nicht zu Lasten der anderen Gläubiger Ansprüche ohne eine Gegenleistung begründet werden, durch die sie in ihrem Grundrecht nach Art. 14 GG beeinträchtigt würden (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 107/05 - DB 2006, 844, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Die Erstarkung des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht führt selbst dann, wenn die Bedingung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt und der Anspruch erst in diesem Zeitpunkt entsteht, nicht zur Begründung einer Masseverbindlichkeit (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102; Pape in Kübler/Prütting InsO Stand März 2006 § 55 Rn. 56; Uhlenbruck/Berscheid InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 11; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 59 KO Rn. 12o).
  • LAG Köln, 28.04.2005 - 5 (8) Sa 1630/04

    Tariflicher Abfindungsanspruch als einfache Konkursforderung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. April 2005 - 5 (8) Sa 1630/04 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05
    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 46/84

    Abfindung - Kündigung

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Für die Geltendmachung, Durchsetzung und Befriedigung von Masseverbindlichkeiten finden die Vorschriften über Insolvenzforderungen keine Anwendung (MünchKomm-InsO/Hefermehl, aaO Rn. 46; BGH, Urteil vom 30. Mai 1958 - V ZR 295/56, WM 1958, 903 unter II. aE, insoweit in BGHZ 27, 360 nicht abgedruckt; BAGE 118, 115 Rn. 13).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Nur dann, wenn der Insolvenzverwalter durch seine Handlung, die auch in einem Unterlassen liegen kann (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 17, BAGE 118, 115; vgl. Amtliche Begründung zum Regierungsentwurf einer Insolvenzordnung BT-Drs. 12/2443 S. 126) , die Grundlage der Verbindlichkeit schafft, begründet er eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO bzw. - nach angezeigter Masseunzulänglichkeit - eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, aaO) .

    In diesen Fällen besteht der "Schuldrechtsorganismus" insolvenzrechtlich betrachtet bereits vor Verfahrenseröffnung, selbst wenn sich eine Forderung daraus erst nach diesem Zeitpunkt ergibt (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 12, BAGE 161, 368; 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 35, BAGE 146, 64; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 102, 82; 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; vgl. auch BGH 15. September 2016 - IX ZR 250/15 - Rn. 17) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Aufschiebend bedingte Forderungen sind danach auch dann Insolvenzforderungen, wenn die Bedingung erst nach Verfahrenseröffnung eintritt, weil der Rechtsgrund für sie schon vor der Eröffnung gelegt worden ist (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115) .

    Eine Abfindung, die aufgrund einer Abfindungsklausel im Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist deshalb auch dann als Insolvenzforderung einzuordnen, wenn die Klausel vor Insolvenzeröffnung noch vom Schuldner vereinbart worden ist und der Anspruch auf eine solche Abfindung erst durch die Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst wird (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15 f., aaO) .

    Das gilt auch für einzelne Forderungen aus dem einheitlichen Arbeitsverhältnis, die (auflösend) bedingt sind (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; vgl. allgemein zur insolvenzrechtlichen Einordnung von stichtagsbezogenen Sonderzuwendungen BAG 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, ist der Arbeitnehmer dementsprechend bezüglich der auf diesen Zeitraum entfallenden Ansprüche grundsätzlich nur einfacher Insolvenzgläubiger iSd. § 38 InsO (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357) und muss sie nach § 174 InsO beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

    Massegläubiger sind berechtigt, ihre Ansprüche gerichtlich durch Leistungsklage gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - aaO; BAG 31. März 2004 -10 AZR 253/03 - BAGE 110, 135; 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; Münch-KommInsO-Hefermehl § 53 Rn. 53).

    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - BAGE 114, 13; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263, noch zu § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO).

    Damit finden auf ihn die rechtlichen Erwägungen Anwendung, die das Bundesarbeitsgericht bereits im Zusammenhang mit Abfindungsansprüchen getroffen hat, die auf einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegenden Vereinbarung und Verpflichtung beruhen (hierzu Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 7. Februar 1985 - 2 AZR 46/84 - ZIP 1985, 1510; 6. Dezember 1984 - 2 AZR 348/81 - AP KO § 61 Nr. 14 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 17; 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98).

    Die Entstehung von Masseverbindlichkeiten soll begrenzt werden, so dass nicht zu Lasten der anderen Gläubiger Ansprüche ohne eine Gegenleistung begründet werden, durch die sie in ihrem Grundrecht nach Art. 14 GG beeinträchtigt würden (vgl. Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - aaO; 17. November 2005 - 6 AZR 107/05 - BAGE 116, 213; 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 - BAGE 115, 122).

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die Vorschrift gilt - wie überhaupt die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich bei Betriebsänderungen - auch im Insolvenzverfahren und sanktioniert das objektiv betriebsverfassungswidrige Verhalten eines Verwalters, wenn dieser eine nach § 111 BetrVG geplante Betriebsänderung durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (grdl. BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - zu B I der Gründe, BAGE 107, 91; vgl. auch 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 118, 115; 18. November 2003 - 1 AZR 30/03 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 108, 294) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    Aufschiebend bedingte Forderungen sind danach auch dann Insolvenzforderungen, wenn die Bedingung erst nach Verfahrenseröffnung eintritt, weil der Rechtsgrund für sie schon vor der Eröffnung gelegt worden ist (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115) .

    Eine Abfindung, die aufgrund einer Abfindungsklausel im Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist deshalb auch dann als Insolvenzforderung einzuordnen, wenn die Klausel vor Insolvenzeröffnung noch vom Schuldner vereinbart worden ist und der Anspruch auf eine solche Abfindung erst durch die Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst wird (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15 f., aaO) .

    Das gilt auch für (einzelne) Forderungen aus dem einheitlichen Arbeitsverhältnis, die (auflösend) bedingt sind (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; vgl. allgemein zur insolvenzrechtlichen Einordnung von stichtagsbezogenen Sonderzuwendungen BAG 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Der Arbeitnehmer kann diese Ansprüche nach § 87 InsO nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens verfolgen und muss sie gegenüber dem Insolvenzverwalter nach § 174 InsO anmelden (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 13, BAGE 118, 115) .

    Werden Ansprüche durch Vereinbarungen des Schuldners vor Insolvenzeröffnung begründet, handelt es sich demgegenüber auch für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung nicht um Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 16, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 16, BAGE 117, 1) .

    Die Entstehung von Masseverbindlichkeiten soll begrenzt werden (vgl. BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80, 2 BvR 486/80 - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 65, 182; BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 23, BAGE 118, 115) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 981/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Aufschiebend bedingte Forderungen sind danach auch dann Insolvenzforderungen, wenn die Bedingung erst nach Verfahrenseröffnung eintritt, weil der Rechtsgrund für sie schon vor der Eröffnung gelegt worden ist (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115) .

    Eine Abfindung, die aufgrund einer Abfindungsklausel im Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist deshalb auch dann als Insolvenzforderung einzuordnen, wenn die Klausel vor Insolvenzeröffnung noch vom Schuldner vereinbart worden ist und der Anspruch auf eine solche Abfindung erst durch die Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst wird (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15 f., aaO) .

    Das gilt auch für einzelne Forderungen aus dem einheitlichen Arbeitsverhältnis, die (auflösend) bedingt sind (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; vgl. allgemein zur insolvenzrechtlichen Einordnung von stichtagsbezogenen Sonderzuwendungen BAG 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

    Insoweit gilt nichts anderes als für eine vom Insolvenzverwalter erklärte Kündigung, die den tariflichen Anspruch auf eine Abfindung (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115) oder den Anspruch auf die Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses (BSG 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R - Rn. 12 ff.) auslöst.

    Sie könnten damit die Masse zum Nachteil der übrigen Insolvenzgläubiger schmälern (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 23, BAGE 118, 115) .

  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Wenn dann in Wahrheit eine Insolvenzforderung vorliegt, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - BAGE 104, 94; 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 -BAGE 110, 135; zuletzt Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12

    Bonusanspruch - Insolvenzforderung

  • LAG Hamm, 10.01.2007 - 2 Sa 1901/05

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines tariflichen Abfindungsanspruchs

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2017 - 4 Sa 329/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs

  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 5 Sa 2740/10

    Vergütungsansprüche für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 358/14

    Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter -

  • BFH, 14.12.2022 - X R 9/20

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten

  • ArbG München, 18.01.2011 - 35 Ca 16952/09

    Halteprämie, Insolvenz

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 710/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 187/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17

    Insolvenzverfahren - Honorarforderung - Einigungsstellenvorsitzender

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 719/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 718/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 715/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 713/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 712/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 714/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 711/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 709/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 708/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 717/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 716/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 8 Sa 1235/12

    Abfindungsanspruch - Insolvenz; Abfindungsanspruch - Insolvenz

  • ArbG Solingen, 09.09.2009 - 3 Ca 761/09

    Keine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei einem

  • ArbG Kempten, 29.11.2022 - 3 Ca 983/22

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ohne Konsultationsverfahren nach § 17 Abs.

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