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   BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16   

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https://dejure.org/2017,21734
BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16 (https://dejure.org/2017,21734)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 6 AZR 364/16 (https://dejure.org/2017,21734)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 (https://dejure.org/2017,21734)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 S 3 TV-L, § 19 Abs 3 BAT, § 19 Abs 3 BAT-O, Art 3 Abs 1 GG
    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • IWW

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-LVorschriften§ 256 Abs. 1 ZPO, § 19 Abs. ... 1 BAT-O, § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT, § 34 Abs. 3 TVöD-AT, § 19 Abs. 1 BAT, § 19 Abs. 3 BAT, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011, Art. 45 AEUV, Art. 39 EG, Art. 49 AEUV, Richtlinie 2003/88/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Beamtenverhältnissen in Beschäftigungszeiten des Tarifvertrages der Länder bei reinen Inlandssachverhalten; Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normsetzung

  • Betriebs-Berater

    Beschäftigungszeit i. S. v. § 34 Abs. 3 TV-L

  • bag-urteil.com

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • rewis.io

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • rechtsportal.de

    Keine Einbeziehung von Beamtenverhältnissen in Beschäftigungszeiten des Tarifvertrages der Länder bei reinen Inlandssachverhalten

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigungszeiten des Tarifvertrages und Beamtenverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten - und die Beamtentätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten - und die vorhergehende Beamtentätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tätigkeiten im Beamtenverhältnis können nicht als Beschäftigungszeit i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L angerechnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschäftigungszeit i. S. v. § 34 Abs. 3 TV-L

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeit als verbeamtete Lehrerin zählt nicht mit bei der Betriebszugehörigkeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten iSv. TV-L

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten - Beamtenverhältnisse wurden bewusst von Beschäftigungszeiten des § 34 Abs. 3 TV-L ausgenommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 294
  • NZA 2017, 1278
  • BB 2017, 1971
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    Gleiches gilt für die rein hypothetische Aussicht einer Beeinträchtigung dieses Rechts (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-40/11  - [Iida] aaO; BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 31 mwN; ErfK/Wißmann 17. Aufl. Art. 45 AEUV Rn. 14) .

    c) Ein Unionsbürger kann sich gegenüber nationalen Normen daher nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn er - wie die Klägerin - niemals in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt, gearbeitet, studiert, ein Hochschuldiplom oder einen Berufsabschluss erworben oder anderweitig von seinem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH 2. Juli 1998 - C-225/95, C-226/95 , C-227/95  - [Kapasakalis ua.] Rn. 21 , Slg. 1998, I-4239; BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 32) .

    113 der 716 Ärzte und 340 der 2.850 nicht-ärztlichen Beschäftigten stammten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (vgl. EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12  - [Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH] Rn. 10; näher BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 32 ff.) .

  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    e) Eine Aufgabe der Rechtsprechung des EuGH zum erforderlichen Auslandsbezug für die Grundfreiheiten folgt nicht aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung in der Sache AGET Iraklis, die ua. die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV behandelt (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - Rn. 45 ff.) .

    Es handelte sich um ein Unternehmen, dessen französischer Hauptaktionär in Griechenland Niederlassungen unterhielt (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 12) .

  • EuGH, 06.10.2015 - C-298/14

    Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    b) Die Vorschriften des AEUV über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen sind jedoch nicht auf Tätigkeiten anzuwenden, die keinerlei Berührungspunkte mit einem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. EuGH 6. Oktober 2015 - C-298/14  - [Brouillard] Rn. 26; 15. November 2011 -  C-256/11  - [Dereci ua.] Rn. 60 mwN, Slg. 2011, I-11315) .

    Anderes gilt, wenn berufliche oder akademische Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen erworben wurden, dessen Staatsangehöriger der Betroffene ist (vgl. EuGH 6. Oktober 2015 - C-298/14  - [Brouillard] Rn. 27; 31. März 1993 -  C-19/92  - [Kraus] Rn. 16  f.) .

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    d) Die Rechtsprechungslinie des EuGH zu dem für die Freizügigkeitsbestimmungen nötigen grenzüberschreitenden Bezug ist durch dessen Entscheidung in der Sache Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH nicht aufgegeben worden (vgl. EuGH 5. Dezember 2013 -  C-514/12  - Rn. 22 ff.) .

    113 der 716 Ärzte und 340 der 2.850 nicht-ärztlichen Beschäftigten stammten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (vgl. EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12  - [Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH] Rn. 10; näher BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 32 ff.) .

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    Die rein hypothetische Aussicht, das Recht auf Freizügigkeit auszuüben, stellt keinen Bezug zum Unionsrecht her, der eng genug wäre, um die Unionsbestimmungen anzuwenden (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-40/11 - [Iida] Rn. 77; 29. Mai 1997 - C-299/95 - [Kremzow] Rn. 16 , Slg. 1997, I-2629) .

    Gleiches gilt für die rein hypothetische Aussicht einer Beeinträchtigung dieses Rechts (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-40/11  - [Iida] aaO; BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 31 mwN; ErfK/Wißmann 17. Aufl. Art. 45 AEUV Rn. 14) .

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    Sie haben insoweit am Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes festgehalten (vgl. für § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 29 mwN) .

    Soweit die Tarifvertragsparteien die Beschäftigungszeit in § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L für Arbeitsverhältnisse bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern geöffnet haben, wollten sie zwar das Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes fortführen (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    Der Arbeitnehmer kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine aus Sicht des Arbeitnehmers unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (vgl. noch zu § 19 Abs. 1 BAT-O BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 239) .

    Das Verhalten des beklagten Landes bei den sog. Festsetzungen der Beschäftigungszeit mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 und 10. Februar 2014 berechtigte die Klägerin ua. wegen der uneinheitlichen Vorgehensweise des beklagten Landes nicht dazu, in schützenswerter Weise auf eine der beiden sog. Festsetzungen zu vertrauen (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - zu B V 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00  - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 99, 239 ) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    Anders als bei der Stufenzuordnung des § 16 Abs. 2a TV-L ist dem Arbeitgeber nach § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L kein Ermessen eingeräumt, aufgrund dessen er eine längere Beschäftigungszeit anerkennen könnte (vgl. für § 16 Abs. 2a TVöD-V BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 13; für § 16 Abs. 2a TV-L 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14  - Rn. 46 ) .
  • EuGH, 15.12.2016 - C-401/15

    Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15  - [Depesme ua.] Rn. 35 mwN) .
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
    b) Die Vorschriften des AEUV über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen sind jedoch nicht auf Tätigkeiten anzuwenden, die keinerlei Berührungspunkte mit einem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. EuGH 6. Oktober 2015 - C-298/14  - [Brouillard] Rn. 26; 15. November 2011 -  C-256/11  - [Dereci ua.] Rn. 60 mwN, Slg. 2011, I-11315) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08

    Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares

  • BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 159.81

    Abgeltung des Erholungsurlaubs der Lehrer durch die Schulferien - Zulässigkeit

  • EuGH, 20.07.2016 - C-341/15

    Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

  • EuGH, 02.07.1998 - C-225/95

    Kapasakalis

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 741/85

    Anrechnung von Vordienstzeiten nach Absenkungserlaß im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09

    Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 8/96

    Vordienstzeiten: Berücksichtigung - Gleichheitsverstoß

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 11 Sa 1468/15

    Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 TV-L

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - 6 A 1353/12

    Berufung im Zusammenhang mit einem Antrag eines Studiendirektors auf Reduzierung

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 635/13

    Jubiläumsgeld - Vollendung der Beschäftigungszeit

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    c) Diese Auslegung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (zu der Beachtung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Tarifvertragsparteien BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44, BAGE 162, 230; 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 22, BAGE 159, 294) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte jedoch, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, mit der Art. 3 GG verletzt wird (BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 22, BAGE 159, 294) .
  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 417/19

    Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD-AT - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Der Kläger kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis die Beklagte die Verweigerung des Jubiläumsgeldes im Jahr 2030 auf eine aus Sicht des Klägers unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 13, BAGE 159, 294) .

    "Wechseln" bedeutet nach allgemeinem Sprachgebrauch "sich ablösen", "sich abwechseln", "sich ändern", "aufeinanderfolgen" (vgl. Duden Das Synonymwörterbuch 7. Aufl. Stichwort "wechseln") , "etwas durch etwas anderes derselben Art ersetzen", "einander ablösen" (vgl. Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache 3. Aufl. Stichwort "wechseln") oder auch "eins an die Stelle eines anderen setzen", "den Platz tauschen", "sich ändern", "sich verändern" (vgl. Wahrig Deutsches Wörterbuch 9. Aufl. Stichwort "wechseln"; vgl. bereits BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 40, BAGE 159, 294) .

    Nur bezüglich des vorherigen "anderen" Arbeitgebers stellt sich damit die Frage, welcher Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen bestehen muss (zum zeitlichen Zusammenhang bei § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L vgl. BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 41, BAGE 159, 294; für einen auch inhaltlichen Zusammenhang Martens in Sponer/Steinherr TVöD-GA Stand März 2018 § 34 TVöD Rn. 164) .

    Dabei kann unterstellt werden, dass die Tarifvertragsparteien die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen wollen (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 27, BAGE 159, 294; 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 29) .

    Dies ergibt sich aus dem nach § 1 Abs. 1 TVöD-AT auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezogenen Beschäftigtenbegriff und dem klaren Wortlaut des § 34 Abs. 3 TVöD-AT (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 17, BAGE 159, 294; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand April 2018 Teil B 1 § 34 Rn. 47.1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2019 Teil II/1 § 34 Rn. 686; Zimmerling öAT 2020, 199, 200) .

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