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BAG, 11.03.1980 - 6 AZR 4/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Das nicht veröffentlichte Urteil des Sechsten Senats vom 11. März 1980 (- 6 AZR 4/78 -) steht dem nicht entgegen: In dieser Entscheidung hat der Sechste Senat nur für den Ausnahmefall, daß in dem Nebenbetrieb gar kein Betriebsrat besteht, vom Arbeitnehmer verlangt vorzutragen, weshalb der Betriebsrat des Hauptbetriebes in jenem Falle zu hören ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10
Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung …
Da in der - räumlich weit von N. entfernten - Betriebsstätte "L. BK" selbst unstreitig kein Betriebsrat bestand, hätte die Klägerin die Tatsachen vortragen müssen, aus denen sich etwa eine Anhörungspflicht des im Hauptbetrieb bestehenden Betriebsrates hätte ergeben können (vgl. BAG 11.03.1980 - 6 AZR 4/78 - dort unter Ziffer II. 2. c)).