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   BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20   

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https://dejure.org/2021,6436
BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20 (https://dejure.org/2021,6436)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2021 - 6 AZR 41/20 (https://dejure.org/2021,6436)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 (https://dejure.org/2021,6436)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • IWW

    § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 259 ZPO, § 29a Abs. 3 TVÜ-Länder, Art. 3 Abs. 1 GG, § 29a TVÜ-Länder, § 559 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Entgeltstufen und Stufenlaufzeit in der Überleitungssystematik des TVÜ-VKA; Keine Überleitungsregelung von EG 9 TVöD zur neugeschaffenen EG 9c TVÜ-VKA

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • rechtsportal.de

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • datenbank.nwb.de

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue Entgeltordnung TVöD (VKA)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Gericht zuviel entscheidet...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage auf zukünftige Gehaltszahlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überleitung aus der großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2020 (- 6 AZR 74/19 -) ausgeführt.

    Die §§ 29a ff. TVÜ-VKA setzen nur mit Wirkung für die Zukunft die Tarifautomatik außer Kraft, die erst durch eine Änderung der Tätigkeit oder einen fristgerecht gestellten Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA wiederhergestellt wird (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 16 mwN) .

    Insoweit sollten für die vorhandenen Beschäftigten durch die neue EGO keine Veränderungen, insbesondere keine Verschlechterungen eintreten (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 17 mwN) .

    Auf der Grundlage dieser Eingruppierung sollte der Beschäftigte nach den in § 29b TVÜ-VKA festgelegten Maßgaben die Wahl haben, ob er an dem in der bisherigen tarifgerechten Eingruppierung zum Ausdruck kommenden Besitzstand festhalten wollte oder ob er mit dem fristgerechten Stellen eines erfolgreichen Höhergruppierungsantrags in die neue EGO eingegliedert wurde (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 18 mwN) .

    Aus dem Zweck des Besitzstandsschutzes folgt zugleich, dass auch die nach dem abgelösten Recht tarifgerecht erreichte Entgeltstufe einschließlich der angebrochenen Stufenlaufzeit bis zur Änderung der Tätigkeit bzw. bis zum Erfolg eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b TVÜ-VKA beibehalten wird (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 21) .

    Die Eingruppierung in diese Entgeltgruppe erforderte als echte Höhergruppierung von den Übergeleiteten vielmehr einen Antrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA (ausführlich BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Ein Verstoß der Vorinstanzen gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 168, 25) .

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist damit insoweit gegenstandslos, als die Klage wegen eines auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und auf die Anfechtung des Eingruppierungsantrags gestützten Anspruchs abgewiesen wurde (vgl. BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 12 mwN, BAGE 168, 25; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Hierbei handelt es sich bei natürlicher Betrachtungsweise um jeweils eigenständige Streitgegenstände (zum Streitgegenstandsbegriff vgl. BAG 2. August 2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 22, BAGE 163, 205; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21 mwN) , über die das Arbeitsgericht klageabweisend entschieden hat.

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist damit insoweit gegenstandslos, als die Klage wegen eines auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und auf die Anfechtung des Eingruppierungsantrags gestützten Anspruchs abgewiesen wurde (vgl. BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 12 mwN, BAGE 168, 25; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Der Beklagte musste aufgrund dieser tariflichen Ausgangslage den Antrag der Klägerin vom 3. Januar 2017 trotz der Formulierung "Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c TVöD" als Höhergruppierungsantrag iSv. § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA verstehen (zur Auslegung von Anträgen iSd. vergleichbaren § 29a Abs. 3 TVÜ-Länder vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 44 ff.) .
  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Diese Beschäftigtengruppen sind nicht miteinander vergleichbar (ausführlich hierzu BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 - Rn. 26 ff. mwN; ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 22 ff. mwN) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Eine solche Klageerweiterung ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig, weil das Revisionsgericht nach § 559 ZPO an das Tatsachenvorbringen und die Feststellungen im Berufungsverfahren gebunden ist (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 53) .
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Für dieses Tarifverständnis bedurfte es keiner Einholung einer Tarifauskunft (vgl. hierzu BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 44 mwN, BAGE 164, 326; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - juris-Rn. 19 ff., BAGE 50, 9) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Für dieses Tarifverständnis bedurfte es keiner Einholung einer Tarifauskunft (vgl. hierzu BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 44 mwN, BAGE 164, 326; 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - juris-Rn. 19 ff., BAGE 50, 9) .
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Diese Beschäftigtengruppen sind nicht miteinander vergleichbar (ausführlich hierzu BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 - Rn. 26 ff. mwN; ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 22 ff. mwN) .
  • LAG Köln, 02.08.2019 - 10 Sa 674/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung einer als Arbeitsvermittlerin in einem

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. August 2019 - 10 Sa 674/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15

    Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Ein Verstoß der Vorinstanzen gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 15; 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 11, BAGE 168, 25) .

    d) Das Berufungsurteil ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 20; 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 19, BAGE 161, 47) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat -

    Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen (vgl. zum Revisionsverfahren BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 47; 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 20) .
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Auch bei unveränderter Tätigkeit könnte die Tarifautomatik danach bei Erreichen einer geforderten Tätigkeits- oder Berufsausübungszeit wieder in Kraft gesetzt werden, wenn sich eine höhere Vergütung ergibt (vgl. zur grundsätzlichen Außerkraftsetzung der Tarifautomatik im Zusammenhang mit der Überleitung zB BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 24; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 21) .
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